Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse italienischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Italien ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Aktiva, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Wirtschaftszweig sowie Rechtsform des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die Vorgaben zur Bilanzierung in Italien stimmen mit einigen Einschränkungen mit den IFRS überein.
Zur Vorlage von Jahresabschlüssen mit Verifikation durch einen Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet:
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis
Jahresabschlüsse kommerzieller Unternehmen müssen innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Dabei sind 120 Tage für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, vorgesehen, und 30 Tage für die eigentliche Vorlage des Jahresabschlusses. In einigen Fällen können diese Fristen verlängert werden.
Zur Vorlage von Jahresabschlüssen nach vereinfachtem Muster sind Unternehmen berechtigt, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme unter 4,4 Millionen Euro
- Umsatz unter 8,8 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 50 Personen
Alle anderen Unternehmen haben einen vollständigen Jahresabschluss vorzulegen.
Der Jahresabschluss eines Unternehmens enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Erklärender Bericht
- Operationsbericht
- Interner Prüfungsbericht
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
- Bericht der Geschäftsführung
- Bericht des Aufsichtsrats
- Bestätigungsvermerk
Beispiel eines italienischen Jahresabschlusses in italienischer Sprache
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das italienische Handelsregister. Die meisten Informationen aus den Jahresabschlüssen sind öffentlich und werden gegen Aufpreis bereitgestellt. Auskünfte können unmittelbar beim Handelsregister in Papierform oder mit Hilfe einer speziellen Online-Ressource InfoCamere, welche die Datenbanken der Handelskammern verbindet, in elektronischer Form erfragt werden. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der italienischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der Name des Unternehmens und seine Geschäftsadresse notwendig.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
---|---|---|
Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Italien | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Italien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 166,60 € | ab 140,00 € |