Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Malaysia mit Übersetzung und Legalisation als PDF-Datei an.
Malaysia ist ein Staat in Südostasien. Die Staatsform ist eine föderale, parlamentarische Wahlmonarchie. Das Staatsoberhaupt ist König Muhammad V. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Ringgit verwendet. In Malaysia wird Malaysisch und Englisch gesprochen. Malaysia gehört zu den Mitgliedern von Commonwealth of Nations.
Malaysia weist hohes Wirtschaftswachstum auf und hat das höchste BIP in Asien.
Malaysia ist ein angesehener Investitionsstandort. Seit 1980 wird das Investitionsklima in Malaysia gefördert.
Malaysia hat ein gemischtes Rechtssystem.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 2016, Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 2012 und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Suruhanjaya Syarikat Malaysia ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Suruhanjaya Syarikat Malaysia wurde 2002 gegründet und ist dem Ministerium für Handel und Kommerz untergeordnet.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Malaysia | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für einen Auszug aus Malaysia mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1785,00 € | ab 1500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Folgende Auszüge können bestellt werden:
- Certificate of Good Standing: – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
- Nachweis über Registrierung
- Jahresabrechnung
Die Suche ist im Register kostenpflichtig und dauert ca. 3-5 Tage.
Folgende Unternehmen können in Malaysia registriert werden:
- Personengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Privates Unternehmen
- Öffentliches Unternehmen
- Auf Garantien begrenztes Unternehmen
- Ausländisches Unternehmen
Das Register der malaysischen Unternehmen führt und betreibt die Registrierung neuer Unternehmen Kommission für malaysische Unternehmen (Suruhanjaya Syarikat Malaysia). Die Kommission wurde im Jahr 2002 auf der Grundlage des Amtes für die Registrierung von Unternehmen und des Amtes für Unternehmensregistrierung gebildet. Neben der Registrierung von Unternehmen und der Führung eines Registers überwacht die Kommission auch das Unternehmensumfeld im Land. Suruhanjaya Syarikat Malaysia berichtet an den Minister für Handel, Zusammenarbeit und Förderung des Verbraucherinteresses. Zu den Exekutivorganen der Kommission gehören drei Hauptabteilungen: Registrierungs- und Unternehmensdienste, Unternehmensdienste, Regulierungsrichtlinien und Unterstützung.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Malaysia
Malaysia ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle malaysischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Malaysia | ab 23,80 € | ab 20,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Malaysia | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Malaysia mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1785,00 € | ab 1500,00 € |