Wir bieten Grundbuchauszüge der Türkei mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.
Informationen über Immobilien in der Türkei werden im Grundbuch bzw. Kataster der Türkei gespeichert (TAKBIS). Der Kataster wird von der Generalabteilung für Grundbuch und Kataster geführt.
Aufgaben dieser Generalabteilung:
- Registration von Anträgen
- Katasterüberwachung
- Arbeiten mit der geodätischen Infrastruktur
- Durchführung von Arbeiten am Register
- Lizenzierung von topographischen Büros und Katasterbüros
- Regulierung der Tätigkeiten von Immobilienmaklern
Das türkische Grundbuch enthält untergeordnete Register für Eigentum, die Registration von Objekten, Forstregister und andere.
Das Register ist Teil des integrierten Informationssystems mit allen grundlegenden Informationen über die technischen Spezifikationen und Rechte im Zusammenhang mit einem Objekt.
Der Onlinezugriff auf das Register ist nur nach vorherige Autorisation möglich.
Auszüge aus dem Grundbuch in Papierform mit Apostille können nur auf der Grundlage einer Vollmacht oder eines begründeten Interesses (z.B. Gerichtsurteile) ausgestellt werden.
Aus dem TAKBIS können keine Auszüge in elektronischer Form beantragt werden.
Ein Auszug aus dem Grundbuch der Türkei kann benutzt werden für:
- Bestätigung eines Rechtstitels
- Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
- Schuldeneintreibung
- Preisanalyse einer Immobilie
- weitere kommerzielle und analytische Zwecke
*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.
Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden
Auszüge aus dem Grundbuch der Türkei unterliegen der türkischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.
Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Apostille aus der Türkei
Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 13. Mai 2004 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 02. März 2005 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in der Türkei ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.
Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus der Türkei | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus der Türkei | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Grundbuchauszug aus der Türkei mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |