Schmidt & Schmidt bietet die Apostille für Urkunden aus Tschechien an.
Tschechien ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1999 beigetreten. Die Beglaubigung erfolgt durch die Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift aber nicht des Inhalts.
Für die Erteilung von Apostille sind folgende Institutionen zuständig:
- Ministerium der Justiz der Tschechischen Republik für Dokumenten aus dem Justizbereich (Heirats- und Scheidungsurteile oder notarielle Urkunden)
- Auswärtiges Amt – alle anderen Unterlagen
Wenn das Dokument in einer Fremdsprache verfasst ist, muss eine tschechische Übersetzung von einem Gerichtsdolmetscher beigelegt werden. Kopien von Dokumenten, die von einem tschechischen Notar beglaubt wurden, sowie Kopien von Verträgen und Handelsdokumenten oder Rechnungen, die von der tschechischen Industrie- und Handelskammer beglaubigt wurden, können ebenfalls apostilliert werden.
Die Legalisation von Dokumenten in der Tschechischen Republik umfasst die Überprüfung des Ursprungs des Dokuments und die Bestätigung, dass die Unterschrift, das Siegel oder der Stempel auf dem Dokument von autorisierten Beamten angebracht wurden. Nach diesem Verfahrens wird ein Sonderstempel - eine Apostille - auf dem Dokument angebracht. Normalerweise befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments.
Die Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Die Apostille wird auf Tschechisch und Englisch ausgestellt. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Die Apostille ist gültig solange die Urkunde gültig ist.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszug aus Tschechien mit der Übersetzung ins Deutsche bestellen.