Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Island mit Apostille und Übersetzung.
Das Handelsregister von Island ist dem Finanzamt unterstellt und wird seit 2003 in elektronischer Form geführt. Das Register enthält Informationen über Unternehmen, Einzelunternehmen und staatliche Institutionen. Seit 2014 werden auch Genossenschaften und Partnerschaften eingetragen.
Ein elektronischer Auszug beinhaltet nur Angaben über Unternehmensname, Anschrift, Registriernummer und Registrierungsdatum. Um mehr Informationen zu bekommen, muss ein offizieller Auszug beantragt werden. Der Auszug wird auf Englisch oder Isländisch erstellt.
Handelsregisterauszüge aus Island können verwenden werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Gründung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Date of submission in the register
- Registered capital
- Board members
- Information about auditors
- Annual financial statements
NB: Information about some companies may be unavailable, or available for a fee.
Inquiries are processed from 30 minutes.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Island | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für einen Auszug aus Island mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |
Anhand einer Eintragungsurkunde kann nachgewiesen warden, dass ein Unternehmen tatsächlich im isländischen Handelsregister eigetragen ist.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Island | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für einen Auszug aus Island mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 321,30 € | ab 270,00 € |
Rechtsformen der Unternehmen in Island:
Hlutafélag (HF.) – Aktiengesellschaft
Einkahlutafélag (EHF) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Apostille aus Island
Wenn Sie isländische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Island ist seit 1999 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Island für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)