Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Polen mit Übersetzung und mit Apostille an.
Das polnische Handelsregister - das Landesgerichtsregister (KRS) wird vom Justizministerium geführt.
Der Handelsregisterauszug wird benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner in Polen zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Das Landesgerichtsregister besteht aus drei Teilen:
- Unternehmensregister
- Register der gemeinnützigen Organisationen
- Insolvenzregister
Das Landesgerichtsregister wurde 2001 gegründet, seit 2012 wird es in elektronischer Form geführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Registrierungsdatum
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Kapital
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Polen | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Auszug aus Polen mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Suche im Handelsregister:
- Nummer des Landesgerichtsregisters (KRS-Nummer)
- Name des Unternehmens
Rechtsformen in Polen:
Spółka akcyjna (S.A.) – Aktiengesellschaft
Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (sp. z o.o.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Spółka komandytowa (sp.k.) – Kommanditgesellschaft
Spółka komandytowo akcyjna (S.K.A.) – Kommanditgesellschaft auf Aktien
Działalność jednoosobowa – Einzelunternehmer
Spółka Cywilna (S.C.) – Gesellöschaft bürgerlichen Recht
Spółka Jawna (S.J.) – Offene Handelsgesellschaft
Spółka Partnerska (sp.p.) – Partnergesellschaft
Spółdzielnia – Genossenschaft
Fundacja - Stiftung
Apostille aus Polen
Wenn Sie polnische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Polen ist seit 2005 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Polen für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Außerdem sind Deutschland und Polen Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 und des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980. Die Vertragsstaaten verpflichten sich Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, ohne jegliche Beglaubigung anzuerkennen. Es geht vor allem um mehrsprachige Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) und Ehefähigkeitszeugnisse.
Ihre Anfrage wird innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet. Die Daten werden im PDF-Format im Original und mit deutscher Übersetzung bereitgestellt. Alternativ können die Handelsregisterauszüge per Post in Form von mit Apostille beglaubigten Dokumenten zugestellt werden.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)