Wir bieten Ihnen Handelsregisterauszüge aus Kolumbien mit Apostille und Übersetzung.
Kolumbien ist eine Republik im nördlichen Teil von Südamerika. Das Staatsoberhaupt ist Präsident. Die Währung ist der kolumbianische Peso, die Amtssprache ist Spanisch. Kolumbien gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Bunds afrikanischer Staaten und anderer internationaler Organisationen.
Kolumbiens Wirtschaft wächst seit einigen Jahren kontinuierlich und stellt damit in Südamerika den größten wachsenden Markt dar. Der Dienstleistungsbereich beträgt mehr als 52% des BIP. Die schnelle wirtschaftliche Entwicklung und Steuerermäßigungen für Kapitalanleger und vor kurzem eingetragene Unternehmen schaffen ein enormes Investitionspotenzial. In den letzten 5 Jahren wurden in Kolumbien mehr als 5000 Unternehmen registriert.
Kolumbien gehört zur romanisch-germanischen Rechtsfamilie (selbstständige lateinamerikanische Gruppe). Das Rechtssystem Kolumbiens hat seinen Ursprung im spanischen Recht. Wie andere lateinamerikanische Länder wurde es vom amerikanischen und französischen Einfluss sehr geprägt.
Die gewerbliche Tätigkeit in Kolumbien regeln das Handelsgesetzbuch, das Bürgerliches Gesetzbuch und andere Rechtsakte.
Die einheimische Handelskammer Kolumbiens ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Die erste Handelskammer wurde 1877 in Kolumbien gegründet. Im Jahr 1931 übernahm sie die Führung der Handelsregister (vorher waren spezielle Gerichte dafür zuständig) .
Alle Datenbanken bilden ein korporatives Hauptinformationszentrum (RUES). RUES verfügt über eine eigene Webseite. Außerdem können Sie bei RUES eine geschäftliche Beratung beantragen.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter de Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Kolumbien | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Kolumbien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Kolumbien:
- Sociedad por Acciones – Aktiengesellschaft (AG)
- Sociedad por Acciones Simplificadas – Vereinfachte Aktiengesellschaft
- Sociedad por Responsabilidad Limitada – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
Außerdem dürfen in Kolumbien Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen gewerbliche Tätigkeit ausführen.Auch in Kolumbien können Privatunternehmer und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen tätig sein.
Die Registrierung neuer Unternehmen in Kolumbien erfolgt durch regionale Handels- und Industriekammern (IHK), die Vermittler zwischen Wirtschaft und Regierung sind.
Die ersten CCIs traten in Kolumbien nach der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Jahr 1877 auf. Ihnen wurde 1931 die Führung der Handelsregister übertragen (zuvor erfolgte die Eintragung der Unternehmen durch Sondergerichte).
Die Stützpunkte der regionalen Handels- und Industriekammern Kolumbiens sind im korporativen Hauptinformationszentrum (RUES) zusammengefasst. RUES hat ein eigenes Portal. Neben der Registrierung von Handelsunternehmen bietet das korporative Hauptinformationszentrum Dienstleistungen für die Führung von Registern gemeinnütziger Organisationen, Marken und des Fremdenverkehrsregisters an. Darüber hinaus werden auf der Grundlage von RUES Beratungsleistungen für Unternehmer erbracht.
Apostille aus Kolumbien
Wenn Sie kolumbianische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Kolumbien ist seit 2001 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Kolumbien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Kolumbien | ab 202,30 € | ab 170,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Kolumbien | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Kolumbien mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |