
Schmidt & Schmidt bietet aktuelle Handelsregisterauszüge aus Frankreich auf Wunsch auch mit beglaubigter Übersetzung und Apostille an.
Wann wird ein Handelsregisterauszug benötigt?
Ein Auszug aus dem französischen Handelsregister ist das maßgebliche Dokument zum Nachweis des Rechtsstatus eines Unternehmens und der Vertretungsbefugnisse seiner Geschäftsführung. Er ist für die Verifizierung juristischer Daten bei jeder offiziellen Interaktion mit staatlichen Stellen und Finanzinstituten unerlässlich.
Wichtigste Anwendungsbereiche:
- Bankgeschäfte: Kontoeröffnung, Kreditbeantragung und Compliance-Prüfungen (KYC).
- Vertragsabschlüsse: Prüfung der Zeichnungsberechtigung und der rechtlichen Integrität des Geschäftspartners.
- Notarielle Beurkundungen: Immobiliengeschäfte oder Satzungsänderungen.
- Ausschreibungen und Lizenzen: Nachweis der Registrierung für die Teilnahme an öffentlichen Vergaben.
- Gerichtsverfahren: Einreichung von Klagen und Nachweis des Status von Kläger oder Beklagtem.
- Investment-Prüfung: Überprüfung der Eigentumsverhältnisse im Rahmen einer Due Diligence.
Das französische Handelsregister (RCS)
Das französische Handelsregister — Registre du Commerce et des Sociétés (RCS) — ist die zentrale Informationsquelle unter der Aufsicht des Justizministeriums. Die Registerführung obliegt den Kanzleien der Handelsgerichte (Greffe du Tribunal de Commerce), die landesweit verteilt sind.
Das RCS wurde bereits 1919 gegründet. Seitdem erfasste Daten können von interessierten Kreisen in Form von Auszügen und Dokumentenkopien angefordert werden.
Alle natürlichen Personen, die gewerblich tätig sind, sowie juristische Personen (Gesellschaften) sind zur Eintragung im RCS verpflichtet. Das Register ist öffentlich und gewährleistet die Transparenz im Geschäftsverkehr.
In Frankreich unterscheidet das Register klar zwischen:
- Natürlichen Personen (Commerçants): Einzelunternehmer.
- Juristischen Personen (Sociétés): Handelsgesellschaften (SARL, SAS, SA) und Zivilgesellschaften (SCI).
Das Register umfasst Informationen zu über 6 Millionen aktiven Rechtssubjekten. Die Daten werden täglich aktualisiert. Dokumente werden standardmäßig in französischer Sprache ausgestellt, können jedoch fachgerecht übersetzt werden.
Der Handelsregisterauszug Kbis (Extrait Kbis) ist das offizielle Dokument, das die Existenz eines französischen Unternehmens bestätigt. Für Einzelunternehmer wird das analoge Dokument "Extrait K" ausgestellt.
Besonderheiten bei physischen Dokumenten und Apostillen
Für die offizielle Verwendung im Ausland muss zunächst ein Registerauszug in Papierform direkt bei der Gerichtskanzlei (Greffe) mit Dienstsiegel angefordert werden. Anschließend wird das Dokument dem regionalen Notarrat zur Erteilung der elektronischen Apostille (e-Apostille) vorgelegt.
Das Ergebnis ist eine gesicherte Datei mit QR-Code, die nach einer beglaubigten Übersetzung volle Rechtskraft gegenüber Behörden und Banken im Ausland entfaltet.
Ein Originaldokument in physischer Papierform mit Apostille wird nach der neuen Regelung nicht mehr ausgegeben.
Der Kbis-Auszug (Extrait Kbis) ist der wichtigste Nachweis über den Rechtsstatus eines Unternehmens in Frankreich. Er enthält alle relevanten Unternehmensdaten zum Zeitpunkt der Ausstellung, einschließlich Firmensitz, Vertretungsmacht, Stammkapital sowie Informationen über etwaige Insolvenz- oder Liquidationsverfahren.
Ein aktueller Kbis-Auszug enthält:
- Firmenname und Rechtsform
- Registrierungsnummer (SIREN)
- Sitz der Gesellschaft (Zuständiges Gericht)
- Datum der Registrierung
- Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeitsbereich)
- Stammkapital
- Angaben zu Geschäftsführern und Vertretungsorganen
- Angaben zu Zweigniederlassungen
- Informationen über laufende Insolvenzverfahren
*Einige Daten sind bei bestimmten Organisationsformen ggf. nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis abrufbar.
Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten (digital).
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Die Finanzberichterstattung (Comptes annuels) dient der Bewertung der wirtschaftlichen Lage. Sie umfasst die Bilanz (Bilan), die Gewinn- und Verlustrechnung (Compte de résultat) sowie Anhänge für Unternehmen, die zur Veröffentlichung verpflichtet sind.
Ein Jahresabschluss umfasst in der Regel:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Abschreibungsdaten
- Angaben zum Anlagevermögen
- Verbindlichkeiten und Forderungen
- Bericht des Geschäftsführers
- Gewinnverwendung
- Prüfungsvermerke
Der Umfang variiert je nach Unternehmensgröße. Bearbeitungszeit: ab 30 Minuten.
Kosten mit Apostille: ab 200 €
Suchkriterien für eine Abfrage:
- Vollständiger Firmenname
- Teilname in Verbindung mit der Adresse
- Registernummer (SIREN/SIRET)
Hinweis: In Frankreich können Firmen mit identischem Namen existieren, sofern sie unterschiedliche Sitze und Registernummern haben.
Dokumente zu gelöschten Unternehmen
Informationen über aus dem Register entfernte Unternehmen bleiben archiviert. In diesem Fall wird der Kbis-Auszug mit dem Vermerk "Radiée" (gelöscht) unter Angabe des Datums der Einstellung der Tätigkeit versehen. Solche Dokumente sind oft für Gerichte wichtig, um die Nichtexistenz einer juristischen Person oder die Haftung ehemaliger Geschäftsführer nachzuweisen.
Transparenzregister in Frankreich (RBE)
Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten werden im speziellen Register (Registre des bénéficiaires effectifs — RBE) erfasst. Als wirtschaftlich Berechtigte gelten natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder anderweitig Kontrolle ausüben.
Gemäß dem Urteil des EuGH vom 22. November 2022 hat Frankreich den freien öffentlichen Zugang zum RBE eingeschränkt. Antragsteller müssen nun ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Unbeschränkten Zugriff haben weiterhin Behörden, Notare, Rechtsanwälte und Banken im Rahmen von Geldwäscheprüfungen.
Gängige Rechtsformen in Frankreich
Mit eigener Rechtspersönlichkeit:
Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft
Société par actions simplifiée (SAS) – Vereinfachte Aktiengesellschaft
Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL) – Ein-Personen-GmbH
Société en Commandite par Actions (S.C.A.) - Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ohne eigene Rechtspersönlichkeit:
Microentreprise – Einzelunternehmen
Société civile (SC) – Zivilgesellschaft
Société civile immobilière (SCI) – Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts
Société en nom collectif (SNC) – Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Société en commandite (SCS) – Kommanditgesellschaft (KG)
Weitere wichtige Register in Frankreich
Das Registrierungssystem ist segmentiert. Falls ein Unternehmen nicht im RCS gelistet ist, kann es in folgenden Registern geführt werden:
- RNA (Répertoire National des Associations): Nationales Vereinsregister für Non-Profit-Organisationen.
- Registre des Métiers (RM): Handwerksrolle für Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern.
- RSAC (Registre Spécial des Agents Commerciaux): Sonderregister für Handelsvertreter.
- Berufsregister (Ordres): Register für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte.
Apostillierung von Auszügen
Frankreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961. Dokumente werden im Wege der Apostille legalisiert. Seit der Reform 2025 wurde das Verfahren digitalisiert und auf das Notariat übertragen.
Wichtige Änderungen im Verfahren:
- Zuständigkeit: Seit dem 1. Mai 2025 sind nicht mehr die Appellationsgerichte, sondern die Regionalen Notarräte (Conseils régionaux des notaires) zuständig.
- E-Apostille (e-APP): Frankreich stellt nun primär elektronische Apostillen aus. Das Dokument ist eine gesicherte PDF-Datei mit qualifizierter elektronischer Signatur und QR-Code zur sofortigen Verifizierung.
- Digital-First: Kbis-Auszüge, die bereits digital erstellt wurden, können direkt im e-Apostille-Verfahren beglaubigt werden.
- Physische Form: Für Stellen, die ein physisches Dokument verlangen, stellen wir die Beschaffung eines Papier-Originals mit Kanzleisiegel und anschließender notarieller Beglaubigung sicher.
Die Bearbeitungszeit für eine Apostille beträgt je nach Komplexität zwischen einigen Werktagen und zwei Wochen.
Unterschied: Elektronische vs. apostillierte Auszüge
| Merkmal | Elektronischer Auszug | Auszug mit Apostille |
|---|---|---|
| Format | PDF-Datei | PDF-Datei mit e-Apostille |
| Lieferzeit | Ab 30 Minuten | 2–3 Wochen (inkl. Beglaubigungsweg) |
| Rechtskraft | Informative Auskunft | Amtliches Dokument für Behörden/Gerichte |
| Beglaubigung | Nein | Ja (Apostille) |
| Verwendung | Partnerprüfung, Vertragsvorbereitung | Gerichtsverfahren, Kontoeröffnung, Notartermine |
| Kosten | ab 20 € | ab 200 € |
Gültigkeitsdauer
In Frankreich gelten Kbis-Auszüge in der Regel für 3 Monate als "aktuell".
- Digitaler Auszug: Es wird empfohlen, Dokumente zu verwenden, die nicht älter als eine Woche sind.
- Apostillierter Auszug: Für die Verwendung im Ausland (z.B. Deutschland, Österreich) hängt die Akzeptanz von der jeweiligen Behörde ab, meist werden Dokumente bis zu einem Alter von 3–6 Monaten akzeptiert.
Beglaubigte Übersetzungen
Schmidt & Schmidt bietet professionelle Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer an. Wir können sowohl Übersetzungen durch in Frankreich ansässige Übersetzer (Traducteur Assermenté) als auch durch in Deutschland ermächtigte Übersetzer organisieren.
Versand und Logistik
Wir organisieren den weltweiten Kurierversand von Originaldokumenten aus Frankreich. Wir nutzen zuverlässige Logistikpartner mit Sendungsverfolgung, um eine sichere Zustellung zu gewährleisten.
Alle Abfragen erfolgen unter strikter Einhaltung der französischen Gesetzgebung und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Anfragen werden innerhalb eines Werktages bearbeitet. Kurierkosten werden separat berechnet.