Wir bieten Handelsregisterauszüge aus Anguilla mit Apostille und Übersetzung.
Anguilla ist eine Insel in der Karibik. Anguilla ist ein nichtsouveränes britisches Überseegebiet mit innerer Autonomie – als solches ist es mit der EU assoziiert. Staatsoberhaupt ist die Königin Elisabeth II, Amtssprache ist Englisch.
Anguilla ist in die schwarze Liste der Steueroasen der EU eingetragen. Anguilla hat einen Vertrag über Informationsaustausch mit Australien, Deutschland und Dänemark unterschrieben.
Das Handelsregister von Anguilla - Anguilla's Commercial Online Registration Network - ACORN - wurde am 16. November 1998 gegründet. Das Register ist dem Finanzministerium unterstellt. ACORN registriert die Gesellschaften und veröffentlich die Informationen.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Unternehmensname
- Vertreter de Gesellschaft
- Geschäftsführer und Gesellschafter
- Adresse
- Aktueller Status
- Rechtsform
- Andere Informationen
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Anguilla | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Auszug aus Anguilla mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Folgende Unterlagen können ebenso bestellt werden:
- Certificate of Good Standing – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
- Certificate of Incorporation & Articles of Incorporation – Nachweis über die Registrierung des Unternehmens in Großbritannien. Im Zertifikat sind folgende Daten aufgeführt: Registrierungsdatum, Gesellschaftsform, Stammkapital, Gründer und Gesellschafter.
- Memorandum & Articles of Association – Kopie des Gründungsvertrages.
- Bilanzen
Die Suche ist im Register kostenpflichtig.
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Rechtsformen der Unternehmen in Anguilla
Anguilla Business Companies - lokales Unternehmen
International Business Companies – Internationale Unternehmen
Limited Partnerships – Beschränkte Partnerschaft
Limited Liability Companies – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Trust Companies – Treuhand.
Darüber hinaus können unrentable Vereinigungen in Anguilla registriert werden.
Das Handelsregister von Anguilla wurde in seiner aktuellen Form am 16. November 1998 erstellt. Es wird das kommerzielle Online-Registrierungsnetzwerk (ACORN) von Anguilla genannt. Das Register wird vom Registrator der Unternehmen verwaltet, der den Status einer Regierungsabteilung hat, die dem Minister für Finanzen, wirtschaftliche Entwicklung, Handel, Planung und Tourismus von Anguilla unterstellt ist. Mit ACORN können Sie Unternehmen registrieren, Namen für sie reservieren und alle verfügbaren Informationen über sie erhalten.
Apostille aus Anguilla
Wenn Sie Urkunden aus Anguilla den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Anguilla ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Anguilla für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Anguilla | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Anguilla | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Anguilla mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |