Schmidt & Schmidt hilft bei der Beglaubigung bzw. konsularische Legalisation von den Urkunden und Dokumenten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die Vereinigten Arabischen Emiraten sind dem Haager Übereinkommen zu Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation nicht beigetreten. Die Urkunden müssen legalisiert werden.
Konsularische Legalisation von Urkunde aus VAE zur Verwendung in Deutschland
Bei der konsularischen Legalisation muss die Urkunde mehrere Stellen durchlaufen. Sie muss erst vom Ministerium für Justiz und dann vom Auswärtigen Amt der VAE beglaubigt werden. Anschließend wird das Dokument bei der deutschen Botschaft endbeglaubigt. Im Unterschied zur Apostille kann das legalisierte Dokument nur in Deutschland verwendet werden.
Nur offizielle Dokumente und Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunde, Schulzeugnisse) sowie notarielle Anschriften können legalisiert werden können.
- Überprüfen, ob die Urkunde einen Stempel und eine Unterschrift der berechtigten Person hat: bei Geburtsurkunde - Stempel des Gesundheitsministerium, Heiratsurkunde bzw. Gerichtsurteile - vom Justizministerium, Lizenzen - Stempel des Department for Economic Development, für Handelsregisterauszüge - Stempel der Industrie- und Handelskammer
- Emiratische Geburtsurkunden müssen zunächst vom Gesundheitsministerium, emiratische Heiratsurkunden bzw. Gerichtsurteile vom Justizministerium vorbeglaubigt sein
- Beglaubigung beim Außenministerium
- Beglaubigte Übersetzung auf Deutsch
- Konsularische Legalisation der Urkunde beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Dubai.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in den VAE
Die Behörden in den VAE verlangen in der Regel die konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zwecks Anerkennung deutscher Berufs-/Universitätsabschlüsse bzw. personenstandsrechtlicher Umstände (Eheschließung, Geburt etc.), z.B. für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in den VAE (Residence Visum). Die konsularische Legalisation der Bildungsdokumente erfolgt auf einer beglaubigten Kopie der Urkunde.
- Dokumente müssen vom Landgericht oder in einem anderen zuständigen Behörde vorbeglaubigt werden
- Endbeglaubigung in dem Bundesverwaltungsamt Köln
- Konsularische Legalisation der Urkunde durch die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Deutschland.
Die konsularische Legalisation dauert 4-6 Wochen.
Folgende Urkunden können legalisiert werden:
- Handelregisterauszüge
- Notarielle Abschriften
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde etc.
- Zeugnisse, Diploms, Bildungszertifikate
- Kopien der Gründungsdokumente
- Vollmachten