Schmidt & Schmidt bietet die Legalisation von Urkunden aus Österreich an.
Österreich ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" im Jahr 1967 beigetreten. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. die konsularische Legalisation von Urkunden aus Österreich für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können.
Aufgrund des deutsch-österreichische Abkommens über den Verzicht auf die konsularische Legalisation von Urkunden von 1923 sind alle in Deutschland und Österreich erstellten notariellen Urkunden von jeglicher Beglaubigung befreit, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind.
Folgende Dokumente können beglaubigt werden:
- Originale von österreichischen öffentlichen Urkunden mit verbundenen Übersetzungen
- Duplikate von österreichischen öffentlichen Urkunden
- Abschriften oder Kopien österreichischer öffentlicher Urkunden, wenn die Anbringung von Beglaubigungsvermerken auf dem Dokument tatsächlich nicht möglich ist (wie z.B. bei eingeschweißten Urkunden oder Reisepässen)
- Originale von in Österreich errichteten privaten Urkunden einschließlich mit diesen verbundenen Übersetzungen
- Originale von öffentlichen Urkunden, die von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland errichtet wurden
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
Ihre Vorteile:
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Zahlung auf Rechnung
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Dienstleistungen werden von uns unter strengster Rücksichtnahme auf die geltenden Vorgaben zum Datenschutz erbracht. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut.
Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 5 bis 14 Tage in Anspruch.
Sie können bei uns auch Handelsregisterauszüge aus Österreich mit Apostille bestellen.