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Handelsregisterauszug aus Melilla

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Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
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+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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Handelsregisterauszug aus Melilla

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Melilla mit Apostille und Übersetzung an.

Melilla ist eine spanische Exklave an der nordafrikanischen Mittelmeerküste. Das Staatsoberhaupt ist der spanischer König. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Euro benutzt. In Melilla wird Spanisch gesprochen. Seit der Staatsgründung im Jahr 1956 beansprucht Marokko Melilla für sich.

Die Stützen der Wirtschaft Melillas sind Fischerei und Handel. Migranten versuchen immer wieder, über Algerien und Marokko nach Melilla und von dort weiter nach Spanien oder in andere Länder der Europäischen Union zu gelangen.

Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und einheimischen Rechtsakten reguliert. Alle spanischen Gesetze gelten auch in Melilla, natürlich mit einheimischen Besonderheiten.

Das Justizministerium ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Bei der Auswahl des Unternehmensnamen wird zuerst eine Voranfrage ans Handelsregister geschickt.

Auf kommunaler Ebene existieren eigene Handelsregister (unter anderem fachspezifische).

Handelsregisterauszug aus Melilla

Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
  • Unternehmensname
  • Vertreter der Gesellschaft
  • Adresse
  • Registernummer
  • Aktueller Status
  • Rechtsform
  • Registrierungbehörde
  • Jahresabschlüsse
  • Geschichte des Unternehmens
  • Andere Informationen

* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Auszug aus Melilla ab 29,75 € ab 25,00 €
Preis für einen Auszug aus Melilla mit Apostille ohne internationalen Versand ab 357,00 € ab 300,00 €

Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:

  • Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Melilla zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
  • Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
  • Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
  • Für die Registrierung einer Joint-Venture
  • Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen

Die Suche ist nach folgenden Angaben möglich:

  • Vollständiger Name
  • Registriernummer

Aus dem Handelsregister kann man folgende Unterlagen bekommen:

Nach spanischem Recht:

  • Einfacher Handelsregisterauszug (nota simple) - in elektronischer Form. Es enthält alle grundlegenden Informationen über das Unternehmen und dient dem Informationszweck.
  • Certified Statement - ist eine beglaubigte Kopie der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Dateneingabe in das Register eingereicht wurden. Dieser Auszug hat volle Rechtskraft. Die Bereitstellung von beglaubigten Auszug erfolgt auf schriftlichen Antrag nur in Papierform.
  • Jahresabschluss - das Dokument enthält die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Prüfungsbericht und den Bericht des Verwaltungsrats des Unternehmens. Anhand der Daten können Sie sich ein vollständiges Bild von der Finanzlage des Unternehmens haben. Das Dokument wird in spanischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Rechtsformen der Unternehmen in Melilla

  • Sociedad anónima (SA) – Aktiengesellschaft (AG)
  • Sociedad de responsabilidad limitada (SRL) – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
  • Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) – Neue Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
  • Sociedad Limitada Unipersonal (SLU) – Ein-Personen-GmbH
  • Sociedad comanditaria por acciones (Soc. Com. p.a.) - Kommanditgesellschaft auf Aktien

Ohne Begründung der juristischen Person:

  • Empresario Individual – Eingetragene(-r) Kauffrau/mann
  • Sociedad Civil (SC) – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • Sociedad colectiva (Soc.Col.) – offene Handelsgesellschaft
  • Sociedad comanditaria simple (Soc.Com.) – Kommanditgesellschaft

Die Registrierung von Handelsgesellschaften (nach Erhalt des Namens und Ausfüllen von Dokumenten bei einem Notar) erfolgt in Melilla in der örtlichen Struktureinheit des spanischen Handelsregisters. Das Handelsregister wird vom spanischen Justizministerium geführt.

Bei der Auswahl eines Namens für ein in Melilla eingetragenes Unternehmen wird eine Anfrage an die Zentrale des spanischen Handelsregisters gerichtet.

Die lokalen Behörden in Melilla führen auch spezielle Unternehmensregister - insbesondere ein Register der für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen usw.

Apostille aus Melilla

Wenn Sie Urkunden aus Melilla den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Spanien und dementsprechend auch Melilla ist seit 1978 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Melilla für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.

Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.

Vorläufige Prüfung:

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:

  • Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
  • Kosten eines Handelsregisterauszuges
  • Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
  • Bearbeitungszeiten
  • Kosten für die Legalisation
  • Muster eines Auszuges (falls vorhanden)


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Kundenbewertungen

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Car…

5Star

26 Mai 2025

efficenti e capaci. servizio corretto

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5Star

22 Mai 2025

Amazing quality of service – quick, professional.

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21 Mai 2025
Sehr schnell und Professionell

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen:

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Handelsregisterauszug als PDF-Datei per E-Mail

Kein Abonnement

Bestellen ohne Registrierung oder Abonnement

Einfache und bequeme Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kunden aus EU-Ausland bekommen eine Rechnung ohne MwSt. mit Angabe von USt-IdNr.

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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Andrej Schmidt

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Dr. Olga Kylina, LL.M.

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Marina Weger

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