Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Portugal mit Apostille und Übersetzung an.
Das Handelsregister in Portugal ist dem Ministerium für Justiz unterstellt. Die Verantwortung für die Führung des Registers liegt beim Institut für das Registratur- und Notariatswesen - Instituto dos Registos e do Notariado, IRN.
Alle Unternehmen müssen sich in Portugal innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Gründung eintragen lassen. Zweck des Handelsregisters ist die Veröffentlichung von Angaben zur Rechtsstellung von Einzelkaufleuten, Handelsgesellschaften, zivilrechtlichen Handelsgesellschaften, Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, öffentlichen Unternehmen, weiteren Unternehmensgruppen und europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen sowie Einzelpersonen und Vereinen, die gesetzlich zur Eintragung verpflichtet sind.
Das Handelsregister wird in elektronischer Form geführt. Der Handelsregisterauszug kann in elektronischer Form und in Papierform bestellt werden.
Handelsregisterauszüge werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner im Ausland zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgendenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Gründungsdatum
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Kontaktinformationen
- Stammkapital
- Geschäftsführung
- Niederlassungen und Tochtergesellschaften
- Bilanzen
- Gesellschafter und deren Anteile
- Insolvenzverwalter
- Kopien eingereichter Dokumente
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Portugal | ab 95,20 € | ab 80,00 € |
Preis für einen Auszug aus Portugal mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 285,60 € | ab 240,00 € |
Rechtsformen in Portugal
Juristische Personen:
Sociedade anónima (S.A.) – Aktiengesellschaft
Mitada unipessoal por Quotas (Lda. unipessoal) – Ein-Mann-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sociedade por Quotas Limitada (Lda.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Gründer
Sociedade em comandita por acções (SCA) – Kommanditgesellschaft auf Aktien
Personengesellschaften:
Sociedade civil – Offene Handelsgesellschaft
Sociedade em nome colectivo (SNC) – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Sociedade em comandita simples (SCS) – Kommanditgesellschaft
Apostille aus Portugal
Wenn Sie portugiesische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Portugal ist seit 1968 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Portugal für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)