Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszug aus Senegal mit Übersetzung und Legalisation.
Die Republik Senegal ist ein Staat in Westafrika. Die Staatsform ist eine präsidentielle Republik, mit dem Präsidenten als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der CFA-Franc verwendet. Im Senegal wird überwiegend Französisch und Arabisch gesprochen. Der Senegal gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der AKT-Gruppe und anderer internationaler Organisationen.
Grundsätzlich hat der Senegal den Status eines Entwicklungslandes, er ist jedoch im Vergleich zu anderen westafrikanischen Ländern weiter entwickelt. Die Grundlage der Wirtschaft (mehr als 60% des BIP) bilden Dienstleistungen, jedoch ist ca. 77% der Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt. Der Senegal ist an verschiedenen Bodenschätzen sehr reich (Phosphate, Eisen, Gold, Zirkonia). Zu den wichtigsten Handelspartnern gehört Frankreich.
Das Rechtssystem im Senegal ist gemischt. Es basiert auf französischem und spanischem Recht.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch (OHADA) und anderen Rechtsakten reguliert.
Die Eintragung ins Handelsregister wird von den Sekretären des Handelsgerichts Senegal (Greffe du Tribunal de Commerce) durchgeführt. Handelsgerichte wurden im Senegal 2017 gegründet, sie werden vom Justizministerium geleitet.
Das Handelsregister (Registre du Commerce et du Crédit Mobilier - RCCM) wird von gerichtlichen Beamten geführt.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Finanzberichte
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Daten über Eigentümer und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Senegal | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Senegal mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Senegal zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Rechtsformen der Unternehmen in Senegal:
- Société à responsabilité limitée (SARL) – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Société anonyme (SA) – Aktiengesellschaft (AG)
- Société en Nom Collectif (SNC) – Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Société en Commandité simple (SCS) – Einfache Kommanditgesellschaft
- Société unipersonnelle à responsabilité limitée (SURL) – Ein-Personen-Gesellschaft mit begrenzter Haftung
- Société en participation (SP) – Gemischtes Unternehmen
- Société de fait (SF) – Faktische Gesellschaft
- Groupement d’intérêt économique (GIE) – Wirtschaftliche Interessengruppe
- Entreprise individuelle – Einzelunternehmen
Die Registrierung von Unternehmen und das Ausfüllen des Handelsregisters in der Republik Senegal erfolgt durch die Handelssekretäre der allgemein zuständigen Gerichte oder die Sekretäre des Handelsgerichts (Greffe du Tribunal de Commerce), die mit den Bestandteilen der Dokumente arbeiten.
Das System der Handelsgerichte in Senegal wurde 2017 nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes eingeführt. Sie werden vom Justizministerium des Senegals verwaltet.
Das Handelsregister (Registre du Commerce et du Crédit Mobilier - RCCM) wird von befugten Gerichtsbeamten geführt.
Die Aufnahme der Unterlagen zur Eintragung von Unternehmen erfolgt im Büro für Unternehmensgründung (BCE), das nach dem Prinzip eines "single Window" arbeitet.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus dem Senegal
Der Senegal ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle senegalesischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Legalisation
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Senegal | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus den Senegal | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus den Senegal mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |