Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Handelsregisterauszüge aus Aruba mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Aruba ist eine autonome Gemeinde in der Karibik, welche zum Königreich Niederlande gehört. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der König Willem-Alexander, vertreten durch einen Gouverneur. Die Währung ist der Aruba-Florin. Die offiziellen Amtssprachen sind Niederländisch und Papiamentu.
Der Dienstleistungsbereich (unter anderem finanzielle Dienstleistungen) bilden mehr als 66% des BIP Arubas. Die wirtschaftliche Grundlage bilden Tourismus, Erdölverarbeitung, Erdöllagerung, Offshore- und Bankdienstleistungen. Nach der Statistik der Handelskammer sind in Aruba mehr als 5.000 Unternehmen registriert. Heutzutage gilt Aruba als sich schnell entwickelndes Weltfinanzzentrum.
Die Tätigkeit der Unternehmen in Aruba wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Rechtsakten reguliert.
Das Rechtssystem basiert sich auf holländischem Recht. Es wurde auch vom englischen Recht beeinflusst.
Außerdem dürfen in Aruba Stiftungen, Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen arbeiten.
Die Handelskammer ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Die Handelskammer wurde 1930 gegründet. Die Handelskammer vertritt geschäftliche Interesse in Staatsorganen und ist gleichzeitig eine Beratungsstelle bei der Regierung und Ministerium für Wirtschaft.
Nach der Eintragung müssen alle Unternehmen eine Lizenz auf geschäftliche Tätigkeit im Wirtschaftsdepartement beantragen.
Ausländische Unternehmen müssen mindestens einen einheimischen Geschäftspartner haben.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Registrierungsnummer
- Aktuelle Status
- Rechtsform
- Registrierdatum
- Registrierende Behörde
- Andere Daten
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Aruba | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Aruba mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Folgende Unternehmen können auf Aruba registriert werden
- Naamloze Vennootschap (NV) – Aktiengesellschaft
- Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (VBA) – Niederländische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aruba Vrijgestelde Venootschappen (AVV) – Korporation mit beschränkter Haftung
- Vennootschap onder firma (VOF) – Offene Handelsgesellschaft
- Сommanditaire vennootschap (CV) – Kommanditgesellschaft (KG)
Darüber hinaus können auf Aruba Stiftungen, Vereine, Privatunternehmen und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen registriert werden.
Die Handelskammer von Aruba wurde 1930 gegründet. Es vertritt gleichzeitig die Geschäfte von Aruba in den Beziehungen zu den Behörden und ist gleichzeitig ein Beratungsgremium der Regierung und des Wirtschaftsministeriums.
Nach der Registrierung bei der Handelskammer und unter Berücksichtigung ihres Abschlusses müssen alle Unternehmen (mit Ausnahme von Privatunternehmen und Personengesellschaften) vom Wirtschaftsministerium eine Gewerbeberechtigung erhalten.
Nicht arubanische Staatsbürger (außer niederländische Staatsbürger, die auf Aruba leben) müssen einen lokalen Partner haben, um auf Aruba Geschäfte zu tätigen.
Apostille aus Aruba
Wenn Sie arubanische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Aruba ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Aruba für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Aruba | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Aruba | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Aruba mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |