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Handelsregisterauszug aus Italien

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Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
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+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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Handelsregisterauszug Italien

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Italien mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille an.

Wann wird ein Handelsregisterauszug benötigt?

Ein Auszug aus dem Handelsregister ist das wichtigste Dokument, das den rechtlichen Status eines italienischen Unternehmens und die Vertretungsbefugnisse seiner Geschäftsführung bestätigt. Er ist für die Verifizierung juristischer Daten bei jeder offiziellen Interaktion mit staatlichen Stellen und Finanzinstituten unerlässlich.


Hauptanwendungsbereiche:

  • Vertragsabschlüsse: Prüfung der Zeichnungsberechtigung von Unterzeichnern und der rechtlichen Integrität des Geschäftspartners.
  • Bankgeschäfte: Eröffnung von Geschäftskonten, Kreditbeantragung und Compliance-Prüfungen (KYC/AML).
  • Notarielle Beurkundungen: Abwicklung von Immobiliengeschäften oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags.
  • Ausschreibungen und Lizenzen: Nachweis der Registrierung für die Teilnahme an öffentlichen Vergaben und zur Erlangung von Genehmigungen.
  • Gerichtsverfahren: Einreichung von Klagen und Nachweis des Rechtsstatus von Kläger oder Beklagtem.
  • Investment-Audits: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen einer Due Diligence.
  • Migrationsprozesse: Beantragung von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen.

Das italienische Handelsregister (Registro delle Imprese)

Das italienische Handelsregister (Registro delle Imprese) ist eine öffentliche staatliche Informationsressource. Seine Führung obliegt den örtlichen Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern (CCIAA) unter der Aufsicht des Ministeriums für Unternehmen und „Made in Italy“ (MIMIT). Alle juristischen Personen, Gesellschaften, Einzelunternehmer und ausländischen Zweigniederlassungen, die in Italien tätig sind, sind zur Eintragung verpflichtet.

Das Register umfasst Informationen zu mehr als 6 Millionen Unternehmen und Einzelbetrieben.
Die Dokumente aus dem Register werden standardmäßig in italienischer Sprache bereitgestellt, jedoch ist über das europäische System des Datenaustauschs (BRIS) ein Zugriff auf grundlegende Informationen in englischer Sprache möglich.

Die Registerführung wird von InfoCamere, dem Informatikkonsortium der italienischen Handelskammern, durchgeführt. Es verbindet 105 Handelskammern und 300 ihrer Zweigniederlassungen in ganz Italien über ein einheitliches Informationssystem. Die institutionelle Aufgabe von InfoCamere besteht in der Verwaltung und Führung des italienischen Handelsregisters.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abschnitten:

  • Ordentlicher Abschnitt (Sezione Ordinaria): Enthält Informationen über größere Unternehmen, Aktiengesellschaften und Personengesellschaften (S.p.A., S.r.l., S.n.c., S.a.s.).
  • Besonderer Abschnitt (Sezione Speciale): Bestimmt für Einzelunternehmer, landwirtschaftliche Betriebe, Kleinunternehmen und Start-ups.

Das italienische Handelsregister wurde 1993 ins Leben gerufen. Heute ist es vollständig digitalisiert. Der Datenabruf erfolgt über das Telemaco-System, das einen sofortigen Zugriff auf elektronische Auszüge ermöglicht.
Für den Abruf eines Auszugs sind der Name des Unternehmens und seine Steuernummer (Codice Fiscale) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Partita IVA) erforderlich.
Der Auszug aus dem italienischen Handelsregister (Visura Camerale) ist ein offizielles Dokument, das von der Handelskammer bereitgestellt wird und öffentlich zugängliche Informationen über ein Unternehmen enthält.
Mit den aus dem Auszug gewonnenen Informationen lässt sich im Vorfeld die Situation eines potenziellen Partners prüfen – einschließlich der Frage, ob das Unternehmen existiert, wie lange es registriert ist, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde und ob Berichte eingereicht werden, sowie die Finanzergebnisse und Eigentümerstrukturen einsehen.
Die Informationen aus dem italienischen Handelsregister werden als elektronisches PDF-Dokument bereitgestellt. Bei Bedarf können die Dokumente auch in notariell beglaubigter Form oder mit einer Apostille per Post versendet werden.

Zudem lässt sich mit den Informationen aus dem Auszug die wirtschaftliche Lage eines potenziellen Arbeitgebers prüfen, um festzustellen, ob das Unternehmen aktiv ist, seit wann es registriert ist, ob ein Insolvenzverfahren läuft und wie die Bilanzen und Eigentümerstrukturen aussehen.

Die Informationen aus dem italienischen Handelsregister werden als elektronisches PDF-Dokument mit Übersetzung ins Deutsche bereitgestellt. Bei Bedarf können sie per Post in beglaubigter Form oder mit einer Apostille versendet werden.

Besonderheiten bei der Beschaffung in Papierform

Wenn Sie ein offizielles Papierdokument mit Siegel benötigen (z. B. für eine Apostille), ist ein gewöhnlicher elektronischer Auszug nicht ausreichend.

Die Beschaffung von Papierauszügen mit der Unterschrift eines Beamten (Visura camerale certificata) erfordert einen Antrag bei der zuständigen Handelskammer (CCIAA) am Sitz des Unternehmens. Das Dokument wird auf speziellem Stempelpapier mit Schutzhologrammen ausgestellt und mit der Originalunterschrift des Mitarbeiters sowie einem „nassen“ Stempel versehen.

Dieser Prozess dauert einige Tage bis zu zwei Wochen, falls eine Zusendung des Originals per Post erforderlich ist. Die staatliche Gebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung in Papierform ist höher als für eine digitale Kopie.
Dieses Format ist für den internationalen Dokumentenverkehr zwingend erforderlich, wenn eine anschließende Legalisation bei der Präfektur (Prefettura) oder Staatsanwaltschaft zur Erteilung der Apostille nötig ist.

Aktueller Handelsregisterauszug Italien 20€

Aktueller Handelsregisterauszug Italien

Der aktuelle Auszug (Visura Ordinaria) enthält aktuelle Informationen über ein italienisches Unternehmen. Das Dokument kann in italienischer oder englischer Sprache angefordert werden und dient als offizieller Nachweis der Unternehmensdaten.

Ein aktueller italienischer Handelsregisterauszug enthält:
  • Name des Unternehmens
  • Registernummer
  • Rechtsform
  • Geschäftsadresse (Sede Legale)
  • Gründungsdatum
  • Tätigkeitsbereiche (Geschäftszweck)
  • Höhe des Stammkapitals
  • Angaben zu vertretungsberechtigten Personen mit Zeichnungsbefugnis
  • Informationen darüber, ob sich das Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz befindet

* Einige der genannten Daten sind für bestimmte Organisationsformen unter Umständen nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis zugänglich.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für den Auszug mit Apostille: 250 €


Chronologischer Auszug aus dem italienischen Handelsregister 20€

Historischer Auszug Italien

Der historische Auszug (Visura Storica) enthält neben den Daten des aktuellen Auszugs Informationen über alle historischen Änderungen im Unternehmen, wie zum Beispiel:

  • Namensänderungen
  • Änderungen der Geschäftsadresse
  • Änderungen der Rechtsform
  • Bestellung von Geschäftsführern
  • Abberufung von Geschäftsführern
  • Informationen über Insolvenzen oder Reorganisationen

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für den Auszug mit Apostille: 250 €


Unternehmensdossier aus dem italienischen Handelsregister 30 €

Unternehmensdossier Italien

Das Unternehmensdossier (Fascicolo) enthält das aktuelle Unternehmensprofil sowie die beim Register eingereichten aktuellen Dokumente, einschließlich der Satzungsunterlagen.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für das Dossier mit Apostille: 250 €


Historisches Dossier aus dem italienischen Register 30€

Historisches Dossier Italien

Das historische Dossier (Fascicolo Storico) enthält einen chronologischen Registerauszug des Unternehmens sowie die historisch beim Register eingereichten Dokumente einschließlich der Gründungsunterlagen.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für das historische Dossier mit Apostille: 250 €


Jahresabschlüsse und Bilanzen aus dem italienischen Register 20€

Jahresabschluss Italien

Der Jahresabschluss (Ultimo Bilancio) – das Dokument enthält die Bilanz des Unternehmens, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Bericht der Wirtschaftsprüfer und den Bericht der Geschäftsführung. Auf Grundlage dieser Daten lässt sich ein umfassendes Bild über die finanzielle Situation des Unternehmens gewinnen. Das Dokument wird in italienischer Sprache bereitgestellt.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für das Dokument mit Apostille: 250 €


Personensuche im italienischen Handelsregister 50 €

Personensuche Italien

Die Suche nach Unternehmen, an denen eine bestimmte natürliche Person beteiligt ist, erfolgt im italienischen Handelsregister anhand des vollständigen Namens. Mithilfe dieser Suche lässt sich feststellen, bei welchen Unternehmen die Person als Geschäftsführer oder Gesellschafter eingetragen ist, wie hoch die Anteile sind und welche Grunddaten zu den jeweiligen Gesellschaften vorliegen.

Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.

Kosten für die Auskunft mit Apostille: 250 €


Die Suche und Anforderung eines Auszugs sind nach folgenden Kriterien möglich:

  • Vollständiger Name der Organisation
  • Teilweiser Name in Verbindung mit der Geschäftsadresse
  • Steuernummer (Codice Fiscale) oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Partita IVA)

Die wichtigsten Rechtsformen in Italien

Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Juristische Personen):

  • Società per azioni (S.p.A.) – Aktiengesellschaft
  • Società a responsabilità limitada (S.r.l.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • S.r.l.s. — Vereinfachte Form der GmbH (Unternehmergesellschaft)
  • Società in accomandita per azioni (S.a.p.a.) – Kommanditgesellschaft auf Aktien

Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit:

  • Società semplice — Einfache Gesellschaft (Zivilgesellschaft)
  • Società in nome collettivo (S.n.c.) – Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Società in accomandita semplice (S.a.s.) – Kommanditgesellschaft (KG)

Das italienische Transparenzregister / Register der wirtschaftlich Berechtigten

In Italien wurde 2015 ein Komitee zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie eingerichtet. Seit dem 4. Juli 2017 ist das Gesetzesdekret (Decreto Legislativo n. 90/2017) in Kraft. Gemäß diesem Rechtsakt müssen juristische Personen Informationen über ihre wirtschaftlich berechtigten Eigentümer an das italienische Handelsregister (Registro dei Titolari Effettivi) übermitteln, wo sie in einem speziellen Abschnitt verwahrt werden. Neben den gesetzlich festgelegten staatlichen Behörden können auch Privatpersonen gegen Gebühr Zugang zu diesen Informationen erhalten. Das Gesetz schränkt jedoch die Gründe ein, aus denen Privatpersonen diese Daten erhalten können. Dazu gehört die Notwendigkeit der Daten zur Verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder das Vorliegen konkreter und dokumentierter Gründe für Zweifel daran, dass der rechtliche Eigentümer mit dem tatsächlichen übereinstimmt.

Wichtiger Hinweis: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22. November 2022 ist der freie Zugang zum Transparenzregister beschränkt. Für den Datenerhalt muss ein „berechtigtes Interesse“ schriftlich und dokumentarisch nachgewiesen werden, wobei jeder Antrag einzeln geprüft wird. Ein uneingeschränkter Zugriff verbleibt nur zuständigen Behörden (Polizei, Steuerämter) sowie Notaren, Rechtsanwälten und Banken im Rahmen von KYC- und Geldwäscheprüfungen.

Weitere relevante Register in Italien:

  • REA (Repertorio Economico Amministrativo): Enthält wirtschaftliche und administrative Daten (Betriebsstätten, Lager, Filialen).
  • Albo delle Imprese Artigiane: Register für Handwerksbetriebe.
  • Registro del Terzo Settore (RUNTS): Register für gemeinnützige Organisationen und Vereine.

Dokumente gelöschter Unternehmen und Firmen im Status der Verwaltungssperre

Die Daten über gelöschte italienische Unternehmen werden im Register der Unternehmen (Registro delle Imprese) aufbewahrt, wo ihnen der Status «Cessata» (eingestellt) oder «Cancellata» (gelöscht) zugewiesen wird. Zum Nachweis des Verlusts der Rechtsfähigkeit in internationalen Verfahren wird ein historischer Auszug (Visura Storica) или eine offizielle Löschungsbescheinigung mit Apostille verwendet.

Das Äquivalent zur Registersperre tritt в Italien в Kraft, wenn ein Unternehmen über drei Jahre keinen Jahresabschluss einreicht oder keine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) hinterlegt. In solchen Fällen wird die Ausstellung von Dokumenten für eine Apostille blockiert, bis die Verstöße behoben sind. Die Anforderung historischer Daten zu solchen Firmen ermöglicht es, Pflichtverletzungen der ehemaligen Geschäftsführung im Rahmen von Haftungsverfahren im Ausland nachzuweisen.

Apostillierung von Auszügen aus Italien

Italien ist dem Haager Übereinkommen am 13. Dezember 1977 beigetreten, und am 11. Februar 1978 trat das Übereinkommen offiziell in Kraft. In Italien ausgestellte Dokumente werden im Wege der Apostillierung bei der zuständigen Präfektur (Prefettura) legalisiert. Nach einer beglaubigten Übersetzung entfalten diese Dokumente im internationalen Rechtsverkehr volle Rechtskraft.

Wichtig: Elektronische Auszüge, которые direkt aus der Datenbank heruntergeladen werden, können in Italien nicht legalisiert werden. Es ist zwingend ein Papieroriginal mit der Unterschrift eines Mitarbeiters der Handelskammer erforderlich. Die Apostille auf solche Auszüge wird von der Präfektur erteilt.

In der Regel nimmt die Beglaubigung eines Registerauszugs mit einer Apostille etwa zwei Wochen in Anspruch.

Vergleich der Auszugsarten

Merkmal Elektronischer Auszug Auszug mit Apostille
Format PDF-Datei Original in Papierform mit Haager Apostille
Lieferzeit Ab 30 Minuten 2–3 Wochen (Beschaffung + Legalisation)
Rechtskraft Unverbindliche Information Offizielles Dokument für Behörden und Gerichte
Legalisation Nicht möglich Vorhanden (Apostille)
Verwendung Partnerprüfung, Vertragsvorbereitung Gerichtsverfahren, Kontoeröffnung bei Banken, Notartermine
Kosten ab 20 € ab 250 €

Gültigkeitsdauer eines italienischen Registerauszugs

Die Gültigkeitsdauer hängt von den Anforderungen der empfangenden Stelle ab. In Italien selbst gilt ein Handelsregisterauszug generell für 1 bis 3 Monate als aktuell.

  • Elektronischer Auszug: Es wird empfohlen, Dokumente zu verwenden, die nicht älter als eine Woche sind.
  • Apostillierter Auszug: Für den internationalen Gebrauch hängt die Akzeptanz von der jeweiligen Behörde ab. Meist werden Dokumente bis zu einem Alter von 3 bis 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum der Apostille problemlos akzeptiert.

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten из Italien

Auszüge und sonstige Unterlagen aus dem italienischen Handelsregister können ins Deutsche oder in jede andere gewünschte Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung wird für die offizielle Anerkennung im Zielland von einem staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzer durchgeführt und beglaubigt. Schmidt & Schmidt bietet professionelle Übersetzungsdienste für Dokumente mit anschließender Beglaubigung an. Die Kosten werden individuell auf Basis des konkreten Textumfangs berechnet.

Versand von Dokumenten

Nach Erhalt des Registerauszugs und der erfolgreichen Apostillierung ist es häufig erforderlich, das Originaldokument ins Ausland zu versenden. In solchen Fällen sind Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Zustellung von entscheidender Bedeutung.

Schmidt & Schmidt organisiert den weltweiten internationalen Kurierversand von Originaldokumenten aus Italien. Wir nutzen sichere Logistiklösungen und Sendungsverfolgungssysteme, wodurch der Transportweg auf jeder Etappe kontrolliert und eine termingerechte Übergabe an den Empfänger garantiert werden kann.

Die Bereitstellung von Handelsregisterauszüge erfolgt unter strikter Einhaltung der Gesetze Italiens sowie unter Wahrung aller Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten (DSGVO).

Elektronische Anfragen werden innerhalb eines Werktages bearbeitet. Die Kurierzustellung von Dokumenten mit Apostille wird separat nach den Tarifen сорок der jeweiligen Versanddienste berechnet.

Eine kostenfreie Vorabprüfung, ob Daten zu einer bestimmten Gesellschaft im italienischen Handelsregister hinterlegt sind, können Sie direkt auf unserer Website veranlassen.

aktualisiert: 27. Mai 2026
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Kundenbewertungen

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Was ist ein Handelsregister?

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Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

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Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Apostille, Legalisation und Anerkennung von in Kasachstan ausgestellten Diplomen
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