Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Melilla mit Apostille und Übersetzung an.
Melilla ist eine spanische Exklave an der nordafrikanischen Mittelmeerküste. Das Staatsoberhaupt ist der spanischer König. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Euro benutzt. In Melilla wird Spanisch gesprochen. Seit der Staatsgründung im Jahr 1956 beansprucht Marokko Melilla für sich.
Die Stützen der Wirtschaft Melillas sind Fischerei und Handel. Migranten versuchen immer wieder, über Algerien und Marokko nach Melilla und von dort weiter nach Spanien oder in andere Länder der Europäischen Union zu gelangen.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und einheimischen Rechtsakten reguliert. Alle spanischen Gesetze gelten auch in Melilla, natürlich mit einheimischen Besonderheiten.
Das Justizministerium ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Bei der Auswahl des Unternehmensnamen wird zuerst eine Voranfrage ans Handelsregister geschickt.
Auf kommunaler Ebene existieren eigene Handelsregister (unter anderem fachspezifische).
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Adresse
- Registernummer
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Registrierungbehörde
- Jahresabschlüsse
- Geschichte des Unternehmens
- Andere Informationen
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Melilla | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für einen Auszug aus Melilla mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Melilla zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Aus dem Handelsregister kann man folgende Unterlagen bekommen:
Nach spanischem Recht:
- Einfacher Handelsregisterauszug (nota simple) - in elektronischer Form. Es enthält alle grundlegenden Informationen über das Unternehmen und dient dem Informationszweck.
- Certified Statement - ist eine beglaubigte Kopie der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Dateneingabe in das Register eingereicht wurden. Dieser Auszug hat volle Rechtskraft. Die Bereitstellung von beglaubigten Auszug erfolgt auf schriftlichen Antrag nur in Papierform.
- Jahresabschluss - das Dokument enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Prüfungsbericht und den Bericht des Verwaltungsrats des Unternehmens. Anhand der Daten können Sie sich ein vollständiges Bild von der Finanzlage des Unternehmens haben. Das Dokument wird in spanischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Rechtsformen der Unternehmen in Melilla
- Sociedad anónima (SA) – Aktiengesellschaft (AG)
- Sociedad de responsabilidad limitada (SRL) – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) – Neue Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
- Sociedad Limitada Unipersonal (SLU) – Ein-Personen-GmbH
- Sociedad comanditaria por acciones (Soc. Com. p.a.) - Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ohne Begründung der juristischen Person:
- Empresario Individual – Eingetragene(-r) Kauffrau/mann
- Sociedad Civil (SC) – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Sociedad colectiva (Soc.Col.) – offene Handelsgesellschaft
- Sociedad comanditaria simple (Soc.Com.) – Kommanditgesellschaft
Die Registrierung von Handelsgesellschaften (nach Erhalt des Namens und Ausfüllen von Dokumenten bei einem Notar) erfolgt in Melilla in der örtlichen Struktureinheit des spanischen Handelsregisters. Das Handelsregister wird vom spanischen Justizministerium geführt.
Bei der Auswahl eines Namens für ein in Melilla eingetragenes Unternehmen wird eine Anfrage an die Zentrale des spanischen Handelsregisters gerichtet.
Die lokalen Behörden in Melilla führen auch spezielle Unternehmensregister - insbesondere ein Register der für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen usw.
Apostille aus Melilla
Wenn Sie Urkunden aus Melilla den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Spanien und dementsprechend auch Melilla ist seit 1978 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Melilla für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Legalisation
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Melilla | ab 29,75 € | ab 25,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Melilla | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Melilla mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 357,00 € | ab 300,00 € |