Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Sri Lanka mit Übersetzung und Legalisation an.
Sri Lanka ist ein Inselstaat im Indischen Ozean. Die Staatsform ist eine präsidentielle Republik, mit dem Präsident als Staatsoberhaupt. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird die Sri-Lanka-Rupie verwendet. Zu den Amtssprachen gehören Sinhala und Tamil, aber Englisch ist auch verbreitet. Sri Lanka gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, des Commonwealth of Nations und anderer internationaler Organisationen.
Die Wirtschaft Sri Lankas befindet sich in der Entwicklung. Die Hauptstütze der Wirtschaft bilden Dienstleitungen, welche ca. 60% des BIP erbringen. Sri Lanka exportiert Textilien und Tee (Platz 4 weltweit).
Sri Lanka hat ein gemischtes Rechtssystem und kombiniert englische, römisch-holländische, muslimische Rechtselemente.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Gesetz über Unternehmen von 2007, dem Gesetz über öffentliche Verträge von 1987 und anderen Rechtsakten reguliert.
Department of Registration of Companies (Abteilung der Registrierung von Unternehmen) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen auf Englisch:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Sri Lanka | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Sri Lanka mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Rechtsformen der Unternehmen in Sri Lanka
- Private Limited Liability Companies
- Public Limited Liability Companies
- Foreign Companies
- Off-Shore Companies
- Unlimited Companies
- Public Quoted Companies
- Guarantee Comanies
- Associations
- Auditors
- Partnerships
- Trusts
Darüber hinaus können Privatunternehmer in Sri Lanka tätig sein.
Die Registrierung von Unternehmen und die Führung des Handelsregisters in Sri Lanka liegen in der Verantwortung des Department of Registration of Companies (Abteilung der Registrierung von Unternehmen).
Tatsächlich erfolgte die Registrierung von Unternehmen in Sri Lanka im 19. Jahrhundert. Es wurde von der Abteilung des Generalkanzlers durchgeführt, die dem Generalsekretariat der britischen Kolonien Bericht erstattete.
Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen in den 1930er-Jahren wurden jedoch eine Reihe neuer Rechtsvorschriften auf der Insel erlassen, und 1938 wurde die Abteilung für die Registrierung von Unternehmen eingerichtet, die gegenwärtig besteht.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Sri Lanka
Sri Lanka ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle sir lankischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Sri Lanka | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Sri Lanka mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 1190,00 € | ab 1000,00 € |