Schmidt & Schmidt bietet die konsularische Legalisation von Ihren Urkunden aus dem Jemen an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden im Jemen nur anerkannt, wenn sie legalisiert sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Der Jemen ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung im Jemen von der jemenitischen Botschaft legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von jemenitischen Urkunden zur Verwendung in Deutschland
Aufgrund der Schließung der Botschaft Sanaa ist die konsularische Legalisation jemenitischer Urkunden bis auf weiteres nicht möglich. Eine konsularische Legalisation durch andere Auslandsvertretungen kann ebenfalls nicht erfolgen.
Eine Überprüfung jemenitischer Urkunden auf formale Echtheit und inhaltliche Richtigkeit ist nicht möglich.
Es liegt im Ermessen der inländischen Behörde, der eine jemenitische Urkunde vorgelegt wird, ob sie diese ohne weiteren Nachweis als echt ansieht (vgl. § 438 Abs. 1 Zivilprozessordnung).
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung im Jemen
Im Legalisationsverfahren ist in der Regel zunächst die Vorbeglaubigung der Urkunde durch Behörden des Ausstellungsstaats erforderlich. Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer konsularischen Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die konsularische Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine konsularische Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die konsularische Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. In den deutschen Bundesländern ist dafür die Zuständigkeit unterschiedlich geregelt.
Vorerst müssen alle Dokumente von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend der Art des Dokuments beglaubigt werden. Zuständige deutschen Behörden sind auf der Webseite des Generalkonsulats Jemen in Frankfurt am Main aufgelistet.
Nach der konsularischen Legalisation durch die o.g. deutschen Behörden sind die Dokumente vorab durch die GHORFA ( Deutsch- Arabische- Handelskammer ) zu beglaubigen. Diese werden dann von der Ghorfa dem zuständigen Konsulat übergeben.
- Legalisation von jemenitischen, nicht-Kommerziellen Dokumenten
Alle Dokumente, die im Jemen ausgestellt werden, müssen zunächst von Außenministerium der Republik Jemen in Sana’a vorbeglaubigt werden, bevor diese vom zuständigen Konsulat legalisiert werden.
Jegliche Art von Zeugnissen, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, sind vor der konsularischen Legalisation durch das Konsulat vom zuständigen Bürgeramt vorzubeglaubigen.
- Konsularischen Legalisation einer jemenitischen Vollmacht
Zur konsularischen Legalisation einer Vollmacht haben die Antragsteller persönlich beim zuständigen Konsulat zu erscheinen.
Unsere Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt und reglementiert. Unsere Spezialisten sind gut geschult und mit den Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.
Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.
Dienstleistung | Preis mit MwSt. 19% | Preis ohne MwSt. |
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Preis für eine Legalisation für ein Dokument aus Jemen ohne Internationalen Versand | ab 1785,00 € | ab 1500,00 € |
Preis für die Übersetzung ins Deutsche | ab 41,65 € | ab 35,00 € |