Das Führungszeugnis (Karakter Belgesi), im Englischen als Police Character Certificate oder Criminal Record Certificate bezeichnet, ist eine amtliche Urkunde der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ), die bestätigt, ob für eine Person derzeit eine Eintragung im Strafregister oder im Strafregisterarchiv besteht, ob sie wegen Straftaten zur Fahndung ausgeschrieben ist oder ob etwaige frühere Verurteilungen bereits getilgt wurden. Es zählt zu den am häufigsten verlangten Dokumenten im internationalen Personenverkehr.
Ein Führungszeugnis wird häufig in folgenden Situationen benötigt:
- Beantragung eines Visums;
- Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
- Beantragung eines Aufenthaltstitels;
- Erwerb der Staatsangehörigkeit;
- Aufnahme einer Beschäftigung;
- Zulassung zu einer Bildungseinrichtung;
- Zuverlässigkeitsprüfungen im Rahmen einer Adoption oder Vormundschaft;
- Vorlage als Beweismittel vor Gericht;
- Eheschließung.
Was ist ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis der TRNZ ist eine amtliche Urkunde, die in türkischer und englischer Sprache ausgestellt wird. Sie bestätigt das Ergebnis einer von den Polizeibehörden durchgeführten Überprüfung des Strafregisters.
Das Zeugnis enthält in der Regel die folgenden standardisierten Feststellungen:
- „DIE PERSON MIT DEN OBEN GENANNTEN PERSONENDATEN IST NICHT VORBESTRAFT.“
- „FÜR DIE PERSON MIT DEN OBEN GENANNTEN PERSONENDATEN BESTEHT KEINE EINTRAGUNG IM STRAFREGISTERARCHIV.“
Damit werden sowohl bestehende Eintragungen im Strafregister als auch archivierte Eintragungen geprüft und in der Urkunde ausgewiesen. Liegt eine Eintragung vor, wird das Zeugnis dennoch ausgestellt und weist den entsprechenden Registerstand aus.
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?
Ein Führungszeugnis können beantragen:
- Staatsangehörige der TRNZ;
- türkische Staatsangehörige;
- ausländische Staatsangehörige, die in Nordzypern gelebt haben.
Eine Mindestaufenthaltsdauer ist nicht vorgeschrieben. Auch Personen, die sich nur kurzzeitig in Nordzypern aufgehalten haben, können einen Antrag stellen.
Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Nordzypern?
Anträge können bei allen Bezirkspolizeidirektionen und Polizeidienststellen in Nordzypern gestellt werden.
Für die Antragstellung sind erforderlich:
- TRNZ-Personalausweis oder Reisepass (bzw. Reisepass des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die antragstellende Person besitzt);
- Kopie des Ausweisdokuments;
- 2 Passfotos;
- eine Gebührenmarke (damga pulu).
Werden weitere Ausfertigungen des Zeugnisses beantragt, so fallen für jede Ausfertigung eine gesonderte Gebühr und ein zusätzliches Lichtbild an.
Der Antrag kann auch im Namen einer anderen Person gestellt werden, sofern eine notariell beglaubigte Vollmacht zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person vorgelegt wird.
Bearbeitungsdauer
Die reguläre Bearbeitungsdauer für ein Führungszeugnis beträgt etwa 10 Tage. Ein Eil- oder Same-Day-Service wird nicht angeboten. Die Bearbeitungsdauer ist unabhängig davon, ob der Antrag aus dem Ausland oder innerhalb Nordzyperns gestellt wird.
Format und Merkmale des Dokuments
Das Führungszeugnis wird in türkischer und englischer Sprache ausgestellt. Es handelt sich um ein förmliches, gedrucktes Dokument, das Folgendes enthält:
- amtliches Dienstsiegel der Polizei;
- Unterschrift des zuständigen Amtsträgers;
- QR-Code oder Prüfnummer.
Das Dokument wird als Original in Papierform ausgestellt. Rein elektronische Fassungen sind nicht erhältlich. Das Zeugnis kann auf Antrag mehrfach ausgestellt werden; sämtliche Ausfertigungen gelten als Originaldokumente.
Überprüfung des Strafregisterarchivs
Antragsteller können eine einfache oder eine erweiterte Überprüfung beantragen, die sowohl das Strafregister als auch das Strafregisterarchiv umfasst. Das Zeugnis kann die folgenden Abschnitte enthalten:
- Ergebnisse der Strafregisterabfrage;
- Ergebnisse der Abfrage des Strafregisterarchivs.
Bestehen keine Eintragungen, so lautet der Vermerk im Dokument:
- „DIE PERSON MIT DEN OBEN GENANNTEN PERSONENDATEN IST NICHT VORBESTRAFT.“
- „FÜR DIE PERSON MIT DEN OBEN GENANNTEN PERSONENDATEN BESTEHT KEINE EINTRAGUNG IM STRAFREGISTERARCHIV.“
Häufige Probleme und Verzögerungen
Zu den häufigsten Schwierigkeiten im Antragsverfahren zählen:
Abweichungen in der Namensschreibweise
Verzögerungen entstehen häufig durch:
- ehebedingte Namensänderungen;
- mehrere Nachnamen;
- unterschiedliche Transliterationen in verschiedenen Reisepässen;
- geänderte Passnummern.
Solche Probleme lassen sich in der Regel dadurch beheben, dass sämtliche einschlägigen Reisepässe und weitere Ausweisdokumente vorgelegt werden, die die Identitätskontinuität belegen.
Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung
Ausländische Behörden verlangen mitunter zusätzliche Klarstellungen zu den Personendaten, insbesondere dann, wenn mehrere Reisedokumente verwendet wurden.
Verifizierung
Das Führungszeugnis enthält einen QR-Code bzw. ein Prüfsystem. Dieses ermöglicht es den Behörden:
- das Vorhandensein des Dokuments zu bestätigen;
- die grundlegende Echtheit zu überprüfen.
Eine Überprüfung des inhaltlichen Aussagegehalts des Zeugnisses ist damit jedoch nicht möglich. Die QR-Verifizierung allein wird von den meisten Einwanderungs- und Zulassungsbehörden nicht als ausreichend angesehen.
Praxis der Antragstellung
In den meisten Fällen reisen Antragsteller nicht persönlich nach Nordzypern. Der übliche Ablauf ist folgender:
- Bestellung eines Vertreters durch Vollmacht;
- Einreichung der Unterlagen durch einen Rechtsanwalt oder Bevollmächtigten in der TRNZ;
- Ausstellung des Zeugnisses durch die Polizeibehörden;
- Legalisation in der Türkei (sofern erforderlich);
- Kurierzustellung an die antragstellende Person im Ausland.
Dieses Verfahren aus der Ferne ist die am häufigsten genutzte Methode zur Beschaffung eines Führungszeugnisses der TRNZ.
Apostille auf einem Führungszeugnis der TRNZ (über eine türkische notarielle Beglaubigung)

Die Türkei ist seit 1985 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Apostille-Übereinkommen“).
Da die TRNZ dem Haager Übereinkommen nicht angehört, kann die Apostille nicht unmittelbar auf dem KKTC-Originaldokument angebracht werden. Das Dokument muss vielmehr zunächst von der türkischen Botschaft in Lefkoşa beglaubigt und sodann von einem türkischen Notar notariell beurkundet werden. Sobald es als türkische notarielle Urkunde vorliegt, tritt es in die türkische Rechtsordnung ein und kann mit einer Apostille versehen werden.
In der Türkei werden Urkunden von den Provinzgouvernements (Valilik) und den Kreisgouvernements (Kaymakamlık) apostilliert. Die Apostille wird auf der notariell beglaubigten Ausfertigung angebracht und hat in der Regel die Form eines besonderen Stempels. Dieses international einheitliche Formblatt bescheinigt die Rechtmäßigkeit der Unterschrift des türkischen Notars zur Vorlage im Hoheitsgebiet der Staaten, die diese Form der Legalisation anerkennen.
(Hinweis: Auf einem Führungszeugnis, das unmittelbar von den Auslandsvertretungen der TRNZ ausgestellt wurde, kann keine Apostille angebracht werden, da diesen die völkerrechtliche Anerkennung fehlt. Der Schritt über den türkischen Notar ist zwingend erforderlich.)
Was ist eine Apostille?
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Konsularische Legalisation eines Führungszeugnisses der TRNZ
Ist der Staat, in dem das Zeugnis verwendet werden soll, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens von 1961 (beispielsweise die VAE oder China), so ist das aufwendigere und kostspieligere Verfahren der konsularischen Legalisation erforderlich.
Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Für die konsularische Legalisation eines KKTC-Führungszeugnisses ist wie folgt vorzugehen:
- Beschaffung des Originalzeugnisses in Nordzypern;
- Beglaubigung durch die türkische Botschaft in Lefkoşa und anschließende notarielle Beglaubigung durch einen türkischen Notar;
- Legalisation der notariell beglaubigten Urkunde bei der Beglaubigungsabteilung des türkischen Außenministeriums;
- Anfertigung einer amtlichen Übersetzung des Dokuments (sofern erforderlich);
- Legalisation des Dokuments beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft des Bestimmungslandes in der Türkei.
Aufgrund der Vielzahl der Verfahrensschritte ist dieses Verfahren zeitaufwendig und verhältnismäßig kostspielig. Einige Staaten unterhalten keine Konsulate in der Türkei; in diesen Fällen kann der abschließende Legalisationsschritt in einem anderen Land erfolgen, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.
Was ist konsularische Legalisation?
In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.
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Anforderungen an die amtliche Übersetzung
Anders als reguläre türkische Führungszeugnisse, die über e-Devlet in 42 Sprachen ausgestellt werden können, wird ein Führungszeugnis der TRNZ ausschließlich in türkischer und englischer Sprache ausgestellt.
Entspricht die Sprache nicht derjenigen des Staates, in dem das Dokument vorgelegt werden soll, so ist eine amtliche Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes anzufertigen – in der Regel durch eine beeidigte, ermächtigte, notariell bestätigte oder gerichtlich bestellte Übersetzerin bzw. einen entsprechenden Übersetzer. Eine in der Türkei angefertigte Übersetzung des Zeugnisses wird im Ausland nicht immer anerkannt (ausgenommen die Fälle des strengen Verfahrens der konsularischen Legalisation); daher empfiehlt es sich häufig, die notariell beglaubigte und apostillierte Urkunde erst in dem Land übersetzen zu lassen, in dem sie verwendet werden soll.
Zustellung der Dokumente
Nachdem das Führungszeugnis der TRNZ in Papierform beschafft und die türkische Apostillierung bzw. die Legalisationskette abgeschlossen wurde, muss das Dokument häufig in ein anderes Land versandt werden. Dabei kommt es nicht nur auf die Schnelligkeit, sondern ebenso auf die Sicherheit der Zustellung an – insbesondere dann, wenn amtliche Originalurkunden betroffen sind.
Schmidt & Schmidt organisiert den internationalen Dokumentenversand weltweit. Wir setzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Sendungsverfolgungssysteme ein, die es ermöglichen, die Sendung in jeder Phase des Transports nachzuverfolgen und ihre fristgerechte Zustellung an den Empfänger sicherzustellen.
Unsere Fachleute gewährleisten einen sorgfältigen und vertraulichen Umgang mit Ihren Unterlagen und unterstützen bei der Lösung etwaiger Schwierigkeiten im internationalen Versand, einschließlich der Anforderungen der Transportunternehmen und der Zollabfertigung. Wir übernehmen die Zustellung fertiggestellter Führungszeugnisse, apostillierter Dokumente, Übersetzungen und sonstiger amtlicher Schriftstücke in die meisten Länder der Welt – sowohl für Privatpersonen als auch für Kanzleien, Unternehmen und Organisationen.
Wie können wir Ihnen helfen?
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung eines Führungszeugnisses aus Nordzypern – einschließlich der Beantragung mittels Vollmacht, der notariellen Beglaubigung und Apostillierung über die Türkei sowie der Legalisation für die Verwendung im Ausland, ebenso wie bei Übersetzung und Zustellung in jeden Teil der Welt.
Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beschaffung und Legalisation der unterschiedlichsten Dokumente und bieten sämtliche Leistungen in diesem Bereich an: beglaubigte Kopien, Übersetzungen, Erstellung der erforderlichen Vollmachten, Legalisation von Dokumenten bei Behörden und ausländischen Konsulaten sowie die Zustellung der fertiggestellten Unterlagen in die meisten Länder der Welt.
Mehr über die Verfahren der Legalisation und Apostillierung erfahren Sie auf unserer Website.