Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Norfolkinsel mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Norfolkinsel ist eine Insel im Pazifischen Ozean, die zu Australien gehört. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der US-Dollar. Zu den Amtssprachen gehören Englisch und Norfuk.
Die Grundlage der Wirtschaft bilden Dienstleistungen. 2010 musste Norfolk mit einer Wirtschaftskrise kämpfen. 2016 sind neue Steuergesetze in Kraft getreten und es wurden auch diverse andere Veränderungen vorgenommen, um das Rechtssystem in rechtliche Übereinstimmung mit Australien zu bringen.
Die Norfolkinsel gehört zu Australien.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 1985 und anderen Rechtsakten reguliert. Das Rechtssystem basiert auf australischen Gesetzen und englischem Recht.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Aktionärsdaten
- Unternehmensstatistik
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Norfolkinsel | ab 119,00 € | ab 110,00 € |
Preis für einen Auszug aus Norfolkinsel mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Rechtsformen der Unternehmen in Norfolkinsel:
- Company limited by shares
- Company limited by guarantee
- Company limited both by shares and by guarantee
- Unlimited company
Darüber hinaus kann ein Verein oder eine Partnerschaft auf Norfolkinsel registriert werden.
Norfolkinsel war lange Zeit völlig unabhängig in Bezug auf die Eintragung von Unternehmen und die Führung eines Handelsregisters.
Gemäß den örtlichen Gesetzen ist die Abteilung für die Registrierung von Unternehmen und die Führung eines Handelsregisters mit der Registrierung von Grundstücken, Unternehmen, Geburten, Sterbefällen und Ehen (The Registry of Lands, Companies, Births, Deaths and Marriages Department) betraut - alle Lizenzierungsarbeiten für Norfolk.
In Verbindung mit den Aktivitäten der australischen Regierung zur Vereinheitlichung des Regulierungsrahmens von Norfolk mit dem australischen Unternehmen werden die in Norfolk registrierten Unternehmen jedoch ab dem 1. Juli 2016 im Unternehmensregister der australischen Kommission für Sicherheit und Investitionen aufgeführt (in Zukunft ist geplant, die gesamte Unternehmensbasis auf Norfolkinsel in das australische Register aufzunehmen). Gleichzeitig bleiben das Gesellschaftsrecht und das Registrierungsverfahren von Norfolkinsel unverändert.
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Apostille von der Norfolkinsel
Wenn Sie Urkunden von der Norfolkinsel den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die Norfolkinsel ist Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden von der Norfolkinsel für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Norfolkinsel | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Norfolkinsel | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Norfolkinsel mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |