Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse aus Tschechien in elektronischer Form oder mit Apostille an.
Ein Großteil der Unternehmen in Tschechien ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in Papierform oder elektronischer Form. Je nach Rechtsform, Größe und Wirtschaftszweig des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen. Die Vorgaben zur Bilanzierung in Tschechien richten sich nach den IFRS.
Die Jahresabschlüsse werden einmal pro Jahr an das Handelsregister (Obchodní rejstřík) übermittelt. Die Standardfrist hierfür liegt beim 31. März des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres. In einzelnen Fällen kann die Frist verlängert werden.
Zur Rechnungslegung der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Juristische Personen
- Ausländische Firmen, die in Tschechien arbeiten
- Selbstständige Unternehmer, die Umsatzsteuer zahlen und deren Jahresumsatz 25 Mio. Kronen übersteigt
- Privatpersonen, die freiwillig eine standardisierte Buchhaltung betreiben
Ein vollständiger Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Anhang
Die Rechnungslegung von Klein- und Kleinstunternehmen erfolgt nach einem vereinfachten Muster. ohne die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel.
Beispiel eines Jahresabschlusses in tschechischer Sprache
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden. Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Die Bereitstellung der Jahresabschlüsse und Bilanzen erfolgt durch das Handelsregister. Auskünfte können direkt beim Handelsregister oder über einen speziellen Online-Dienst angefragt werden.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage des Jahresabschlusses sind der vollständige Name des Unternehmens und seine Registernummer notwendig. Die Jahresabschlüsse sind öffentlich und werden unter strenger Einhaltung der tschechischen Gesetzgebung und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Die Bearbeitung von Anfragen erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Tschechien | ab 17,85 € | ab 15,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Tschechien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 142,80 € | ab 120,00 € |