
Schmidt & Schmidt bietet die Apostille und konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus Pakistan an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Pakistan nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Pakistan ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 08.07.2022 beigetreten.
Am 9. März 2023 tritt die Apostille-Konvention für Pakistan in Kraft. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Zuständig für die Apostille ist in Pakistan das Auswärtige Amt.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Pakistan zur Verwendung in Deutschland
Die Botschaft sowie das Generalkonsulat können pakistanische Urkunden im Rahmen eines Amtshilfeersuchens überprüfen lassen, da die Legalisation pakistanischer Urkunden ausgesetzt ist.
Konsulatische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Pakistan
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Öffentliche Urkunden werden bei der Botschaft Pakistan in Berlin legalisiert.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine Legalisation für ein Dokument aus Pakistan ohne Internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 41,65 € | ab 35,00 € |