Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse luxemburgischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.
Unternehmen in Luxemburg sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Luxemburgische Unternehmen, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, richten sich nach den IFRS, kleine und mittlere Unternehmen nach nationalen Standards.
Jahresabschlüsse in Luxemburg werden an das Handelsregister (RCS) übermittelt.
Die Frist für die Vorlage der Jahresabschlüsse beträgt sieben Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Innerhalb von sechs Monaten muss eine Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des Jahresabschlusses stattfinden, anschließend ist ein Monat zur Vorlage des Abschlusses vorgesehen.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Vereinfachte Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Anteilsbeschränkte Genossenschaften
- Aktiengesellschaften
- Personengesellschaften
- Privatunternehmen
Kleinunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:
- Bilanz
- Vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung
- Verkürzter Anhang
Mittelgroße Unternehmen müssen einreichen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Großunternehmen müssen einreichen:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Detaillierter Anhang
- Bericht des Aufsichtsrates
| Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
|---|---|---|
| Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Luxemburg | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
| Preis für einen Jahresabschluss aus Luxemburg mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 238,00 € | ab 200,00 € |