Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Island an.
Urkunden aus Island werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss. Island ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 im Jahr 1999 beigetreten. Dokumente aus Island können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Zuständig für die Beglaubigung von Urkunden in Island ist das Auswärtige Amt. Aber zuvor muss die Urkunde bei der örtlichen Regierung, dem Sýslumaður vorbeiglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in Island umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit in Sýslumaður und die tatsächliche Zertifizierung beim Außenministerium. Am Ende dieses Vorgangs wird das Dokument mit einem Sonderstempel versehen - einer Apostille. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wobei das Dokument anschließend zusammengeheftet wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Handelsregisterauszüge
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Bildungsnachweise von staatlichen und staatlich anerkannten Institutionen: Schulzeugnisse, Hochschulabschlusszeugnisse, Fächer- und Notenübersichten, Immatrikulationsbescheinigungen, Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen sowie auch Zertifikate
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Bei uns können Sie Handelsregisterauszüge aus Island auch mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.