Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus Montenegro in elektronischer Form und mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Montenegro ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer oder Papierform. Je nach Größe des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen. Die Jahresabschlüsse werden an die Steuerinspektion übermittelt.
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Anhang
- Bestätigungsvermerk
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse erfolgt durch eine spezielle Abteilung der Steuerinspektion. Für ihre Anfrage sind der vollständige Name des betreffenden Unternehmens und seine Steueridentifikationsnummer notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der montenegrinischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Montenegro | ab 35,70 € | ab 30,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Jahresabschlusses aus Montenegro | ab 41,65 € | ab 35,00 € |