Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation und Apostille für Urkunden und Handelsregisterauszüge aus der Türkei an.
Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" 1985 beigetreten. Dokumente aus der Türkei können daher ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 100 Ländern beglaubigt werden.
Folgende Behörden sind für die Apostille zuständig:
- Der Landrat (Kaymakam) oder Gouverneur (Valilik) für Urkunden der Verwaltungsbehörden und der Notare
- Der Vorsitzende des Rechtsausschusses oder das für den Ort zuständige Präsidium der Rechtsausschüsse für Gerichtsurkunden.
Die Dokumente, die von den türkischen Behörden ausgestellt und in türkischer Sprache veröffentlicht wurden, können beglaubigt werden.
Die Legalisation von Dokumenten in der Türkei umfasst die Überprüfung der Echtheit eines Dokuments durch einen befugten Beamten. Nach dieser Prozedur wird das Dokument mit einem speziellen Stempel versehen - einer Apostille. In der Regel befindet sich die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einem separaten Blatt, wonach das Dokument gestickt wird.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.

Mit einer Apostille können in der Türkei folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Urkunden des Personenstandes (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Ausbildungsunterlagen staatlichen Musters (Zeugnisse, Atteste, Diplome)
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelspapiere, welche von einem staatlichen Registrationsorgan beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
In folgenden Fällen sind Urkunden von jeder Beglaubigung befreit:
- Internationale Personenstandsurkunden nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, d.h. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
- Internationale Ehefähigkeitszeugnisse nach dem Übereinkommen vom 05.09.1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Urkunden türkischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen.
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Unsere Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Dienstleistungen werden von uns unter strengster Rücksichtnahme auf die geltenden Vorgaben zum Datenschutz erbracht. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
In der Regel nimmt die Beglaubigung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus der Türkei mit Apostille einschließlich ihrer Übersetzung ins Deutsche bestellen.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach den Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine Apostille für ein Dokument aus der Türkei ohne Internationalen Versand | ab 297,50 € | ab 250,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 35,70 € | ab 30,00 € |