Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse ungarischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich ihrer deutschen Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Ungarn ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Umsatz, Bilanz, Anzahl der Beschäftigten und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Ungarn werden die nationalen Standards für Bilanzierung und die IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen richten sich dabei ausschließlich nach den IFRS. Bilanzierungsvorgaben für andere Unternehmen werden zurzeit reformiert.
Jahresabschlüsse in Ungarn werden an den „Informationsdienst für Unternehmen“, welcher dem Justizministerium unterstellt ist, übermittelt. Der „Informationsdienst für Unternehmen“ erstellt seinerseits Duplikate der Jahresabschlüsse für die Finanzämter.
Folgende Kriterien berechtigen Unternehmen in Ungarn zur Vorlage von vereinfachten Jahresabschlüssen:
- Bilanz unter 500 Millionen Forint
- Einnahmen unter 1 Milliarde Forint
- Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten unter 50 Personen
Die Vorlage der Jahresabschlüsse muss innerhalb von fünf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Für Verspätungen sind Strafen vorgesehen.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Geschäftsbericht
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden.
Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch den „Informationsdienst für Unternehmen“. Auskünfte können über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, seine Identifikations- oder Steuernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse sind öffentlich, sind allerdings nur gegen Aufpreis zugänglich. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der ungarischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Ungarn | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Ungarn mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |