Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge von der Weihnachtsinsel mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Weihnachtsinsel ist eine politisch zu Australien gehörende Insel im Indischen Ozean. Verwaltet wird sie vom australischen Ministerium für Verkehr und regionale Angelegenheiten. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der australische Dollar verwendet, die Amtssprache ist Englisch. Auf der Weihnachtsinsel gelten die von Australien ratifizierten völkerrechtlichen Verträge. Jedoch sind einheimische Gesetze nicht zu vergessen.
Das Rückgrat der Wirtschaft der Weihnachtsinsel ist der Abbau und Export von Phosphat. Weitere Wirtschaftsfaktoren sind der Tourismus und Weltraumflugzentren.
Weihnachtsinsel hat ein australisches Rechtssystem. Die Tätigkeit der Unternehmen wird von australischen und einheimischen Gesetzten reguliert.
Australian Business Register ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Unternehmen, die ins Australian Business Register eingetragen sind, dürfen ohne spezielle Unternehmensnummer (ABN) arbeiten und dürfen sogar ins Register für Unternehmensnamen eingetragen werden.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Weihnachtsinsel | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für einen Auszug aus Weihnachtsinsel mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Darüber hinaus können die folgenden Dokumente aus dem Register bezogen werden:
- Eintragungsurkunde
- Jahresabschluss
- Register der Aktionäre und Geschäftsführer
Rechtsformen der Unternehmen in Weihnachtsinsel
- Proprietary Company Limited by Share
- Proprietary Company Unlimited with Share Capital
- Public Company Limited by Share
- Public Company Limited by Guarantee
- Public Company Unlimited with Share Capital
- No Liability Company
- Partnership
- Trust
Außerdem dürfen auf der Weihnachtsinsel eingetragene Kaufleute arbeiten.
Die Registrierung von Unternehmen in Australien (und auf der Weihnachtsinsel) erfolgt durch das Australian Business Register (ABR). Der Zugang zum Handelsregister erfolgt jedoch über die Australian Security and Investment Commission (ASIC).
Für die Weihnachtsinsel haben die australische Gesetzgebung und die ASIC / ABR-Bestimmungen einen besonderen Vorbehalt gemacht, wonach die Unternehmen der Insel berechtigt sind, ohne australische Geschäftsnummer (ABN) zu operieren, und möglicherweise sogar ohne ABN in das Handelsregister aufgenommen werden Namen (gemäß Abschnitt 88 des Australia Business Name Registration Act 2011).
Apostille von der Weihnachtsinsel
Wenn Sie Urkunden von der Weihnachtsinsel den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Australien und somit auch die Weihnachtsinsel ist ist seit 1995 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden von der Weihnachtsinsel für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Weihnachtsinsel | ab 178,50 € | ab 150,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Weihnachtsinsel | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Weihnachtsinsel mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |