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EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen

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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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Konformitätsbewertung von Industrieanlagen

Die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen ist ein obligatorisches Verfahren der staatlichen Überwachung von Industrieanlagen. Durch dieses Verfahren soll geprüft werden, ob die Anforderungen bezüglich der Sicherheit und Qualität erfüllt werden. Im Anschluss an die Konformitätsbewertung wird eine Bescheinigung in Form einer EAC Deklaration oder eines EAC Zertifikats erstellt, welche bescheinigt, dass die Industrieanlage(n) den Mindestanforderungen der technischen Regulierung in Russland oder Kasachstan entsprechen. Das Ziel der Konformitätsbewertung ist es, die Sicherheit von Industrieanlagen zu gewährleisten.

Rechtslage

Die Grundlage für die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen bildet die Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und Russischen Föderation, insb.:

  • Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 982 vom 1. Dezember 2009 "Über die Genehmigung einer Liste von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung und Deklaration unterliegen"
  • Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 "Über technische Regulierung"
  • Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren"
  • Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
  • Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 "Über Kennzeichnungspflicht"

Anwendungsbereich

Der Begriff "Industrieanlagen" bezeichnet eine Reihe verschiedener Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen, die an einem Herstellungsverfahren beteiligt sind und dazu bestimmt sind, verschiedene technologische Verfahren (mechanische Bearbeitung, Bereitstellung usw.) auszuführen, um das Produkt in der erforderlichen Qualität herzustellen.

Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in der Regel für Anlagen durchgeführt werden, die von folgenden technischen Regelwerken betroffen sind:

  • TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen"
  • TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
  • TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
  • TR ZU 032/2013 "Über die Sicherheit von Druckgeräten"
  • TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten"

EAC Konformitätsbewertung von Maschinen

Üblicherweise spielt das technische Regelwerk TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ eine Hauptrolle. Dies gilt für fast alle Arten von Maschinen und Ausrüstungen mit wenigen Ausnahmen z.B.: Flugzeuge und Raumfahrzeuge, Eisenbahnzüge, Attraktionen und Bohrinseln (vollständige Liste ist in dem Reglement TR 010 zu finden).

Angesichts der Tatsache, dass moderne Industrieanlagen häufig aus mehreren technischen Geräten bestehen, reicht eine EAC Konformitätsbescheinigung nach TR ZU 010/2011 in der Regel nicht aus. Zusätzlich zum Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ haben die EAWU-Länder eine Reihe von technischen Regelwerken entwickelt, deren Schwerpunkt enger gefasst ist.

Schemas der EAC Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C

ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

3C ist für eine Chargenlieferung oder einmalige Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
9C ist für eine begrenzte Anzahl von Maschinen vorgesehen, die zur Ausrüstung von Unternehmen auf dem Gebiet der EAWU benötigt werden. Die Konformitätsbewertung erfolgt auf der Grundlagen von technischen Unterlagen.

Schemas der EAC Deklarierung

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen.
2D ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen.
3D ist auch für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
5D ist nur für eine Serienproduktion vorgesehen. Das Schema 5d wird für Maschinen und Anlagen angewandt, die in Produktionsstätten mit erhöhter Gefährdung verwendet werden.
6D kann bei einer Serienproduktion verwendet werden, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

EAC Konformitätsbewertung von Schalt- und Steuerungsschränken

Schalt -Steuerungsschränke und Elektroverteiler dienen zum Empfang, zur Messung, zur Verteilung elektrischer Energie, zum Schutz elektrischer Stromkreise, zur Notstromversorgung und zur Steuerung elektrischer Anlagen und bestehen aus Schränken, Steuerungseinheiten und Verbindungselementen. Schalt- und Steuerungsschränke werden in der Regel als montagefertige Einzelschränke geliefert.

Die Schalt- Steuerungsschränke und Elektroverteiler für den Wechselstrom von 50 bis 1000 Volt und Gleichstrom 75 bis 1500 Volt bestimmt sind unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen".

Darüber hinaus können Schalt- und Steuerungsschränke unterschiedliche Komponenten beinhalten, die elektromagnetische Störungen erzeugen können oder für solche Störungen empfindlich sind. Unabhängig von Spannung unterliegen solche Elektrogeräte der obligatorischen EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit", die EAC Deklarierung darf in diesem Fall durch die EAC Zertifizierung freiwillig ersetzt werden.

Elektrische Schalt- und Steuerungsschränke oder Elektroverteiler die mit der Mittelspannung oder Hochspannung arbeiten, unterliegen der Konformitätsbewertung nach nationalen Vorschriften wie GOST-R, GOST-K und STB, da in diesem Bereich noch keine harmonisierte Regulierung auf EAWU-Ebene eingeführt wurde.

Schemas der EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargen Lieferung/Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
4C ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.

Schemas der EAC Deklarierung nach TR ZU 020/2011

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
2D ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
3D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
6D ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.

EAC Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Druckbehältern

Im Angesicht der Tatsache, dass diese Ausrüstung bei Nichtbeachtung der Vorschriften eine besondere Gefahr für das Menschenleben und die Umwelt darstellen kann, wird im Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten den Sicherheitsanforderungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Bei der Herstellung von Druckgeräten und Druckbehältern sind diese Sicherheitsanforderungen in allen Produktionsphasen zu beachten: von der Konstruktion bis zur Inbetriebnahme. Das technische Reglement enthält folgende Informationen:

  • Festigkeitsberechnung unter Berücksichtigung wahrscheinlicher Belastungen
  • Festigkeitsbewertung wird mit den Formeln berechnet. Jegliche Chance, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen, muss ausgeschlossen werden
  • in der Entwurfsphase muss zusätzliche Ausrüstung bereitgestellt werden, dank derer die sichere Arbeit überwacht wird
  • es muss möglich sein, einzelne Elemente im Falle ihres Ausfalls zu ersetzen
  • Faktoren zur Überhitzung der Geräte müssen ausgeschlossen oder minimiert werden
  • der Prototyp muss die Prüfungen bestehen
  • die Materialien, aus denen das Gerät besteht, müssen während der gesamten Lebensdauer des Produkts den Sicherheitsanforderungen entsprechen (siehe Anhang 2 von TR 032)
  • Farben, in denen Druckgeräte lackiert werden können und sollen, ist in einer speziellen Anwendung vorgeschrieben, damit der Fachmann anhand der Farbe der Oberfläche sofort feststellen kann, zu welcher Kategorie das Gerät gehört (siehe Anhang 3 von TP 032)

Diese Druckgeräte unterliegen obligatorischer EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklarierung.

Schemas der EAC Deklarierung

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
2D ist für eine Chargen Lieferung oder Einzellieferung für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt.
3D ist für eine Serienproduktion für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargen Lieferung für 1,2 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
5D ist für Geräte der 1,2,3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen, wenn sie nur am Betriebsort fertiggestellt werden können. Dieses Schema wird verwendet, wenn keine Prüfungen bis zur Fertigstellung dieser Geräte am Betriebsort durchgeführt werden können sowie wenn keine Standards, die im TR ZU 032/2013 angegeben sind, angewendet wurden.

Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.

Schemas der EAC Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargen Lieferung für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
4C ist für eine Einzellieferung für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
7C ist für eine Serienproduktion für 3,4 Gefahrenkategorie vorgesehen. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

EAC Konformitätsbewertung von explosionsgeschützter Ausrüstung

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Für die explosionsgeschützten Geräten gilt TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen. Unter Berücksichtigung der Komplexität technischer Geräte und der Bedingungen, unter denen sie betrieben werden, werden auch andere Vorschriften angewendet: TR ZU 010/2011 "Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen", TR ZU 016/2011 "Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten" und TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit".

Darüber hinaus müssen explosionsgeschützte Geräte über eigene Kennzeichnung verfügen. Die Abkürzung Ex wird in der internationalen Gemeinschaft akzeptiert. Die Kennzeichnung muss in die technische Dokumentation eingetragen werden.

Innerhalb der Kategorie wird die Ausrüstung weiter unterteilt:

  • nach Explosionszonen
  • je nach Anwendungsbereich, nach Gruppen
  • nach Temperaturklassen
  • in Bezug auf Explosionsschutzniveau

Explosionsschutz ist der komplexeste und unsicherste Bestandteil der Geräte. Daher haben sie ihre eigene Klassifizierung. Jeder Typ ist mit einem Buchstaben gekennzeichnet: a, b, c usw. Dieser Buchstabe muss zur Hauptmarkierung des Produktes hinzugefügt werden (z.B. Exa, Exb, Exc) und muss auch in der technischen Dokumentation der Ausrüstung angebracht sein.

Explosionsgeschützte Ausrüstung unterliegen ausschließlich der EAC Zertifizierung. Für diese Kategorie muss der Antragsteller folgende Informationen vorlegen: Herstellungsverfahren, eine Liste der angewandten Normen, eine Beschreibung der technischen Lösungen und eine Risikobewertung (falls die Normen nicht angewendet wurden), ein Zertifikat des Qualitätsmanagementsystem der Produktion (falls vorhanden), ein Liefervertrag. Die Zertifizierung wird ausschließlich von einer akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt.

Schemas der EX Zertifizierung

Schema Beschreibung
1C ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt.
3C ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet getestet.
4C ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet getestet.
Wichtig! Für Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, können zusätzliche Anforderungen gestellt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

EAC Konformitätsbewertung von Messgeräten und Messeinrichtungen

Messgeräte und Messeinrichtungen unterliegen der Regel der Konformitätsbewertung in der Form EAC Deklarierung. Die Sicherheitsanforderungen an Messgeräte sind in den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit verankert. Diese technischen Regelwerke sehen für die Messgeräte die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung vor.

Die explosionsgeschützten Messgeräte unterliegen dagegen den obligatorischen EAC Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen".

Angesichts der schwierigen Arbeitsbedingungen im Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung kann man sich eine Frage stellen, ob eine Brandzertifizierung nach TR EAWU 043/2017 "Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz - und Feuerlöschanlagen" notwendig ist. Die Liste der Anlagen, die eine Brandzertifizierung benötigen, ist begrenzt.

Konformitätsbewertungsverfahren

Konformitätsbewertungen werden in Form einer EAC Deklarierung oder EAC Zertifizierung durchgeführt.

Die EAC Zertifizierung wird folgendermaßen durchgeführt:

  1. Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
  2. Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
  3. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
  4. Schritt: Prüfungen und Analysen
  5. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk so vorgesehen)
  6. Schritt: Ausstellung und Eintragen des EAC Zertifikats in das einheitliche Register
  7. Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)

Die EAC Deklarierung wird folgendermaßen durchgeführt:

  1. Schritt: Als erstes muss der Hersteller definieren, welchen technischen Normen ihr Produkt entsprechen muss
  2. Schritt: Nun wählt der der Hersteller das Schema aus, nach dem das Konformitätsbewertungsverfahren abläuft
  3. Schritt: Prüfungen werden durchgeführt und ordnungsgemäß protokolliert
  4. Schritt: Nachdem die Ergebnisse positiv ausgefallen sind, kann der der Hersteller die notwendigen Unterlagen vorbereiten. Die benötigten Unterlagen sind in den einschlägigen technischen Regelwerken aufgelistet
  5. Schritt: Eine Deklaration wird vom inländischen Hersteller oder einem bevollmächtigten Vertreter eines ausländischen Herstellers ausgestellt
  6. Schritt: Die Deklaration und die Unterlagen müssen in das einheitliche Register der Eurasischen Wirtschaftsunion eingetragen werden

Die obligatorische Konformitätsbewertung von Industrieanlagen erfolgt nach einem speziellen Schema, dessen Auswahl in erster Linie von der Produktion abhängt: Serien- oder Einzellieferungen.

Auch wenn die Anlage in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet wird, unterliegt sie den genannten technischen Regelwerken. Zusätzlich muss für solche Anlage eine Expertise zur Industriesicherheit durchgeführt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

EAC Zertifizierung von Industrieanlagen für die Eisenbahn

Seit dem 2. August 2014 unterliegen die Eisenbahnanlagen gesonderten Konformitätsbewertung nach TR ZU 003/2011 Über die Sicherheit von Eisenbahninfrastruktur.

Dieses Regelwerk legen Anforderungen an die Eisenbahninfrastruktur fest, um Leben, Gesundheit, Umwelt, Eigentum und die Fracht zu schützen. Dazu gehören:

  • Strahlenschutz
  • Biologische Sicherheit
  • Explosionsschutz
  • Mechanische Sicherheit
  • Brandschutz
  • Thermische Sicherheit
  • Chemische Sicherheit
  • Elektrische Sicherheit
  • Elektromagnetische Verträglichkeit
  • Einheitlichkeit der Messungen

Das technische Regelwerk beinhaltet eine Liste von Produkten, die der Konformitätsbewertung in Form der EAC Zertifizierung oder in Form der EAC Deklarierung unterliegen.

Die Verwendung von Produkten im Bereich des Schienenverkehrs ohne entsprechende EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung ist in der Eurasischen Wirtschaftsunion nicht möglich.

Zertifizierungsmatrix

Manchmal ist es empfehlenswert bei großen und komplexeren Projekten eine Zertifizierungsmatrix für die EAC Konformitätsbewertung selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche Produkte / Produkttypen oder Komponente welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Elementen:

  • Bezeichnung des Produkts
  • Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
  • Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen

Arten von Konformitätsnachweisen, die normalerweise von Herstellern, Importeuren und Verkäufern verlangt werden, sind:

  • EAC Zertifikat gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
  • EAC Deklaration gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
  • Zertifikat über staatliche Registrierung
  • Brandschutzzertifikate
  • Bauartzulassungen für Messgeräte – Pattern Approval Certificates
  • Zertifikate der Kalibrierung
  • Lizenzen oder andere Zulassungen

Notwendige Unterlagen

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von Druckgeräten und Druckbehältern: Druckbehälterpass, Bedienungsanleitung, Sicherheitsbetrachtung, nach TR ZU 032/2013
Für die Beantragung des EAC Zertifikats bzw. der EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Technischer Pass
  • Sicherheitsbetrachtung
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt
  • Prüfprotokolle
  • Festigkeitsberechnung (falls benötigt)
  • Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB

Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.

Schicken Sie uns bitte eine Produktbeschreibung mit allen technischen Eigenschaften, damit unsere Experten weitere mögliche Konformitätsbewertungsverfahren identifiziert werden können.

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller, der seinen Sitz nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung seiner Produkte auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um somit eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Kennzeichnungspflicht

EAC Zertifikat, EAC Zertifizierung in Deutschland

Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion zertifizierungspflichtigen Produkte, für die ein Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgestellt wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzuweisen.

Die Anforderungen an das Konformitätszeichen bzgl. der Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion wurden in der Entscheidung der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 711 vom15. Juli 2011 festgehalten.

Die Kennzeichnung von Produkten, die der obligatorischen Zertifizierung nach technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion unterliegen, ist eine Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung ist strafbar. Außerdem erhöht das Konformitätszeichen sowohl das Vertrauen der potentiellen Kunden in das Produkt, als auch die Nachfrage nach diesem.

Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Industrieanlagen

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Industrieanlagen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von den EAC Konformitätsbescheinigungen für Industrieanlagen finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen

Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Konformitätsbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.

Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung der Konformitätsbewertung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung finden Sie hier

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

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Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
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Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
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Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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