Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Thailand mit Übersetzung. Auf Wunsch kann der Handelsregisterauszug aus Thailand legalisiert werden.
Das Königreich Thailand ist ein Staat in Südostasien. Die Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist der König. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Baht verwendet. In Thailand wird Thai gesprochen. Thailand gehört zu den Mitgliedern der Vereinten Nationen, der ASEAN und anderer internationaler Organisationen.
Thailands Wirtschaft ist landwirtschaftlich-industriell orientiert. Die Industrie erbringt 44% des BIP. Außerdem spielt der Tourismus eine große Rolle.
Thailand gehört zu den attraktivsten Investitionsstandorten weltweit. Es gibt mehr als 300.000 registrierte Unternehmen. Allerdings ist die Investitionstätigkeit in Thailand beschränkt - man darf keine touristischen Dienstleistungen anbieten, Versteigerungen durchführen, etc. Um im Bereich Export oder Marketing zu arbeiten, wird eine spezielle Lizenz benötigt.
Thailand hat ein gemischtes Rechtssystem. Es wurde vom germanischen, französischen, britischen und einheimischen Recht beeinflusst.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch sowie anderen Rechtsakten reguliert.
In Thailand ist das Ministerium für Kommerz für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Die Eintragung in Thailand ist ein kompliziertes und langes Verfahren. Manche Unternehmen sind von der Eintragung befreit.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen auf Thai:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Jahresabschluss
- Gründungsukunden
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus Thailand | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für einen Auszug aus Thailand mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
- Registriernummer
Suche in der Registrierung ist bezahlt.
Rechtsformen der Unternehmen in Thailand
- Privates Unternehmen mit beschränkter Haftung
- Offenes Unternehmen mit beschränkter Haftung
- Gemeinsames Unternehmen
- Filiale
- Nicht registrierte Personengesellschaft
- Registrierte Personengesellschaft
- Beschränkte Personengesellschaft
- Eingetragene (-r) Kauffrau (-mann)
Das Unternehmensregister in Thailand wird von der Thai Business Development Department (einer unabhängigen Behörde, die vom thailändischen Handelsministerium beaufsichtigt wird) geführt. Die Registrierung von Handelsunternehmen erfolgt durch lokale Behörden, die mit der Abteilung verbunden sind (der Finanzabteilung der Stadt Bangkok, dem Regionalbüro von Bangkok, der Verwaltungsverwaltung des Pattaya Tambon, dem Amt für Handelsregistrierung von Pattaya und anderen).
Das Registrierungsverfahren selbst wird als kompliziert und relativ lang angesehen. Einige Arten von Unternehmen (Bürgerverbände) sind vom Handelsregistrierungsverfahren ausgenommen (religiöse und gemeinnützige Organisationen, durch königliche Verordnung gegründete Unternehmen, von Ministerien und Ministerien anerkannte Unternehmen, Unternehmen, deren Gründung im Royal Newsletter erklärt wurde).
Die Abteilung für Geschäftsentwicklung in Thailand baut ihre Geschichte bis 1924 auf, als die Abteilung für Handelsregistrierung durch königlichen Erlass eingerichtet wurde. Die Abteilung erhielt ihren heutigen Namen im Jahr 2002. Die Struktur der Abteilung umfasst 17 Abteilungen: das Amt für Unternehmensregistrierung, das Amt für Unternehmensinformationen, die Anwaltskanzlei, das Amt für Unterstützung und Unternehmensentwicklung usw. Die Abteilung hat eine Zentrale, fünf lokale Büros in Bangkok, 76 Provinzbüros und vier zusätzliche Niederlassungen.
Die Legalisation von Handelsregisterauszügen aus Thailand
Thailand ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1966 nicht beigetreten. Aus diesem Grund unterliegen alle thailändischen Urkunden der Legalisation.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Thailand | ab 119,00 € | ab 100,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Thailand | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Thailand mit Legalisation ohne internationalen Versand | ab 714,00 € | ab 600,00 € |