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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
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Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EAC Zertifizierung von Schaltschränken und Steuerungsschränken

Schalt- und Steuerungsschränke dienen zum Empfang, zur Messung, zur Verteilung elektrischer Energie, zum Schutz elektrischer Stromkreise, zur Notstromversorgung und zur Steuerung elektrischer Anlagen und bestehen aus Schränken, Steuerungseinheiten und Verbindungselementen. Schalt- und Steuerungsschränke werden in der Regel als montagefertige Einzelschränke geliefert.

Schalt- und Steuerungsschränke werden in der Regel komplett in den Produktionsstätten hergestellt und vor Ort montiert. Da die Endmontage nicht im Fertigungswerk, sondern am Einsatzort erfolgt, weisen die Konformitätsbewertung und Inbetriebnahme von Niederspannungs Schalt- und Steuerungsschränken eine Reihe von Besonderheiten auf.

Rechtslage

Seit dem 15. Februar 2013 gelten im Bereich der EAC Konformitätsbewertung von Schalt- und Steuerungsschränken folgende technische Regelwerken der EAWU:

  • TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
  • TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen

Anwendungsbereich

Die Schalt- Steuerungsschränke und Elektroverteiler für den Wechselstrom von 50 bis 1000 Volt und Gleichstrom 75 bis 1500 Volt bestimmt sind unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen.

Schemas der EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargen Lieferung/Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
4C ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.

Elektrische Schalt- und Steuerungsschränke oder Elektroverteiler die mit der Mittelspannung oder Hochspannung arbeiten, unterliegen der Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschriften wie GOST-R, GOST-K und STB, da in diesem Bereich noch keine harmonisierte Regulierung auf EAWU-Ebene eingeführt wurde.

Darüber hinaus können Schalt- und Steuerungsschränke unterschiedliche Komponenten beinhalten, die elektromagnetische Störungen erzeugen können oder für solche Störungen empfindlich sind. Unabhängig von Spannung unterliegen solche Elektrogeräte der obligatorischen EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit. Die EAC Deklarierung darf in diesem Fall durch die EAC Zertifizierung freiwilligen ersetzt werden.

Schemas für EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
2D ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
3D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
6D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.

EAC Zertifizierung von explosionsgeschützten Schalt- und Steuerungsschränken und Elektroverteiler

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Die Konformitätsbewertung von elektrischen Schalt- und Steuerungsschränken oder Elektroverteilern für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, zB. im Bergbau erfolgt nach TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen.

Die Schalt- und Steuerungsschränken für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, sollen gemäß des technischen Regelwerks TR ZU 012/2011 so konstruiert und hergestellt werden, dass eine Explosion oder ein Brand infolge des Betriebseinsatzes bei den vorgesehenen Bedingungen verhindert werden kann.

Schemas der EX Zertifizierung nach TR ZU 012/2011

Schema Beschreibung
1C EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

4C EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.

Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie bereits ein ATEX Zertifikat für Ihre Schalt- und Steuerungsschränken besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.

Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland, Kasachstan und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.

EAC Zertifizierung von Schalt- und Steuerungsschränken und Elektroverteiler für die Eisenbahn

Seit dem 2. August 2014 unterliegen die Schalt- und Steuerungsschränke für den Einsatz in den Hochgeschwindigkeitszügen, Schienenfahrzeugen oder Eisenbahnanlagen gesonderten Konformitätsbewertung nach einschlägigen normen. Dazu gehören:

  • TR ZU 001/2011 Über die Sicherheit der Schienenfahrzeuge
  • TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge
  • TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur

Diese Regelwerken legen Anforderungen an Schienenfahrzeuge und die Eisenbahninfrastruktur fest, um Leben, Gesundheit, Umwelt, Eigentum und die Fracht zu schützen. Dazu gehören:

  • Strahlenschutz
  • Biologische Sicherheit
  • Explosionsschutz
  • Mechanische Sicherheit
  • Brandschutz
  • Thermische Sicherheit
  • Chemische Sicherheit
  • Elektrische Sicherheit
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Einheitlichkeit der Messungen

Diese Punkte schließen in jedem der 3 technischen Regelwerke eine Liste von Produkten ein, die der Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung oder in Form der EAC Deklarierung unterliegen.

Die Verwendung von Produkten im Bereich des Schienenverkehrs ohne entsprechende Zertifizierung oder Deklarierung ist in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht möglich.

EAC Konformitätsbewertungsverfahren

Die Zertifizierung wird auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der unternehmensinternen Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokolle, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt.

In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:

  1. Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
  2. Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
  3. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
  4. Schritt: Prüfungen und Analysen
  5. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
  6. Schritt: Ausstellung des Zertifikats
  7. Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die Schalt- und Steuerungsschränken sind in Artikel 4 der TR ZU 004/2011 und Artikel 4 der TR ZU 020/2011 festgelegt.

Die allgemeinen technischen Anforderungen und Prüfmethoden für Schalt- und Steuerungsschränke im GOST R 51321.-2007 “Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 1. Typgeprüfte und teilweise typgeprüfte Baugruppen. Allgemeine technische Anforderungen und Prüfverfahren” formuliert.

Dieses Dokument enthält den vollständigen Text der internationalen Norm IEC 60439-1: 1992 "Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 1. Typgeprüfte und teilweise typgeprüfte Baugruppen" mit Änderungen und zusätzlichen Anforderungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der russischen Wirtschaft. In GOST R 51321.1-2007 werden Niederspannungsschaltgeräte folgendermaßen definiert: ein Niederspannungsschaltgerät ist eine Kombination von Niederspannungsschaltgeräten und Steuergeräten, sowie Messungs-, Signalisierungs-, Schutz-, Regelungsgeräten usw., die vom Hersteller der Niederspannungsschaltgeräte mit allen internen elektrischen und mechanischen Anschlüssen und mit geeigneten Strukturelementen vollständig zusammengebaut wurden. Die Geräte, aus denen die Niederspannungsschaltgeräte besteht, können elektromechanisch oder elektronisch sein.

Das Dokument GOST R 51321.1-2007 bietet dem Entwickler und Hersteller Handlungsfreiheit in Bezug auf Design und Außenmaß, jedoch nur unter der Bedingung, dass folgende Voraussetzungen gewährleistet werden:

  • Schutz gegen Kurzschlussströme und Überlastungen
  • vorgegebene Temperaturregime
  • Schutz vor dem Einfluss schädlicher Umweltfaktoren
  • Sicherheit und Wartungsfreundlichkeit
  • Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag usw.

Darüber hinaus müssen solche Geräte je nach Typ auf die Einhaltung zusätzlicher Normen geprüft werden. Als solche Normen dienen folgende Dokumente:

  • GOST R 51321.2-2009 „Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 2. Besondere Anforderungen an Stromschienen"
  • GOST IEC 61439-1-2013 „Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 1. Allgemeine Anforderungen"
  • GOST IEC 60439-3-2012 „Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 3. Besondere Anforderungen an Niederspannungsschaltanlagen und Steuergeräte, die an Orten installiert werden sollen, an denen ungelernte Personen Zugang zu ihrer Verwendung haben. Testmethoden"
  • GOST IEC 60439-4-2013 „Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Teil 4. Besondere Anforderungen an Baugruppen für Baustellen"
  • GOST IEC 60715-2013 „Niederspannungsschaltgeräte und Steuergeräte. Montage auf Schienen zur mechanischen Unterstützung elektrischer Geräte in Schaltanlagen" usw.

Solche Geräte müssen auch auf die Einhaltung der Anforderungen von GOST-Normen, wodurch die Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften der Zollunion 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit" erfolgt sichergestellt, geprüft werden. Zum Beispiel:

  • GOST 30804.6.1-2013 „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte. Störfestigkeit von technischen Geräten zur Verwendung in Wohn-, Gewerbe- und Leichtindustrieumgebungen. Anforderungen und Prüfmethoden”
  • GOST 30804.6.2-2013 (Abschnitt 8) "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte. Störfestigkeit von technischen Geräten zur Verwendung in industriellen Umgebungen. Anforderungen und Prüfmethoden"
  • GOST 30804.6.4-2013 (Abschnitt 7) "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte. Elektromagnetische Störung durch technische Geräte zur Verwendung in industriellen Umgebungen. Grenzen und Testmethoden"
  • GOST R 52507-2005 „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte. Wohnhaus und Gebäudeelektronik. Anforderungen und Prüfmethoden"

Dem Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung von GOST R 51321-2007 sollten nur fertigen Niederspannungsschaltanlagen mit allen möglichen Optionen für deren Anordnung und Ausstattung, die im technischen Regelwerk vorgeschrieben sind, unterliegen. Da es um die Anlage im Ganzen geht, werden nicht nur die Kapselungen getestet, sondern die gesamte elektrische Anlage. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Funktion hängt direkt von der korrekten Installation der Funktionsblöcke, der Organisation ihrer Stromversorgung und des Anschlusses, der Verlegung von Stromkabeln und Sekundärleitung ab.

Alle internen Komponenten der Niederspannungsschaltanlagen müssen den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen. Mögliche Probleme bei der Koordination von Bauteilen, z. B. Motorstarter mit Kurzschluss-Schutzeinrichtungen, müssen auch gelöst werden. Der koordinierte Betrieb der Einheiten von Niederspannungsschaltanlagen muss auch den Anforderungen der einschlägigen Normen entsprechen.

Notwendige Unterlagen für die Zertifizierung:

  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Technische Zeichnungen oder Bilder
  • Bedienungsanleitung
  • Technischer Pass
  • Prüfprotokolle
  • Datenblatt
  • Kopie des Zertifikates des Qualitätsmanagementsystems
  • Protokolle desProduktionsaudits für Serienproduktion
  • Liefervertrag und Versandpapiere
  • EX Zertifikate von explosionsgeschützten Komponenten

EAC-Konformitätszeichen

Zollunion Deklaration, Technischer Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion EAC

Nachdem die Konformitätsbewertung erfolgreich abgeschlossen wurde, müssen die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. EAC ist eine Abkürzung für Eurasian Conformity. Das EAC Kennzeichen soll auf jede einzelne Produktionseinheit, Verpackung oder Begleitdokumentation angebracht werden.

Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:

  • Gute Lesbarkeit mit dem bloßen Auge
  • Maße von mindestens 5 mm
  • Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
  • Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg

Kennzeichnung auf dem Typenschild

Auf den Schalt- und Steuerungsschränken selbst und auf der Verpackung muss das Typenschild mit folgenden Informationen angebracht werden:

  • Bezeichnung (Typ, Modell, Marke)
  • Technische Eigenschaften
  • Markenzeichen des Herstellers
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • Ursprungsland
  • EAC-Konformitätszeichen
  • Energieverbrauchskennzeichnung auf den Ausstellungsgeräten

Falls das Typenschild auf das Gerät nicht angebracht werden kann, müssen diese Informationen in die Bedienungsanleitung aufgenommen werden.

Zusätzlich beinhaltet die Bedienungsanleitung folgende Daten:

  • Anwendungsbereich des Geräts
  • Parameter und technische Daten
  • Bedingungen für die sichere Anwendung
  • Angaben zu Entsorgung, Montage, Transport und Lagerung
  • Hersteller und seine Adresse
  • Importeur und seine Adresse
  • Herstellungsdatum

Alle Angaben müssen auf Russisch und/oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion gemacht werden.

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter Vertreter Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung von Schalt- und Steuerungsschränken auf die Einhaltung der Anforderungen der technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Schalt- und Steuerungsschränke

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Schalt- und Steuerungsschränke unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und Ausrüstung und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Schalt- und Steuerungsschränke finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung von Schalt- und Steuerungsschränken

Die Beantragung eines EAC Zertifikates ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung eines EAC Zertifikat kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung von Schalt- und Steuerungsschränken finden Sie hier.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer EAC Zertifizierung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Konformitätsbewertungsverfahrens eine Kopie ihrer EAC Deklarations oder ihres EAC Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

Beratung beantragen!
Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
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Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
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Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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