Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Montenegro mit Haager Apostille an.
Das Zentralregister von Montenegro - Centralni Registar Privrednih Subjekata - wird vom Finanzamt geführt. Im Handelsregister sind alle Unternehmen, Einzelunternehmen und ausländischen Repräsentanzen eingetragen.
Das Register wird in elektronischer Form geführt.
Handelsregisterauszüge aus Montenegro werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Tschechien zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Der Handelsregisterauszug aus Montenegro beinhaltet folgende Daten:
- Unternehmensname
- Handelsregisternummer
- Rechtsform der Gesellschaft
- Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Steuernummer
- Anschrift
- Stammkapital
- Satzung des Unternehmens
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Unternehmensformen in Montenegro:
Akcionersko Drušhtvo (AD) – Aktiengesellschaft
Društvo so ograničenom odgovorno (DOO) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Komanditno Društvo (KD) – Einzelunternehmen
Ortačko Društvo (OD) – Handelsgesellschaft
Apostille aus Montenegro
Wenn Sie montenegrinische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Montenegro ist seit 2006 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Montonegro für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Montenegro | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Montenegro | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Montenegro mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 261,80 € | ab 220,00 € |