Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an neu entwickelte (modernisierte) Hochgeschwindigkeitszüge und deren Bestandteile, die für den Gebrauch auf öffentlichen und nicht öffentlichen Schienen mit einer Spurbreite von 1520 mm mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 200 km/h auf dem Gebiet der EAWU in Verkehr gebracht werden, sowie an die entsprechende Infrastruktur.
Das Technische Regelwerk TR ZU 002/2011 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Hochgeschwindigkeitszüge, ihre Bestandteile und die Infrastruktur gewährleisten.
Des Weiteren dient es der Sicherstellung eines freien Warenverkehrs.
Verabschiedet am 15. Juli 2011
In Kraft getreten am 02. August 2014
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit der Hochgeschwindigkeitszüge erfolgt zwingend und in folgenden zwei Formen:
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen des TR ZU 002/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne eine entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.
Geltungsdauer des Konformitätsnachweises
Die Gültigkeit der EAC Deklaration beträgt bis zu 5 Jahre, des EAC Zertifikats bis zu 2 Jahre.
Text von TR ZU 002/2011 Über die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitszügen in Russisch