Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur der Eisenbahn, einschließlich des öffentlichen und nicht öffentlichen Schienenverkehrs.
Das Technische Regelwerk TR ZU 003/2011 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Eisenbahninfrastruktur gewährleisten.
Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Unter Eisenbahninfrastruktur versteht das TR ZU 003/2011:
- Subsysteme der Eisenbahninfrastruktur, solche wie Schienen, Bahnstromversorgung, Bahnautomatik und Fernwirktechnik, sowie stationäre Gebäude,
- Einrichtungen und Anlagen
- Bestandteile von Subsystemen der Eisenbahninfrastruktur und deren Komponente gem. Anlage Nr. 1 des TR ZU 003/2011.
Verabschiedet am 15. Juli 2011
In Kraft getreten am 02. August 2014
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur erfolgt zwingend und in folgenden zwei Formen:
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 003/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne eine entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Geltungsdauer des Zertifikats
Die Gültigkeit des Konformitätsnachweises beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur