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Apostille und Legalisation in der Türkei ausgestellter Bildungsdokumente


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Apostille and legalisation of educational documents issued in Turkey

In der Türkei ausgestellte Bildungsdokumente – Diplome, Notenspiegel (Transcripts) und Zertifikate – benötigen häufig eine Apostille für die Verwendung im Ausland. Dies ist insbesondere bei der Bewerbung an ausländischen Universitäten (Master-, Promotionsprogramme) sowie für die Beschäftigung oder die Anerkennung von Qualifikationen relevant.

Eine Apostille kann auch für die Ausübung reglementierter Berufe wie Medizin, Bildung, Bauwesen und anderer Tätigkeitsbereiche erforderlich sein, in denen eine offizielle Bestätigung der Qualifikationen notwendig ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Apostille lediglich die Echtheit der Unterschrift, des Siegels sowie die Eigenschaft der unterzeichnenden Amtsperson bestätigt. Sie bestätigt weder den Inhalt des Dokuments noch das Qualifikationsniveau. Hierfür wird ein Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen (Nostrifikation oder Gleichwertigkeitsanerkennung des Diploms) durchgeführt.

Was ist eine Apostille?

Die Legalisierung eines Dokuments ist ein Verfahren, durch das ein Dokument Rechtsgültigkeit für die Verwendung in einem anderen Staat erhält.

Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisierung, die zwischen Staaten angewendet wird, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 (Apostille-Übereinkommen) sind.

In der Türkei wird das Verfahren durch nationale Rechtsvorschriften geregelt, die auf diesem Übereinkommen basieren.

Eine Apostille ist ein besonderer Beglaubigungsvermerk, der auf amtlichen Dokumenten angebracht wird, um die Echtheit der Unterschrift, des Siegels sowie die Befugnis der unterzeichnenden Amtsperson zu bestätigen.

Die Echtheit des Inhalts des Dokuments wird durch die Apostille nicht bestätigt.

Mit Apostille beglaubigte ausländische Dokumente

Mit einer Apostille beglaubigte ausländische Dokumente werden in allen Staaten anerkannt, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (vorbehaltlich der nationalen Vorschriften über die Verwendung von Dokumenten im jeweiligen Staat).

Eine Apostille kann nur in dem Staat ausgestellt werden, in dem das Dokument ausgestellt wurde. In der Türkei sind die zur Ausstellung von Apostillen befugten Behörden die Provinzverwaltungen (Valilik) und die Bezirksverwaltungen (Kaymakamlık) sowie – je nach Art des Dokuments – die Justizbehörden und das Notariatswesen.

Apostille aus der Türkei

Je nach Dokumentenkategorie verteilt sich die Zuständigkeit wie folgt: Verwaltungsdokumente (z. B. Bescheinigungen, Personenstandsdokumente und in den meisten Fällen Hochschuldokumente) werden durch die Provinzverwaltungen (Valilik) und Bezirksverwaltungen (Kaymakamlık) mit einer Apostille versehen; gerichtliche Dokumente werden über die zuständigen Justizbehörden (Gerichte) bearbeitet; notarielle Dokumente werden über das Notariatssystem abgewickelt, wobei die Apostille anschließend auf die Unterschrift des Notars angebracht wird. Das Justizministerium der Türkei stellt Apostillen nicht direkt aus, sondern überwacht und koordiniert das Apostillesystem über die Justizbehörden.

Die Echtheit einer Apostille kann je nach Dokumententyp und ausstellender Behörde über die elektronischen Verwaltungssysteme der Türkei (e-Devlet / UYAP) überprüft werden.

Wann keine Apostille erforderlich ist

Für eine Beschäftigung in den meisten privatwirtschaftlichen Unternehmen ist eine Apostille auf Bildungsdokumenten nicht erforderlich, sofern der Beruf keine besondere Zulassung oder Lizenz voraussetzt.

Eine Apostille ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn Dokumente in Staaten verwendet werden, mit denen die Türkei Abkommen über die gegenseitige Anerkennung bestimmter Dokumente oder über eine vereinfachte Legalisierung geschlossen hat (beispielsweise die Republik Aserbaidschan oder die Türkische Republik Nordzypern; abhängig von der Art des Dokuments und dem jeweiligen Abkommen).

Verfahren zur Apostillierung von Diplomen in der Türkei

Bildungsdokumente staatlicher und anerkannter Bildungseinrichtungen können in der Türkei mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille selbst bestätigt jedoch die Unterschrift und die Befugnis der unterzeichnenden Amtsperson, nicht die Akkreditierung der Bildungseinrichtung.

Diplom aus der Türkei

Eine Liste der Universitäten ist auf der Website des türkischen Hochschulrats (YÖK – Hochschulrat der Türkei) verfügbar. YÖK ist keine Apostillebehörde und nimmt nicht am Apostilleverfahren teil; seine Aufgaben beschränken sich auf die Regulierung, Anerkennung und Akkreditierung von Hochschulen und Studienprogrammen.

Es spielt keine Rolle, in welchem Land das Studium absolviert wurde oder wo das Diplom physisch ausgestellt wurde. Wurde das Diplom von einer zuständigen Bildungseinrichtung ausgestellt und ordnungsgemäß erstellt, kann es im Ausstellungsstaat mit einer Apostille versehen werden.

Das Verfahren zur Apostillierung von Diplomen in der Türkei kann je nach Dokumententyp unterschiedlich sein. Wie bereits erwähnt, bestätigt die Apostille die Echtheit der Unterschrift und des Siegels der zuständigen Person.

Türkische Diplome enthalten in der Regel bereits die Unterschrift des Rektors sowie das offizielle Siegel der Universität. Im Rahmen der Legalisierung kann das Diplom zunächst notariell beglaubigt werden (Noter), wenn die Apostille auf einer notariell beglaubigten Kopie angebracht werden soll.

Anschließend wird das Dokument bei der zuständigen Behörde (Valilik oder Kaymakamlık) beziehungsweise – je nach beglaubigender Stelle – bei den Justizbehörden eingereicht. Dort wird die Apostille angebracht, die die Echtheit der Unterschrift und des Siegels der betreffenden Amtsperson bestätigt.

Erforderliche Dokumente für die Legalisierung

In erster Linie wird das Originaldiplom benötigt. Darüber hinaus sind ausgedruckte Kopien der Diplomzusätze (Diploma Eki / Transcript) erforderlich. An einigen Universitäten werden diese Dokumente ausschließlich elektronisch ausgestellt und müssen daher ausgedruckt werden.

In bestimmten Fällen kann außerdem eine schriftliche Zustimmung des Studierenden zur Überprüfung des Diploms erforderlich sein, sofern dies durch die internen Verfahren der jeweiligen Universität oder Organisation vorgeschrieben ist.

Methoden der Apostillierung

Ein Diplom kann auf verschiedene Weise mit einer Apostille versehen werden:

  • Das Diplom und der Diplomzusatz werden zu einem einzigen Dokumentenpaket zusammengebunden, dem ein zusätzliches Beglaubigungsblatt beigefügt wird. Der Nachteil dieser Methode besteht darin, dass am Dokument physische Bindungsspuren entstehen können.
  • Diplom und Diplomzusatz werden getrennt beglaubigt; in diesem Fall werden die Apostille und die jeweilige Beglaubigung auf den entsprechenden Dokumenten angebracht.
  • Das Diplom kann als notariell beglaubigte Kopie des Originals (Noter) apostilliert werden. In diesem Fall können im Bestimmungsland Fragen hinsichtlich der Anerkennung auftreten.
  • Es ist auch möglich, nur das Diplom ohne Diplomzusatz apostillieren zu lassen. Dies kann jedoch für die Anerkennung des Abschlusses (Nostrifikation) oder die Zulassung zu einer ausländischen Universität nicht ausreichend sein.

Welche Probleme bei der Apostillierung auftreten können

Während des Verfahrens können unter anderem folgende Situationen auftreten:

  • Das Siegel oder die Unterschrift auf dem Diplom sind schlecht lesbar – in diesem Fall kann die Ausstellung eines Duplikats erforderlich sein.
  • Die Universität hat ihren Namen geändert und ist nicht im Register des YÖK aufgeführt – es kann ein Nachweis der Rechtsnachfolge verlangt werden.
  • Gegen die Universität laufen Untersuchungen oder ihre Lizenz wurde ausgesetzt – die Apostillierung kann vorübergehend nicht möglich sein.
  • Die unterzeichnende Person ist nicht als befugte Amtsperson registriert – ein Nachweis der Vertretungs- oder Unterzeichnungsbefugnis kann erforderlich sein.

In solchen Fällen kann die Neuausstellung des Diploms oder eine zusätzliche Überprüfung der Angaben erforderlich werden.

Konsularische Legalisation

Wenn Ihr Diplom in einem Staat verwendet werden soll, der nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist, beispielsweise in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder in Ägypten, muss das Dokument konsularisch legalisiert werden. Dieses Verfahren ist aufwendiger als eine Apostillierung: Zunächst wird das Dokument durch das türkische Außenministerium beglaubigt und anschließend durch das Konsulat des Bestimmungsstaates legalisiert.

  • Erste Stufe – lokale Beglaubigung in der Türkei. Je nach geltenden Vorschriften wird das Dokument durch die Provinzverwaltung (Valilik) oder die Bezirksverwaltung (Kaymakamlık) in der Region beglaubigt, in der sich die ausstellende Universität befindet. Dadurch wird die Echtheit der Unterschriften der Universitätsvertreter bestätigt. Dieser Schritt dauert in der Regel einige Tage bis mehrere Wochen.
  • Zweite Stufe – Einreichung beim türkischen Außenministerium (Dışişleri Bakanlığı) in Ankara zur Vorlegalisierung. In diesem Schritt bestätigt die zentrale Behörde die Echtheit der Siegel und Beglaubigungen der lokalen Verwaltungsbehörden. Die Bearbeitungszeit kann von mehreren Wochen bis zu einem Monat betragen.
  • Dritte Stufe – abschließende Beglaubigung durch die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungsstaates (z. B. der Vereinigten Arabischen Emirate oder Ägyptens) in der Türkei (Ankara oder Istanbul). Die diplomatische Vertretung bringt ihren Stempel an und bestätigt damit die Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters des türkischen Außenministeriums. Dieser Vorgang dauert je nach Auslastung etwa 3 bis 15 Arbeitstage.

Ein Diplom, das lediglich mit einem Beglaubigungsvermerk des Außenministeriums versehen wurde, kann nicht für die Verwendung in mehreren Staaten gleichzeitig genutzt werden.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Versand von Dokumenten und beglaubigte Übersetzung

Da eine Apostille ausschließlich im Ausstellungsstaat eines Dokuments erteilt werden kann, kann in manchen Fällen ein internationaler Versand der Dokumente erforderlich sein.

Nach der Legalisierung wird das Dokument in die Sprache des Bestimmungslandes übersetzt.

Es wird empfohlen, die endgültige Fassung des Dokuments einschließlich der Apostille im Bestimmungsland übersetzen und die Übersetzung gemäß den dort geltenden Anforderungen beglaubigen zu lassen.

Die Übersetzung sollte einem Prüfungsverfahren unterzogen werden, bei dem die Absolventin oder der Absolvent die korrekte Schreibweise von Namen, Studienfächern und sonstigen Angaben überprüft.

Wie geht es weiter?

Nach Erhalt der Apostille und der notariell beglaubigten Übersetzung können die Dokumente rechtswirksam im Ausland verwendet werden.

Mit diesem Dokumentensatz können Sie:

  • sich an ausländischen Universitäten bewerben,
  • Ihre Qualifikationen anerkennen lassen,
  • Anträge bei staatlichen Behörden eines anderen Landes stellen.

Wann sich Menschen in der Regel an uns wenden

Wir unterstützen bei der Dokumentenbearbeitung insbesondere in folgenden Fällen:

  • Bewerbung für Master- oder Promotionsprogramme im Ausland,
  • Anerkennung beruflicher Qualifikationen,
  • Beschäftigung in reglementierten Berufen,
  • Beantragung beruflicher Lizenzen und Zulassungen,
  • Einreichung von Dokumenten bei ausländischen Behörden,
  • Vorbereitung von Unterlagen für eine Auswanderung oder einen Umzug ins Ausland.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Wie wir helfen können

Wir prüfen Ihre Unterlagen und empfehlen das optimale Verfahren – Apostille oder konsularische Legalisation – entsprechend den Anforderungen des Bestimmungslandes.

Unsere Spezialisten begleiten den gesamten Prozess: von der Kommunikation mit Universitäten und Behörden bis hin zur Erstellung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen und der Organisation des Dokumentenversands.

Wir unterstützen bei:

  • der Beschaffung einer Apostille,
  • der Durchführung der konsularischen Legalisation,
  • der Erstellung von Übersetzungen und notariell beglaubigten Kopien,
  • der Kommunikation mit Universitäten und staatlichen Behörden,
  • der Bearbeitung komplexer und außergewöhnlicher Fälle,
  • der Organisation des internationalen Dokumentenversands.

Unser Team bietet Unterstützung auf Russisch, Englisch, Deutsch, Türkisch und Chinesisch an.

FAQ: Legalisierung und Apostille für türkische Bildungsdokumente

Muss ich mein originales türkisches Diplom vorlegen oder reicht eine PDF-Datei aus?

Sie müssen das originale physische Diplom sowie den ausgedruckten Diplomzusatz (Diploma Eki) vorlegen. Zwar ist es in der Türkei möglich, eine notariell beglaubigte Kopie apostillieren zu lassen, jedoch wird diese von vielen ausländischen Institutionen nicht akzeptiert. Daher empfehlen wir dringend, mit den Originaldokumenten zu arbeiten, um eine internationale Anerkennung sicherzustellen. Die Unterlagen müssen per sicherem Kurierdienst an unser Büro versandt werden.

Wie lange dauert die Ausstellung einer Apostille in der Türkei?

Wenn Ihre Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorbereitet sind, dauert das Apostilleverfahren über die Valilik oder Kaymakamlık in der Regel 1 bis 3 Arbeitstage. Zusätzliche Zeit sollte jedoch eingeplant werden, wenn notarielle Beglaubigungen, vereidigte Übersetzungen oder ein internationaler Versand erforderlich sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation?

Eine Apostille ist ein schnelleres Verfahren mit nur einem Beglaubigungsvermerk und wird für Staaten verwendet, die dem Haager Übereinkommen angehören (z. B. Deutschland, Spanien oder das Vereinigte Königreich). Die konsularische Legalisation hingegen ist ein längeres, dreistufiges Verfahren für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens (z. B. die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten oder Katar). Dabei sind Beglaubigungen durch lokale Behörden, das türkische Außenministerium sowie die Botschaft oder das Konsulat des Bestimmungsstaates erforderlich.

Wird mein Originaldiplom durch das Legalisierungsverfahren physisch beschädigt?

Nein. Je nach gewählter Methode können jedoch physische Bindungsspuren entstehen. Wenn Diplom und Transcript zusammen mit einem zusätzlichen Beglaubigungsblatt verbunden werden, kann beispielsweise eine Lochung oder eine Niete verwendet werden. Falls Sie Ihr Originaldiplom in unverändertem Zustand erhalten möchten, können wir prüfen, ob eine getrennte Beglaubigung von Diplom und Transcript möglich ist, sofern die Anforderungen der Zieluniversität dies zulassen.

Kann Schmidt & Schmidt meine Dokumente bearbeiten, wenn ich die Türkei bereits verlassen habe?

Ja. Sie müssen sich nicht persönlich in der Türkei aufhalten. Sie können Ihre Originaldokumente direkt per nachverfolgbarem Kurierdienst an unser Büro in der Türkei senden. Unsere Spezialisten übernehmen anschließend die notarielle Beglaubigung, die Apostillierung oder die konsularische Legalisation in Ihrem Auftrag.

Bedeutet eine Apostille, dass mein türkischer Hochschulabschluss automatisch für die Ausübung eines reglementierten Berufs im Ausland anerkannt wird?

Nein. Eine Apostille bestätigt lediglich, dass Ihr Diplom ein rechtlich echtes Dokument ist und dass die darauf befindlichen Unterschriften und Siegel authentisch sind. Sie bewertet weder das akademische Niveau Ihres Abschlusses noch verleiht sie automatisch das Recht, einen reglementierten Beruf (beispielsweise in den Bereichen Medizin, Recht oder Ingenieurwesen) im Bestimmungsland auszuüben. Für die berufliche Zulassung ist in der Regel weiterhin ein separates Verfahren zur Anerkennung oder Gleichwertigkeitsfeststellung des Abschlusses (Nostrifikation) bei den zuständigen Behörden des Ziellandes erforderlich.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
TürkeiBildungsdokumentApostilleKonsularische Legalisation ausländischer UrkundenÜbersetzungBeschaffung von Urkunden
22. Juni 2026

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