Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Jamaika mit Übersetzung ins Deutsche und der konsularischen Legalisation als PDF-Datei per E-Mail.
Jamaika ist ein Inselstaat in der Karibik. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist die Königin Elisabeth II, vertreten durch einen Gouverneur. Die Währung ist der Jamaika-Dollar. In Jamaika wird überwiegend Englisch gesprochen. Jamaika gehört zu den Mitgliedern des Commonwealth of Nations.
Der führende Wirtschaftszweig ist der Dienstleistungsbereich (in erster Linie - Tourismus), er bildet mehr als 60% des BIP. Trotz vieler Schwierigkeiten entwickelt sich das Geschäftsleben in Jamaika gut. Pro Jahr werden ca. 5000 Unternehmen registriert.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird von den Gesetzen über Unternehmen von 2004 und 2013 und anderen Rechtsakten reguliert. Jamaika gehört zu den Ländern mit Common-Law-Rechtssystem.
Das Handelsregister wird von der Verwaltungszentrale für Unternehmen (The Companies Office of Jamaica) geführt. Das ist eine Strukturabteilung vom Ministerium für Industrie, Kommerz, Landwirtschaft und Fischerei.
Verwaltungszentrale für Unternehmen (The Companies Office of Jamaica) wurde 1975 gegründet. Davor gehörte sie zum Departement des Hauptregisterführers Jamaika.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Jamaika | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für einen Auszug aus Jamaika mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Darüber hinaus können Sie vom Register folgende Dokumente erhalten
- Certificate of Good Standing - ein Vertrauenszertifikat, ein offizielles Dokument, das die Kapazität des Unternehmens und sein Recht auf Geschäftstätigkeit in Jamaika bestätigt. Dieses Dokument wird nur ausgestellt, wenn das Unternehmen alle Berichtspflichten erfüllt und Steuern und Beiträge zahlt.
- Gründungsurkunde
- Unternehmensberichte
Folgende Unternehmen können in Jamaika registriert werden
- Co-operatives
- Industrial and Provident Societies
- Building Societies
- Limited Companies
- Partnerships
- Sole Traderships
Companies Office of Jamaica unterhält ein Unternehmensregister im Land und führt eine Unternehmensregistrierung durch. Diese Stelle hat den Status einer eigenständigen Stelle, die zum System des Ministeriums für Industrie, Handel, Landwirtschaft und Fischerei gehört.
Die Leitung von Unternehmen als eigenständiges Gremium wurde 1975 gegründet. Zuvor war es eine Abteilung des Generalkanzlers von Jamaika.
Apostille aus Jamaika
Jamaika ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2020 beigetreten. Das heißt, dass die Beglaubigung mit Apostille für Urkunden aus dem betreffenden Staat für die Verwendung im Ausland nun möglich ist.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Unser Angebot:
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Bequeme Bestellung mit unserem Online-Formular
- Ergebnis im PDF-Format per E-Mail
- Übersetzung ins Deutsche
- Keine Kosten, wenn kein Eintrag vorhanden ist
- Apostille für den Handelsregisterauszug
- Diskretion und Datenschutz
- Top Qualität mit vielen zufriedenen Kunden
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Jamaika | ab 71,40 € | ab 60,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Jamaika | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Jamaika mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1428,00 € | ab 1200,00 € |