Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse spanischer Unternehmen in elektronischer Form oder mit Apostille einschließlich deutscher Übersetzung an.
Ein Großteil der Unternehmen in Spanien ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form. Je nach Größe, Rechtsform und Branche des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die Vorgaben zur Bilanzierung in Spanien stimmen mit einigen Einschränkungen mit den IFRS überein.
Zur Vorlage von Jahresabschlüssen mit Verifikation durch einen Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet:
- Aktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- „Neue“ Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaften auf Aktienbasis
Die Jahresabschlüsse müssen innerhalb von sieben Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden. Sechs Monate sind für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung, die den Jahresabschluss genehmigt, vorgesehen, und 30 Tage für die eigentliche Vorlage des Jahresabschlusses. Die Geschäftsbücher müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres geschlossen werden. Die Verspätete Einreichung eines Jahresabschlusses wird mit Strafen von bis zu 60.000 Euro geahndet.
Zur Vorlage von Jahresabschlüssen nach vereinfachtem Muster sind Unternehmen berechtigt, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme unter 2,85 Millionen Euro
- Umsatz unter 5,7 Millionen Euro
- Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter unter 50 Personen
Ein vollständiger Jahresbericht enthält:
- Identifikationsdaten
- Investitionsbericht
- Umwelterklärung
- Führungsbericht
- Gewinnverwendungsvorschlag
- Beschluss der Gesellschafterversammlung
- Jahresabschluss
- Bestätigungsvermerk
Der Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Erklärender Bericht
- Eigenkapitalspiegel
- Kapitalflussrechnung
Beispiel eines spanischen Jahresabschlusses in spanischer Sprache
Dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das spanische Handelsregister. Die meisten Informationen aus den Jahresabschlüssen sind öffentlich und werden allerdings gegen Aufpreis bereitgestellt. Auskünfte können unmittelbar beim Handelsregister in Papierform oder mit Hilfe einer speziellen Online-Ressource in elektronischer Form erfragt werden. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der spanischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Außerdem können Jahresabschlüsse börsennotierter spanischer Unternehmen bei der Nationalkommission für Wertpapiere oder auf ihrer Website eingesehen werden.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens, oder sein Kurzname und seine Geschäftsadresse notwendig.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Spanien | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Spanien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |