Der Rat der Minister hat die Gesetzgebung der Politik für die Eintragung von Unternehmen in das Register für Unternehmen von ausländischem Interesse geändert.
Am 12. Dezember 2022 traten in Zypern die von der Regierung der Republik am 30. November verabschiedeten Änderungen der "Richtlinie für die Eintragung von Unternehmen in das Register für Unternehmen von ausländischem Interesse" in Kraft. Mit diesen Änderungen werden die Zulassungskriterien für ausländische Unternehmen und das Verfahren für ihre Eintragung durch die Business Facilitation Unit (BFU) angepasst.
Wenn nun mehr als 50 % der eingetragenen Unternehmensanteile natürlichen oder juristischen Personen ausländischer Rechtsprechung gehören, müssen die Eigentümer eine Erstinvestition von mindestens 200 000 Euro tätigen. Der eigentliche wirtschaftliche Eigentümer des Unternehmens muss diese Mittel legal nach Zypern überweisen. Bei der Eintragung eines Unternehmens bei der BFU muss die entsprechende Bestätigung der Bank vorgelegt werden.
Die Business Facilitation Unit wurde am 1. Januar 2022 auf der Grundlage des Fast Track Business Activation Mechanism eingerichtet. Diese Einrichtung ist zu einer zentralen Anlaufstelle für in Zypern tätige ausländische Unternehmen geworden. Auf offizieller Ebene besteht der Hauptzweck der BFU in der schnellen und effektiven Bearbeitung von Anträgen ausländischer Unternehmen, die ein Unternehmen in Zypern gründen oder erweitern wollen.