Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Serbien mit Apostille an.
Die zuständige Stelle für das Registrierungsverfahren ist die Agentur für die Registrierung von Unternehmen, die dem serbischen Finanzministerium untersteht. Seit 2005 gibt es eine elektronische Registrierung von Unternehmen und ein elektronisches Register. In Serbien sind ca. 110.000 juristische Personen, Personengesellschaften und Personengesellschaften sowie ca. 222.000 Einzelunternehmer registriert.
Die Aktivitäten von Handelsunternehmen in Serbien werden durch das Gesellschaftsgesetz, das Gesetz über das Registrierungsverfahren und andere Rechtsakte geregelt. Die Republik Serbien wird nicht in die „schwarzen Listen“ der Länder aufgenommen, in denen Daten über in ihrem Hoheitsgebiet registrierte Unternehmen verborgen sind.
Das Handelsregister Serbiens ist eine zentralisierte öffentliche Datenbank, die Aufzeichnungen aller in der Republik Serbien registrierten Unternehmen enthält, die gewerbliche oder nichtgewerbliche Tätigkeiten in seinem Hoheitsgebiet ausüben. Ebenfalls im Handelsregister von Serbien sind Informationen zu den Repräsentanzen ausländischer Unternehmen enthalten, die auf dem Territorium Serbiens tätig sind.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Registrierungsdatum
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer
Je nach Rechtsform des Unternehmens enthält der Handelsregisterauszug Serbiens unterschiedliche Datenmengen.
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Serbien | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Auszug aus Serbien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Handelsregisterauszüge werden benötigt:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner in Serbien zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Das Handelsregister enthält Informationen über:
- Unternehmen
- Einzelunternehmen
- Vereine
- Filiale und Tochteruntrernehmen
- Repräsentanzen der ausländische Unternehmen
Der Handelsregisterauszug aus Serbien beinhaltet folgende Daten:
- Unternehmensname
- handelsregisternummer
- Rechtsform der Gesellschaft
- Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Steuernummer
- Anschrift
- Stammkapital
- Satzung des Unternehmens
- Gesellschafter
- Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Der Handelsregisterauszug wird in PDF-Format per E-Mail geliefert.
Handelsregisterauszug aus Serbien mit Apostille
Rechtsformen der Unternehmen in Serbien:
Друштво са ограниченом одговорношћу (Д.О.О.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Акционерско друштво (А.Д.) – Aktiengesellschaft
Ортако друтво (ОД) – Offene Handelsgesellschaft
Командитно Друтво (к.д.) – Kommanditgesellschaft
Приватно Предузеће – Einzelunternehmen
Apostille aus Serbien
Wenn Sie serbische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Serbien ist seit 2006 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Serbien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Für die Erteilung von Apostille sind die Gerichte zuständig.
Die Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Die Apostille wird auf Serbisch ausgestellt. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)