
Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Montenegro an.
Montenegro ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 2006 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Montenegro für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.

Für die Erteilung von Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Gerichtshöfe
- Ministerium der Justiz für juristische Dokumente (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Unsere Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Dienstleistungen werden von uns unter strengster Rücksichtnahme auf die geltenden Vorgaben zum Datenschutz erbracht. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Montenegroeinschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine Apostille für ein Dokument aus Montenegro ohne Internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 35,70 € | ab 30,00 € |