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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de

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Produkte, die auf dem Markt von Russland, Kasachstan und der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Belarus, Armenien, Kasachstan und Kirgisistan) erstmals in Verkehr gebracht werden, unterliegen der Konformitätsbewertung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung.

Jedes Regelwerk stellt eigene Anforderungen an die Kennzeichnung von einem Produkt.

Die nach den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion konformitätsbewertungspflichtige Produkte, deren Konformität mit der Anforderungen der Technischen Regelwerken bestätige wurde, müssen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden, um die Konformität mit allen gesetzlichen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion nachzuweisen.

Neben der EAC Kennzeichnung besteht für den Hersteller oder Importeur die Verpflichtung gewisse Angaben auf Russisch, oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion auf das Produkt, Verpackung oder auf Etiketten anzubringen.

Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen

Gemäß den technische Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen muss die Maschine klar gekennzeichnet werden mit:

  • Name des Herstellers und seiner Handelsmarke
  • Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden)
  • Baujahr und -Monat

Wenn es unmöglich ist, diese Angaben auf die Maschinen anzubringen, können sie nur in der Bedienungsanleitung festgehalten werden. Achtung! Der Name des Herstellers sowie seine Handelsmarke und die Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden) müssen auf der Verpackung angebracht werden.

Die Warnschilder und Warnzeichen müssen dauerhaft an der Maschine angebracht werden.

Die Bedienungsanleitung muss folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zu Aufbau, Arbeitsweise, und Eigenschaften der Maschine
  • Anweisungen für Installation oder Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur der Maschine und (oder) Anlage
  • Anweisungen zur Verwendung der Maschine und (oder) Anlage und Sicherheitsmaßnahmen, die bei Inbetriebnahme, während des Betriebs, der Wartung, Reparaturen, Prüfung, Transport, Verpackung, und Lagerung und Entsorgung beachtet werden müssen
  • Lagerfrist, Lebensdauer. Danach muss die Maschine aus Betrieb genommen werden, repariert oder entsorgt werden
  • Liste möglicher fehlerhafter Handlungen des Personals, die zu einem Unfall führen können;
  • Handlungen des Personals beim Unfall
  • Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung
  • Angaben zur Qualifikation des Personals

Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Gemäß den technischen Regelwerken:

  • TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
  • TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte (ab dem 1. September 2021)

wird die Kennzeichnung auf das Produkt, das Etikett, die Produktverpackung oder Packungsbeilage aufgetragen.

Folgende Angaben müssen auf das Geräte angebracht werden:

  • Name und (oder) Bezeichnung von Geräten (Typ, Marke, Modell)
  • seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussende Eigenschaften
  • Name und (oder) Handelsmarke und das Ursprungsland
  • Energieverbrauchskennzeichnung auf den Ausstellungsgeräten

Wenn es unmöglich ist, diese Information an das Gerät anzubringen, genügt es sie in der Bedienungsanleitung zu erwähnen.

Zusätzlich auf der Verpackung müssen angegeben werden:

  • Bezeichnung des Geräts (Typ, Marke, Modell)
  • Name des Herstellers und (oder) seine Handelsmarke

Die Betriebsanleitung muss folgende Punkte enthalten:

  • Name und (oder) Bezeichnung von Geräten (Typ, Marke, Modell)
  • seine wichtigsten Parameter und die Sicherheit beeinflussende Eigenschaften
  • Verwendungszweck des Niederspannungsgeräts
  • Name und (oder) Handelsmarke und das Ursprungland
  • Bedingungen für den sicheren Betrieb (Verwendung)
  • Allgemeine Bedingungen für Montage, Lagerung, Transport, Verkauf und
    Recycling (falls erforderlich - Festlegung von Anforderungen an das Gerät)
  • Informationen über die zu ergreifenden Maßnahmen, wenn eine Störung festgestellt wird
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • EAC Zeichen

Kennzeichnung von EX-Ausrüstung für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Die EX-Kennzeichnung soll gemäß dem TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen beinhalten:

  • Bezeichnung der Hersteller und seine eingetragene Handelsmarker
  • Gerätetypbezeichnung
  • Seriennummer
  • Nummer der Konformitätsbescheinigung
  • Explosionsschutzkennzeichnung

Die Kennzeichnung muss auf der Oberfläche des Geräts angebracht sein oder auf einem Schild. Die Kennzeichnung soll ohne Demontage des Geräts oder Verwendung des Werkzeugs zugänglich sein und während der gesamten Lebensdauer des Geräts verbleiben.

Zusätzlich können die Angaben angebracht werden:

  • Nennspannung oder Nennspannungsbereich
  • Dauerspannung
  • Art von Strom
  • Symbol der Schutzklasse gegen Personenschäden durch Strom
  • IP-Schutzart
  • Gewicht
  • Größe
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat

Kennzeichnung von Druckgeräten und Druckbehältern

Die Kennzeichnung soll gemäß dem TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten folgendes beinhalten:

  • Name und (oder) Bezeichnung von Typ, Marke, Modell;
  • Parameter und Merkmale, die die Sicherheit beeinflussen;
  • Material
  • Markenzeichen
  • Seriennummer
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • EAC Zeichen

Die Stelle, auf der die die Kennzeichnung angebracht wird, wird von dem Hersteller festgelegt und muss in der Bedienungsanleitung angegeben werden.

Kennzeichnung von Kinderwaren

Gemäß dem technischen Regelwerk TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche wird die Kennzeichnung auf das Produkt, das Etikett, die Produktverpackung oder Packungsbeilage aufgetragen.

Folgende Angaben sind vorgeschrieben:

  • Herstellungsland
  • Name und Adresse des Herstellers
  • Bezeichnung und Verwendungszweck des Produkts
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • EAC Zeichen
  • Produktlebensdauer
  • Gewährleistung
  • Warenzeichen (falls vorhanden)

Bei importierten Produkten ist es zulässig, den Namen des Landes, des Herstellers und seine Anschrift in lateinischer Schrift anzugeben.

Es ist nicht gestattet, die Anweisungen "umweltfreundlich", "orthopädisch" und die anderen ähnlichen Anweisungen ohne entsprechende Bestätigung zu verwenden.

Die Kennzeichnung eines Schnullers sollte auf der geschlossenen Verpackung angebracht werden und die Information über Gewährleistung, Gebrauchsanweisung, Lagerung und hygienische Produktpflege enthalten.

Hygieneartikel für die Kinderpflege müssen Anweisungen mit Informationen zu Zweck, Größe und Empfehlungen für die richtige Wahl der Art und Größe des Produkts, die Art und Weise der Pflege des Produkts und seine Entsorgung enthalten.

Kennzeichnung vom Geschirr muss Bedienungsanleitung und Angaben zum Material enthalten.

Produkte, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, müssen entsprechend gekennzeichnet werden - „Für Non-Food-Produkte “- oder Hinweis auf deren spezifischen Zweck haben.

Bekleidung aus Textil, Leder, Pelz oder Strick muss ergänzend Informationen mit den solchen Anweisungen beinhalten:

  • die Art und der Massenanteil (der Hundertsatz) der Natur- und der chemischen Fasern im Überzugsmaterial und im Futter (die Abweichung der faktischen Relevanz des Hundertsatzes vom Rohstoff soll nicht 5% übersteigen)
  • die Art des Pelzes und Art seiner Verarbeitung (gefärbt oder nicht gefärbt); die Warengröße gemäß dem typischen Maßstab oder gemäß den Anforderungen der Normen für die konkrete Warenart
  • die Symbole bezüglich der Warenpflege und (oder) die Anleitungen über die Besonderheiten der Warenpflege während der Nutzung (wenn es notwendig ist)

Kennzeichnung von den Schuhen muss Angaben zu Größe, Modell, Obermaterial, Futter, Sohle, Schuhpflege und Nutzung enthalten.

Die Kennzeichnung von Rucksäcken und Aktentaschen muss Informationen über das Alter des Benutzers enthalten.

Die Lederwaren müssen folgende Angaben haben: Material, Nutzungsbedingungen und Pflege.

Kinderwägen müssen Gebrauchsanweisungen mit Angaben zum Alter der Kinder, für die sie vorgesehen sind, sowie zur Montage, Installationsanweisungen und Angaben zur Gewährleistung enthalten.

Fahrräder müssen Gebrauchsanweisungen mit Benutzergewicht und Alter, Montageempfehlung und Garantieangaben enthalten.

Die Verwendung der Bezeichnungen „umweltfreundlich“ und „orthopädisch“ und anderer ist nicht gestattet, wenn keine entsprechende Bestätigung vorhanden ist.

Kennzeichnung von Spielzeug

Das technische Regelwerk TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit vom Spielzeug schreibt folgende Kennzeichnung vor:

  • Bezeichnung vom Spielzeug
  • Herstellungsland
  • Name und Adresse vom Hersteller, Importeur und Kontaktdaten
  • Herstellermarke
  • Angaben zum Mindestalter des Kindes oder Piktogramm mit dem Mindestalter des Kindes
  • Baustoff (für Kinder unter 3, falls nötig)
  • Pflegehinweise (falls nötig)
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • Lebensdauer (falls nötig)
  • Lagerbedingungen (falls nötig)
  • EAC Zeichen

Je nach Art des Spielzeugs umfasst der Inhalt der Kennzeichnung: Ausstattung (für Sets), Gebrauchsregeln, Angaben zur Pflege, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit dem Spielzeug, Warnschilder, Montageanleitungen.

Warnhinweise sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen enthalten, die in der Anlage 3 des technischen Regelwerks beschrieben sind.

Spielzeug, das nicht für Kinder unter 3 Jahren bestimmt ist, muss mit der grafischen Bezeichnung mit Warnhinweis auf die Altersgruppe gekennzeichnet werden.

TR ZU 008/2011 Über die Sicherheit von Spielzeugen t

Bedienungsanleitung für Schaukeln, Rutschen, Ringe, Trapez, Seile und Spielzeuge mit einem ähnlichen Verwendungszweck, die einen Querträger haben, müssen Montageanleitung für die Komponente enthalten, da die gefährlich sein können, wenn sie nicht ordnungsgemäß montiert werden.

Auf dem Funktionsspielzeug oder seiner Verpackung muss ein die Aufschrift "Achtung! Verwendung nur unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen. “ angebracht sein.

Ein chemisches Spielzeug muss über Bedienungsanleitung verfügen, die auf die Gefahr hinweisen und Informationen zur ersten Hilfe haben.

Die Verpackung des Lebensmittels, das das Spielzeug enthält, muss Warnhinweis „Enthält ein Spielzeug“ angebracht werden.

Inline Skates und Skateboards, sofern sie als Spielzeug verkauft werden, müssen mit einem Warnschild „Achtung! Schutzausrüstung empfohlen!” markiert werden.

Spielzeug für Wasser sollte mit der Aufschrift "Achtung! Verwenden im seichten Wasser nur unter Aufsicht von Erwachsenen! “ markiert werden.

Kennzeichnung von Parfüm und Kosmetik

Das technische Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten legt fest, dass die Kennzeichnung in Form von Inschriften, digital, farbig oder grafische Bezeichnungen auf die Verbraucherverpackung und Etikett erfolgt. Wenn das Produkt einen Aufklebezettel hat, muss ein grafisches Zeichen in Form einer Hand auf einem offenen Buch angebracht werden.

Folgende Informationen müssen vorhanden sein:

  • Bezeichnung des Produkts
  • Verwendungszweck
  • Kosmetik für Kinder muss entsprechend gekennzeichnet werden
  • Name der Hersteller und seine Adresse
  • Herstellungsland, wenn die Adresse von der Adresse des Herstellers abweicht
  • Name und Adresse des Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
  • Nominale Menge (Volumen oder Masse) vom Produkt in der Verbraucherverpackung, ausgeschlossen sind Parfums und Kosmetika mit einem Nominalgewicht von weniger als 5 g oder für Tester
  • Farbe und / oder Ton (für dekorative Kosmetik und Farbstoffe)
  • Massenanteil an Fluorid (% oder mg / kg oder ppm) für Mundhygieneprodukte, die Fluorid enthalten
  • Verfallsdatum: Herstellungsdatum (Jahr und Monat) und Lebensdauer (Monate, Jahre)
  • Beschreibung der Lagerbedingungen, wenn diese Bedingungen vom Standard abweichen
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Liefernummer oder Sondercode zur Identifizierung der Lieferung Parfümerie- und Kosmetikprodukte
  • Informationen über Verwendung von Parfums und Kosmetik
  • Lister der Inhaltsstoffe
  • EAC Zeichen

Kennzeichnung von Kleidung, Schuhen und Textilien

Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 "Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie" führt bestimmte Anforderungen an Kennzeichnung der Fertigware auf. Die Kennzeichnung soll auf Produkt, Produktetikett, Produktverpackung oder Packungsbeilage angebracht werden. Folgende Informationen müssen vorhanden sein:

  • Name des Produkts
  • Herstellerland
  • Bezeichnung des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
  • Adresse des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
  • Größe
  • Zusammensetzung der Materialien
  • Handelsmarke, wenn vorhanden
  • EAC Zeichen
  • Herstellergarantie, bei Bedarf
  • Herstellungsdatum: Jahr und Monat
  • Nummer der Warensendung

Für Bekleidung und Produkte aus Textil soll die Kennzeichnung zusätzliche Angaben enthalten:

  • Art und Massenanteil (Prozent) von natürlichen und chemischen Materialien der Oberseite und des Futters des Produktes. Abweichung sollte +- 5 Prozent nicht überschreiten.
  • das Modell
  • Symbole für die Produktpflege
  • Pflegeanleitung

Für die Schuhe:

  • Modell und / oder Artikel der Ware
  • Material des Oberteils, des Innenfutters, der Sohle
  • Anweisungen zur Schuhpflege (falls erforderlich)

Für Pelzbekleidung:

  • Art des Pelzes und Art der Verarbeitung (gefärbt oder nicht gefärbt)
  • Symbole für die Produktpflege
  • Pflegeanleitung

Für Lederware:

  • Material des Oberteils
  • Modell
  • Pflegeanleitung

Die Anweisungen "umweltfreundlich", "orthopädisch" und andere ähnliche Angaben dürfen nicht ohne entsprechende Bestätigung angebracht werden.

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Technisches Regelwerk TR ZU 022/2011 Über Lebensmittelkennzeichnung setzt folgende Anforderungen an die Kennzeichnung fest:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Zutaten des Lebensmittels
  • die Nettofüllmenge
  • Herstellungsdatum
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Lagerbedingungen
  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelherstellers
  • Empfehlungen und (oder) Verwendungsbeschränkungen, einschließlich bezüglich Zubereitung von Lebensmitteln, wenn sie Gesundheitsschäden zufügen können.
  • Nährwertkennzeichnung
  • Informationen über genetisch veränderte Organismen
  • EAC Zeichen

Die Kennzeichnung muss auf die Verbraucherverpackung und / oder auf dem Etikett, deren Entfernung schwierig ist, angebracht werden.

Die Kennzeichnung muss auf Russisch und oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der EAEU sein, falls von der Gesetzgebung des Landes erforderlich.

Die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln kann zusätzliche Informationen enthalten, einschließlich Informationen über das Dokument, gemäß dem Lebensmittel hergestellt werden und identifiziert werden können, erfundener Name, Handelsmarke, Inhaber des ausschließlichen Rechts an Handelsmarke, Ursprungsbezeichnung, Name und Standort des Lizenzgebers, Zeichen freiwilliger Konformitätsbewertungen.

Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • die Nettofüllmenge
  • Herstellungsdatum
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
  • Lagerbedingungen
  • Name/Firma und Anschrift des Lebensmittelherstellers
  • EAC Zeichen

Kennzeichnung von Möbeln

Das technische Regelwerk TR ZU 025/2012 Über die Sicherheit der Möbel schreibt folgende Kennzeichnung vor:

Verbraucherinformationen werden in Form von Kennzeichnungen, Bedienungsanleitungen und ggf. Montageanleitungen bereitgestellt.

Die Kennzeichnung muss auf Russisch und oder in der Amtssprache eines der Mitgliedstaaten der EAEU sein, falls es von der Gesetzgebung des Landes erforderlich ist.

  • Bezeichnung des Produkts
  • Logo des Herstellers
  • Herstellungsland
  • Name und Adresse des Herstellers
  • Name und Adresse des Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
  • Herstellungsdatum
  • Garantiezeit
  • Lebensdauer, definiert vom Hersteller
  • EAC Zeichen

Bei dem zerlegten Möbel muss das Etikett zusammen mit der Montageanleitung in der Verpackung enthalten sein.

Kennzeichnung von chemischen Produkten

Kennzeichnung der chemischen Produkte gemäß TR ZU 041/2017 Über die Chemikaliensicherheit muss folgende Informationen enthalten:

  • Name des chemischen Produkts, der bei seiner Identifizierung festgestellt wurde (der Name des chemischen Produkts kann zusätzlich einen Handelsnamen (Firmennamen) enthalten);
  • Name, Adresse und Telefonnummer des Herstellers oder Importeurs
  • die Bezeichnung von Chemikalien und Gemischen, die als gefährlich eingestuft sind und in chemischen Produkten in Mengen enthalten sind, die die in den Normen der Liste der internationalen, nationalen und regionalen (zwischenstaatlichen) Normen angegebenen Konzentrationen überschreiten. Das Ergebnis seiner freiwilligen Anwendung gewährleistet die Einhaltung der Anforderungen dieser technischen Vorschrift.
  • Lagerbedingungen und Herstellergarantie (Haltbarkeit, usw.);
  • Bezeichnung des Dokuments, nach dem die chemischen Produkte hergestellt werden (falls vorhanden);
  • Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften chemischer Produkte, einschließlich Warnhinweise.

Die Kennzeichnung muss in russischer Sprache und, sofern die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten dies vorschreiben, in den Amtssprachen des Mitgliedstaats erfolgen, in dessen Hoheitsgebiet die chemischen Erzeugnisse verkauft werden.

Die Kennzeichnung muss klar und gut lesbar sein, beständig gegen mechanische Beanspruchung, Chemikalien und klimatische Einflüsse und muss bis zur vollständigen Verwendung und (oder) Entsorgung (Verarbeitung) chemischer Produkte erhalten bleiben.

Die Kennzeichnung dieses Produkts kann zusätzliche Informationen enthalten.

Die Kennzeichnung chemischer Produkte erfolgt direkt auf der Produktverpackung oder auf dem Etikett, das an der Verpackung angebracht ist. Warnhinweise müssen hervorheben und dem GOST 31340-2013 entsprechen.

Die Warnkennzeichnung wird in Form eines Gefahrenzeichens, eines Gefahrensymbols, eines Signalworts angebracht und enthält eine Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren gemäß GOST 31340-2013.

Wenn nicht genügend Platz für die Kennzeichnung auf der Verpackung vorhanden ist, ist dem chemischen Produkt ein Etikett oder eine Beilage beizufügen, wo alle vorgeschriebenen Informationen vollständig angegeben sind.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

Beratung beantragen!
Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

Beratung zu technischen Unterlagen beantragen!
Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

Kostenlose Zustellung von Unterlagen

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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