Schmidt & Schmidt bietet Jahresabschlüsse von Unternehmen aus Gibraltar in elektronischer Form mit deutscher Übersetzung an.
Ein Teil der Unternehmen in Gibraltar ist gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse vorzulegen und zu veröffentlichen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt in elektronischer Form oder in Papierform. Je nach Umsatz, Bilanz und Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens fordert der Gesetzgeber unterschiedliche Informationen.
Die Vorlage von Jahresabschlüssen wird vom Companies Act und einer Reihe anderer normativer Dokumente geregelt. Insgesamt ist das System der Bilanzierung in Gibraltar der britischen ähnlich, hat aber auch einige lokale Besonderheiten.
Einige Unternehmen übermitteln die Jahresabschlüsse an das Handelsregister, das vom Companies House (Gibraltar) geführt wird. Darüber hinaus übermitteln alle Unternehmen Steuererklärungen an die Finanzämter.
Zur Vorlage der Jahresabschlüsse sind verpflichtet:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaften
Vollständige Jahresabschlüsse werden von Großunternehmen vorgelegt (Umsatz über 36 Millionen Pfund, Bilanz über 18 Millionen Pfund, Anzahl der Beschäftigten über 250). Mittelgroße Unternehmen (Umsatz zwischen 10,2 und 36 Millionen Pfund, Bilanz zwischen 5,1 und 18 Millionen Pfund, Anzahl der Beschäftigten zwischen 50 und 250) legen einen vollständigen Jahresabschluss mit vereinfachtem Einnahmebericht. Klein- und Kleinstunternehmen legen lediglich einen vereinfachten Bilanzbericht vor.
Ein Jahresabschluss enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anmerkungen
- Bericht des Aufsichtsrates
Aus dem Jahresabschluss können detaillierte Informationen über die Finanzlage und Kreditfähigkeit eines Unternehmens sowie über seine Unternehmensergebnisse entnommen werden.
Je nach Größe des Unternehmens kann ein Jahresabschluss zwischen zwei und mehreren Hunderten Seiten umfassen.
Jahresabschlüsse sind öffentlich, müssen allerdings persönlich oder schriftlich beim Companies House angefragt werden. Auskünfte werden gegen einen Aufpreis erteilt. Zu einigen Unternehmenskategorien können keine Auskünfte erteilt werden.
Jahresabschlüsse können im Rahmen von Außenhandelstransaktionen oder Kapitalbeteiligungen, wertvolle Auskünfte über das Zielunternehmen geben. Ferner können sie bei der Geltendmachung von Forderungen vor Gericht vorgelegt werden.
Für die Anfrage eines Jahresabschlusses ist der vollständige Name des Unternehmens notwendig. Die Jahresabschlüsse werden unter strenger Einhaltung der Gesetzgebung von Gibraltar und der rechtlichen Vorgaben zum Personendatenschutz bereitgestellt.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt innerhalb eines Arbeitstages.
Eine vorläufige Auskunft über das Vorhandensein eines konkreten Jahresabschlusses kann auf unserer Webseite angefragt werden und ist kostenlos.
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Preis für elektronischen Jahresabschluss aus Gibraltar | ab 53,55 € | ab 45,00 € |
Preis für einen Jahresabschluss aus Gibraltar mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 428,40 € | ab 360,00 € |