Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus den Amerikanischen Jungferninseln mit Übersetzung und Apostille an.
Die Amerikanischen Jungferninseln sind ein nicht inkorporiertes Außengebiet der Vereinigten Staaten. Das Staatsoberhaupt ist der amerikanischer Präsident, als gesetzliches Zahlungsmittel wird der US-Dollar verwendet. Auf den Amerikanischen Jungferninseln wird Englisch gesprochen.
Der führende Wirtschaftszweig ist Tourismus (80% des BIP und der Beschäftigten). Außerdem sind Finanzdienstleistungen entwickelt. Die amerikanischen Jungferninseln liegen außerhalb des Zollgebiets der USA.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetzbuch USVI und anderen Handelsgesetzen reguliert (basierend auf dem Recht Delawares).
Das Rechtssystem basiert auf amerikanischem Recht.
Die Eintragung ins Handelsregister wird von der Behörde für kommerzielle Angelegenheiten durchgeführte.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter der Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
Außerdem kann ein Certificate of Good Standing beantragt werden.
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Amerikanischen Jungferninseln | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Amerikanischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus den Amerikanischen Jungferninseln zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Amerikanischen Jungferninseln:
- Corporation
- Limited liability company
- Limited liability partnership
- Limited liability limited partnership
- Sole Proprietorship
Außerdem dürfen auf den Amerikanischen Jungferninseln nicht kommerzielle Organisationen arbeiten.
Auch Unternehmen auf den Jungferninseln sind in "interne", "befreite" und "ausländische" unterteilt. Darüber hinaus gibt es auf den Jungferninseln gemeinnützige Organisationen.
Das Register der Unternehmen auf den Jungferninseln wird von der Abteilung für Unternehmen und Marken des Amtes des Vizegouverneurs der Amerikanischen Jungferninseln geführt. Alle Registrierungsaktionen werden über einen Registrierungsagenten durchgeführt. An Unternehmen werden bei der Registrierung eine Reihe strenger Anforderungen gestellt, die sich auf die Anzahl der Direktoren (mindestens drei), die Adresse im ABO usw. beziehen.
Apostille aus den Amerikanischen Jungferninseln
Wenn Sie Urkunden von den Amerikanischen Jungferninseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die USA sind seit 1981 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Amerikanischen Jungferninseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus den Amerikanischen Jungferninseln | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus den Amerikanischen Jungferninseln | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus den Amerikanischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |