Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse liechtensteinischer Unternehmen in elektronischer Form und mit Apostille an.
Ein Großteil der Unternehmen in Liechtenstein ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt elektronisch. Je nach Größe des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
In Liechtenstein werden nationalen Standards mit den IFRS kombiniert. Börsennotierte Unternehmen richten sich ausschließlich nach den IFRS. Kleinunternehmen nutzen ein vereinfachtes System der Bilanzierung.
Jahresabschlüsse in Liechtenstein werden an die Justizbehörden übermittelt und im Elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Personengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaften
- Europäische Unternehmen
Große und mittelgroße Unternehmen müssen Jahresabschlüsse in vollem Umfang vorlegen. Die Jahresabschlüsse müssen spätestens 15 Monate nach Stichdatum der Bilanz eingereicht werden.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Bericht über Einnahmen
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch Justizbehörden aus Liechtenstein, sind aber nicht öffentlich verfügbar. Gemäß der nationalen Gesetzgebung werden Auskünfte über Unternehmen nach einem Nachweis berechtigten Interesses erteilt. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung Liechtensteins und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Sie können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.