Schmidt & Schmidt bietet Auszüge aus dem Handelsregister der Britischen Jungferninseln über juristische Personen mit deutscher Übersetzung im PDF-Format an. Auf Wunsch kann der Auszug mit der Haager Apostille beglaubigt werden.
Die Britischen Jungferninseln sind ein britisches Überseegebiet. Auf den Inseln gilt ebenso das britische Recht. Die Inseln sind das älteste und größte Offshore Gebiet in der Welt. Unternehmen aus aller Welt haben die Möglichkeit, sich mit Briefkastenfirmen niederzulassen. Die British Virgin Islands (BVI) sind in die schwarze Liste der EU eingetragen. Sie gelten als beliebte Steueroase. Es ist äußert schwierig, Informationen über auf den Inseln registrierten Unternehmen zu bekommen.
Die Britischen Jungferninseln führen zwar ein Register. Es ist aber nicht öffentlich und es ist kompliziert einen Auszug zu bekommen. Ein Auszug aus dem Handelsregister - Company Search Report - muss schriftlich beantragt werden. Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten.
Company Search Report – Firmenprofil vom Registrator der Komission von Finanzdienstleistungen erstellt. Diese Erklärung wird in englischer Sprache abgegeben und enthält grundlegende Informationen über das Unternehmen.
Handelsregisterauszug aus den Britischen Jungferninseln enthält folgende Information
- Unternehmensbezeichnung
- Rechtsform
- Anschrift
- Datum der Eintragung
- Registriernummer
- Telefon und Fax
- E-Mail-Adresse
- Art der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Statistische Daten
- Stammkapital, Aktien
- Historie der Veränderungen
- Status des Unternehmens: Insolvenz oder Liquidation
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Certificate of Incorporation – Nachweis über die Registrierung des Unternehmens auf den BVI.
Certificate of Incorporation aus dem Handelsregister von BVI enthält folgende Information:
- Unternehmensbezeichnung
- Rechtsform
- Anschrift
- Datum der Eintragung
- Registriernummer
* Einige dieser Daten können für bestimmte Organisationen nicht öffentlich zugänglich sein.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Certificate of Good Standing – dieses Dokument - eine Art Führungszeugnis - bescheinigt, dass das Unternehmen handlungsfähig und solvent ist. Es bestätigt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgeht und weder bankrott noch verschuldet ist. Es liegt auch keine Reorganisation, Fusion oder Liquidation vor.
Certificate of Good Standing aus dem Handelsregister von BVI enthält folgende Information:
- Unternehmensbezeichnung
- Status einer Firma
- Registriernummer
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 83,30 € | ab 70,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Memorandum and/or Articles of Association – Kopie des Gründungsvertrages.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Certificate of Dissolution – Unternehmensliquidationsbescheinigung.
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Aus dem Handelsregister von BVI können Sie andere Zertifikate und Kopien von Dokumenten erhalten, die im Register abgelegt sind, zum Beispiel:
- Special Worded Certificate – Zertifikat, ausgestellt für ein bestimmtes Suchkriterium z. B. Zertifikat über Liquidation.
- Certificate of Name Change – Bescheinigung über die Namenänderung des Unternehmens
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert ab 30 Minuten.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Auszug aus den Britischen Jungferninseln | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für einen Auszug aus den Britischen Jungferninseln mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |
Handelsregisterauszüge können verwendet werden:
- Um Informationen über Ihre Geschäftspartner zu bekommen
- Bei der Vorbereitung von Aussenhandelsverträgen
- Bei der Einreichung von Gerichtsklagen
Sie können im Register nach folgenden Kriterien suchen:
- Vollständige Unternehmensbezeichnung
- Registriernummer des Unternehmen auf BVI
Der Auszug gibt keine Auskunft über die Geschäftsführung, Gründer oder Aktionäre. Solche Informationen können aber vom Unternehmen freiwillig offengelegt werden.
Die Suche ist im Register kostenpflichtig. Falls die Suche keine Ergebnisse liefert oder die Daten falsch eingetragen wurden, werden die Kosten nicht erstattet.
Die gebräuchlichste Rechtsform einer Handelsgesellschaft ist eine Aktiengesellschaft - „BC“ oder „BCA“ (Business Companies Act Company), deren obligatorisches Element ein Hinweis auf eine beschränkte Haftung in englischer Sprache ist: „Limited“, „Corporation“, "Incorporation" oder eine andere Sprache: "Societe Anonyme", "Sociedad Anonima", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "Corp.", "Ltd.", "Inc.", "SA", "GmbH". Ein unbegrenzter Firmenname muss mit dem Wort „Unbegrenzt“ oder der Abkürzung „Unltd“ enden..
Apostille aus den Britischen Jungferninseln
Wenn Sie Urkunden von den britischen Jungferninseln den deutschen Behörden oder Gerichten vorlegen wollen, müssen diese Urkunden beglaubigt werden. Die britischen Jungferninseln sind seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus den britischen Jungferninseln für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können die Auszüge ohne Registrierung oder Abonnement bestellen. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus. Unsere Mitarbeiter recherchieren nach fehlenden Angaben, besorgen den Handelsregisterauszug, übersetzen ihn für Sie ins Deutsche und stellen Ihnen das Original, die deutsche Übersetzung und die Rechnung für unsere Dienstleistungen per E-Mail zu. Sie gehen kein Risiko ein, da Sie die gewünschten Unterlagen zum Festpreis bekommen. Nach Ihrem Wunsch können wir die Handelsregisterauszüge mit Apostille beglaubigen lassen. Die Unterlagen werden Ihnen per Post zugestellt. Gebühren für die Apostille werden zusätzlich erhoben.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für elektronischen Handelsregisterauszug aus BVI | ab 107,10 € | ab 90,00 € |
Preis für Übersetzung eines Handelsregisterauszugs aus BVI | ab 59,50 € | ab 50,00 € |
Preis für einen Handelsregisterauszug aus BVI mit Apostille ohne internationalen Versand | ab 595,00 € | ab 500,00 € |