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    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

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    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

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    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien

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Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien

Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus Französisch-Polynesien mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.

Französisch-Polynesien ist ein französisches Überseegebiet im Südpazifik und umfasst etwa 118 verschiedene Inseln. Das Staatsoberhaupt ist der französische Präsident, vertreten durch einen Regierungspräsidenten. Offizielle Währung ist der CFP-Franc, die Amtssprache ist Französisch.

In der Hauptstadt Französisch-Polynesiens befindet sich ein Berufungsgericht.

Die wirtschaftliche Grundlage bildet Tourismus, außerdem sind Perlenfischerei und Fischerei wichtige Einnahmequellen des Landes. Eine große Rolle spielen finanzielle Zuwendungen aus Frankreich. Nach Angaben der Handelskammer arbeiten in Französisch-Polynesien ca. 3000 Unternehmen.

Die Tätigkeit der Unternehmen wird vom Handelsgesetzbuch Frankreichs reguliert, das gesamte Rechtssystem basiert auf französischem Recht.

Registre du commerce et des sociétés (RCS) ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Es wird vom Handelsgericht und einzelnen Unternehmen geleitet.

Der Handelsregisterauszug ist eine offizielle Urkunde, die vom Handelsregister ausgestellt wird und allgemein zugängliche Daten über ein Unternehmen enthält.

Die Handelskammer führt eigenes Handelsregister.

Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien

Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
  • Unternehmensname
  • Vertreter de Gesellschaft
  • Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Adresse
  • Aktueller Status
  • Rechtsform
  • Andere Informationen

* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Auszug aus Französisch-Polynesien ab 178,50 € ab 150,00 €
Preis für einen Auszug aus Französisch-Polynesien mit Apostille ohne internationalen Versand ab 714,00 € ab 600,00 €


Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:

  • Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
  • Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
  • Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
  • Für die Registrierung einer Joint-Venture
  • Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen

Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:

  • Vollständiger Name

Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.

Rechtsformen der Unternehmen in Französisch-Polynesien:

  • L’entreprise individuelle – Eingetragene (-r) Kauffrau (-mann)
  • La société à responsabilité limitée – Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH)
  • L’entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée – Ein-Personen-Gesellschaft mit begrenzter Haftung
  • Société par actions simplifiée – Vereinfachte Aktiengesellschaft
  • Société anonyme – Aktiengesellschaft
  • Société en nom collectif- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Groupement d’intérêt économique – Wirtschaftliche Intererssenvereinigung

Das Handelsregister von Französisch-Polynesien ist Teil des französischen Handels- und Gesellschaftsregisters (RCS). Es wird von einem Handelsgericht verwaltet und von einer Handelsgesellschaft bedient.

Ein Auszug aus der Abteilung Französisch-Handelspolynesien des französischen Handelsregisters ist ein offizielles Dokument des Handelsregisters, das öffentlich zugängliche Informationen über französische juristische Personen enthält.

Darüber hinaus führt die im 19. Jahrhundert gegründete Industrie- und Handelskammer, die älteste Einrichtung der Region, ein Unternehmensregister in Französisch-Polynesien. Auf der Grundlage der Industrie- und Handelskammer gibt es ein Zentrum für die Gründung eines Unternehmens, das nach dem Prinzip des "single window" arbeitet.

Apostille aus Französisch-Polynesien

Wenn Sie französische Urkunden den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Frankreich (und somit auch Französisch-Polynesien) ist seit 1980 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Französisch-Polynesien für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.

Frankreich hat außerdem ein gesondertes Abkommen mit Deutschland geschlossen, das sämtlichen öffentlichen Urkunden aus dem einen Land die gleiche, uneingeschränkte Gültigkeit im anderen Land garantiert.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.

Vorläufige Prüfung:

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:

  • Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
  • Kosten eines Handelsregisterauszuges
  • Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
  • Bearbeitungszeiten
  • Kosten für die Apostille
  • Muster eines Auszuges (falls vorhanden)


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien ab 178,50 € ab 150,00 €
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus Französisch-Polynesien ab 41,65 € ab 35,00 €
Preis für einen Handelsregisterauszug aus Französisch-Polynesien mit Apostille ohne internationalen Versand ab 714,00 € ab 600,00 €
aktualisiert: 19. November 2024
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Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/he9pDhadazYvc5gQ6
Kat…

5Star

27 September 2026

Ich kann Schmidt & Schmidt jedem empfehlen. Ich wurde super beraten, bekam sehr schnell ein Individuelles Angebot. Nach Annahme des Angebotes und Eingang der Zahlung wurde die Beschaffung meiner Dokumente direkt in die Wege geleitet. Nach ein paar Wochen wurden mir dann sogar die Übersetzungen der Dokumente zur Kontrolle geschickt, damit diese bei der Beglaubigung auch korrekt sind. Kurz danach bekam ich eine Benachrichtigung, dass sämtliche Dokumente auf dem Weg zu mir sind. Alle Dokumente kamen vollständig und unbeschädigt bei mir an. Besonders möchte ich den guten Service hervorheben: Ich musste mich um nichts kümmern und bekam unkompliziert und stressfrei alle benötigten Unterlagen.
Sollte ich in Zukunft erneut Dokumente aus meiner Heimat benötigen, werde ich mich wieder an Schmidt & Schmidt wenden.

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Iri…

5Star

24 September 2026

Very professional and efficient service to get an apostille on my documents. Highly recommended! A special thank you to Ekaterina Kravtcova who handled the entire procedure and made it as smooth as possible.

https://maps.app.goo.gl/5C9z2CnJN7TYxun19
Ale…

5Star

15 September 2026

Sehr freundliche und professionelle Betreuung. Schnelle Antworten, zuverlässige Abwicklung und jederzeit hilfsbereit. Ich bin sehr zufrieden und kann Schmidt und Schmidt absolut weiterempfehlen!

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Was ist ein Handelsregister?

In unserem Video erzählen wir, was ein Handelsregister ist und wie Sie die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen können.

Wenn Sie die Ernsthaftigkeit des Anliegens Ihres ausländischen Geschäftspartners überprüfen möchten, steht Ihnen Schmidt&Schmidt bei.

Wir bieten Handelsregisterauszüge aus mehr als 100 Handelsregistern verschiedener Ländern an. Außerdem bieten wir Jahresabschlüsse unterschiedlicher Unternehmen an. Einen Handelsregisterauszug können wir Ihnen als PDF-Datei oder im Original zukommen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge durch eine Apostille zu beglaubigen.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Registerauszug als PDF-Datei per E-Mail.

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Aktuelles

Apostille, Übersetzung und Anerkennung des Schulabschlusses (Denklik): Der vollständige Leitfaden für Dokumente zum Studium in der Türkei
Apostille, Übersetzung und Anerkennung des Schulabschlusses (Denklik): Der vollständige Leitfaden für Dokumente zum Studium in der Türkei

Planen Sie ein Studium an einer türkischen Universität? Um die endgültige Einschreibung erfolgreich abzuschließen, müssen ausländische Studienbewerber ihre Bildungsdokumente ordnungsgemäß vorbereiten. In diesem Leitfaden erläutern wir ausführlich, wann ein Schulabschlusszeugnis mit einer Apostille versehen oder konsularisch legalisiert werden muss, wie eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer angefertigt wird und wie das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Sekundarschulbildung (lise denkliği) erfolgreich durchgeführt wird.

Polina Kalacheva
18. September 2026
Apostille und konsularische Legalisation in der Türkei (2026): Praktische Herausforderungen, Kosten und Verzögerungen
Apostille und konsularische Legalisation in der Türkei (2026): Praktische Herausforderungen, Kosten und Verzögerungen

Ein praktischer Leitfaden zur Apostillierung und konsularischen Legalisation in der Türkei im Jahr 2026. Erfahren Sie mehr über Wartezeiten beim Außenministerium der Türkei in Ankara, Notargebühren und wie Sie kostspielige Verzögerungen vermeiden können.

Polina Kalacheva
18. September 2026
Apostille und Legalisation türkischer Scheidungsurteile
Apostille und Legalisation türkischer Scheidungsurteile

Erfahren Sie, wie Sie ein türkisches Scheidungsurteil für die internationale Verwendung mit einer Apostille versehen lassen oder wie Sie eine ausländische Scheidung in der Türkei ohne aufwendiges Gerichtsverfahren eintragen lassen können.

Polina Kalacheva
17. September 2026
Führungszeugnis in Irland: Beschaffung, Apostille und Legalisation
Führungszeugnis in Irland: Beschaffung, Apostille und Legalisation

Erfahren Sie, wie Sie ein Führungszeugnis in Irland beschaffen, wann eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist und wie Sie das Dokument für die Verwendung im Ausland richtig vorbereiten.

Polina Kalacheva
16. September 2026

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