Schmidt & Schmidt bietet Handelsregisterauszüge aus den Pitcairninseln mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille als PDF-Datei per E-Mail.
Die Pitcairninseln sind eine isoliert gelegene Inselgruppe im südöstlichen Pazifik, die administrativ zu den Britischen Überseegebieten gehört. Das Staatsoberhaupt ist Königin Elizabeth II, vertreten durch einen Gouverneur. Als gesetzliches Zahlungsmittel wird der Neuseeland-Dollar und der Pitcairninseln-Dollar verwendet. Die Pitcairninseln sind das am wenigsten bevölkerte Territorium der Welt.
Zu den führenden Wirtschaftszweigen gehören Tourismus, Landwirtschaft und die Herstellung von Souvenirs.
Die Tätigkeit der Unternehmen wird von der Verordnung über Unternehmensnamen von 1999 und anderen Rechtsakten reguliert.
Der Registerführer ist für die Eintragung ins Handelsregister zuständig. Das Handelsregister hat keine digitale Version.
Ein Auszug enthält die folgenden Informationen:
- Name des Unternehmens
- Registrierungsnummer
- Rechtsform
- Geschäftsadresse
- Geschäftsfeld
- Status
- Genehmigtes Kapital
- Gründer, Teilhaber und Geschäftsführer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Pitcairninseln | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Pitcairninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 476,00 € | ab 400,00 € |
Die Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner aus Mauritius zu bekommen und ihre Zuverlässigkeit zu überprüfen
- Bei der Vorbereitung von Außenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
- Für die Registrierung einer Joint-Venture
- Um mögliche Arbeitgeber zu überprüfen
Die Suche ist nach folgenden Kriterien möglich:
- Vollständiger Name
Informationen über Geschäftsführer und Gesellschafter von internationalen Unternehmen sind nicht öffentlich. Nur die Angaben über Geschäftsführer und Gesellschafter von den lokalen Unternehmen sind im Auszug vorhanden.
Die Pitcairninseln haben ein Common-Law-Rechtssystem.
Rechtsformen der Unternehmen in den Pitcairninseln
- Firms
- Corporations
Außerdem dürfen auf den Pitcairninseln eingetragene Kaufleute arbeiten – persons.
Das Handelsregister von den Pitcairninseln wird vom Registrator of Companies geführt, einem vom Gouverneur ernannten Beamten.
Das Handelsregister der Pitcairninseln ist öffentlich, hat jedoch keine elektronische Fassung.
Apostille aus den Pitcairninseln
Wenn Sie Urkunden aus den Pitcairninseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Großbritannien, und somit auch die Pitcairninseln, sind seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den Pitcairninseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Vorläufige Prüfung:
Wir prüfen für Sie kostenlos, ob das gesuchte Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bestellen Sie eine vorläufige Auskunft und Sie bekommen kostenlos und unverbindlich folgende Informationen:
- Vorhandensein eines Eintrags im Handelsregister
- Kosten eines Handelsregisterauszuges
- Weitere mögliche Auskünfte (Bilanzen, GuV, Aktionäre)
- Bearbeitungszeiten
- Kosten für die Apostille
- Muster eines Auszuges (falls vorhanden)
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus den Pitcairninseln | ab 238,00 € | ab 200,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus den Pitcairninseln | ab 41,65 € | ab 35,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus den Pitcairninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 476,00 € | ab 400,00 € |