Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus den Niederlanden über Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen an, auf Wunsch auch beglaubigt mit der Haager Apostille.
Das Handelsregister wird von der Handelskammer - Kamer van Koophandel geführt. Das Register wurde 1920 gegründet. Heute wird es in elektronischer Form geführt. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in dem alle Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Stiftungen, Einzelunternehmer und Treuhandgesellschaften registriert sind. Aktuell hat das Register mehr als 2,1 Millionen Einträge.
Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen auch ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Rund 30.000 Unternehmen veröffentlichen zusätzlich ihre Gewinn- und Verlustrechnungen.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus den Niederlanden zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post zugestellt werden. Sie können bei uns auch mit Apostille beglaubigte Dokumente bestellen. Sie werden Ihnen per Post zugestellt.
Im Handelsregister sind eingetragen:
- Einzelunternehmer
- Gesellschaften
- Körperschaften
- Stiftungen
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler)
- Eigentümergemeinschaften
- Religiöse Vereinigungen
- Regierungsorganisationen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Kontaktinformationen
- Geschäftsfeld
- Genehmigtes Kapital
- Geschäftsführung
- Niederlassungen
- Jahresabschluss
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Niederlanden | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Niederlanden mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 190,40 € | ab 160,00 € |
Ein Historischer Handelsregisterauszug enthält sämtliche Informationen , die zu einem konkreten Datum über ein Unternehmen vorlagen. Er kann nicht für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
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Preis für elektronischen Auszug aus den Niederlanden | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Niederlanden mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 190,40 € | ab 160,00 € |
Ein Großteil der Unternehmen in den Niederlanden ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu veröffentlichen. Dieser ermöglicht es, sich ein umfassendes Bild über die Wirtschaftslage eines Unternehmens zu machen.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen Auszug aus den Niederlanden mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 190,40 € | ab 160,00 € |
Ebenfalls erhältlich sind Listen aller Dokumente, die von einem eingetragenen Unternehmen eingereicht wurden. Sie kann nicht für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
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Preis für einen Auszug aus den Niederlanden mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 190,40 € | ab 160,00 € |
Folgende Dokumente werden vom Handelsregister geführt: Unternehmenssatzungen, Gründungsurkunden, Unterlagen zu Fusionen und Übernahmen sowie Ergänzungen zu diesen Dokumenten.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
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Preis für einen Auszug aus den Niederlanden mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 190,40 € | ab 160,00 € |
Suchkriterien im Handelsregister
- Vollständiger oder unvollständiger Unternehmensname
- Amtliche Unternehmensregisternummer
- Adresse oder Postleitzahl
Alle Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanzen und Jahresabschlüsse veröffentlichen. Der Umfang von zugänglichen Informationen hängt von der Größe des Unternehmens ab. Manche Berichte können bis zu 200 Seiten lang sein.
Sie können die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, den Jahresabschluss und Prüfberichte eines niederländischen Unternehmens einsehen. So können Sie seine Bonität und Solvenz prüfen.
Gesellschaftsformen in den Niederlanden
Kapitalgesellschaften:
NV (Naamloze vennootschap) – Aktiengesellschaften
BV (Besloten vennootschap) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stichting - Stiftung
Personengesellschaften:
Eenmanszaak – Einzelunternhmen
Mij. (Maatschap) – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
VOF (Vennootschap onder firma) – Offene Handelsgesellschaft
CV (Commanditaire vennootschap) – Kommanditgesellschaft
CVoA (Commanditaire vennootschap op aandelen) – Kommanditgesellschaft auf Aktien
Apostille aus den Niederlanden
Wenn Sie niederländische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Niederlande sind seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Niederlanden für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Für die Apostille sind die Bezirksgerichte zuständig. Dabei ist es nicht von Belang, in welchem Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde. Jedes Bezirksgericht kann die Apostille ausstellen.
Urkunden, die auf Holländisch, Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt wurden, können mit der Apostille beglaubigt werden. Für alle anderen Sprachen bedarf es einer notariell beglaubigten Übersetzung.
Bei uns können Sie Handelsregisterauszüge mit Apostille und Übersetzung bestellen.
Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit der deutschen Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post im Form durch mit Apostille beglaubigten Dokumenten zugestellt werden.
Alle Informationen werden in strikter Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt.
Die Bearbeitung einer Anfrage wird innerhalb eines Arbeitstages durchgeführt. Das Porto für die durch die Apostille beglaubigten Dokumente wird gesondert berechnet.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszugs (falls vorhanden)