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Grundbuchauszüge aus Österreich

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Ansprechpartner

Ekaterina Shahanova
Ekaterina Shahanova
Consultant
+49 851 226 083 6
ekaterina.shahanova@schmidt-export.de

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Grundbuchauszüge von Österreich

Wir bieten Grundbuchauszüge Österreichs mit Übersetzung ins Deutsche und Apostille.

Informationen über Immobilien in Österreich wird zwei Systemen gespeichert: dem Kataster und dem Grundbuch. Einträge im Grundbuch entsprechen vollständig ihren Gegenstücken im Kataster.

Die Verwaltung des Katasters wird vom Gesetz über Geodäsie von 1986 geregelt.

Der Kataster Österreichs wird vom Staatlichen Service für Metrologie und Geodäsie (BEV) verwaltet, welcher dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstellt ist. Auf lokaler Ebene ist der Service vertreten durch 41 lokale Vermessungsämter.

Österreich wird in Katastergemeinden aufgeteilt, von denen jede eine bestimmte Nummer an Grundstücken besitzt (die Gesamtnummer der Grundstücke im ganzen Land beträgt etwa 10 Millionen).

Die Aufgaben eines Katastereintrags in Österreich sind wie folgt: Bestätigung von Grundstücksgrenzen, Darstellung von unbeweglichen Flächen und Beschreibung des angedachten Zwecks.

Inhalt des Grundbuchs in Österreich:

Der Kataster enthält grundlegende Informationen über Immobilien und die technischen Daten. Er liegt in schriftlicher Form (Grundstücksverzeichnis) und graphischer Form (Digitale Katasterkarte) vor.

Der Kataster enthält die folgenden Informationen über Grundstücke:

  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Gesamtfläche
  • Verwendungszweck
  • Graphische Darstellung der Grundstücksgrenzen

Der Kataster enthält nur wenige Informationen über Gebäude und Anwesen (nur Adressen und Koordinaten).

Register über Gebäude und Anwesen werden unabhängig vom Kataster auf staatlicher Ebene geführt. Nur die technischen Daten werden ins elektronische Register eingegeben, Zeichnungen und Pläne existieren nur in Papierform.

Hintergrundinformationen über Grundstücke in Papierform werden vom Staatlichen Service für Metrologie und Gedäsie selbst verwaltet. Seit dem Jahr 2003 sind viele dieser Informationen jedoch auch online auf einer digitalen Katasterkarte verfügbar (Maßstäbe: 1:1000, 1:2000 und 1:5000). Die hierfür nötigen Informationen werden in Österreich durch Luft- und Satellitenaufnahmen gewonnen.

Der Kataster Österreichs ist öffentlich zugänglich, die Informationen werden jedoch nur gegen Zahlung einer Gebühr zur Verfügung gestellt. Anfragen zu den persönlichen Daten von Eigentümern sind nur begrenzt möglich. Sie können nur in Ausnahmefällen von Personen mit spezieller Authorisierung und einem besonderen Status durchgeführt werden (Anwälte und Notare, die Eigentümer vertreten und innerhalb ihrer Kompetenzen handeln).

Die überwiegende Mehrheit der Verkäufe in Österreich lassen die Grundstücksgrenzen unangetastet. Wenn der Besitzer eines Grundstücks wechselt, ohne dass sich die Grundstücksgrenzen ändern, so müssen die Grenzen bei der Übergabe nicht näher spezifiert werden (es wird dennoch empfohlen, um Streitigkeiten zu vermeiden). Wenn sich die Grenzen ändern werden die hierfür nötigen Pläne von authorisierten Konstrukteuren angefertigt.

Das Grundbuch wird vom österreichischen Justizministerium geführt. Es von den 147 verschiedenen Grundbuchabteilungen und Bezirksgerichten in Österreich auf dem neuesten Stand gehalten. Die Registration von Eigentumsrechten wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Österreichs, dem Gesetz über das Grundregister und dem Gesetz zur Entwicklung des Grundbuchs durchgeführt.

Um Eigentumsrechte zu registrieren muss zusätzlich ein Eintrag im Grundbuch beantragt werden. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Bewerbung wird von einem Gerichtsoffiziellen oder auf Anweisung eines Richters gefällt. Nach erfolgreicher Registrierung dient der Eintrag im Register als Eigentumsnachweis eines Grundstücks/einer Immobilie.
Eigentumsrechte der Zug- und Bergbauindustrie werden in separaten Registern gespeichert.

Seit 1981 wird das Grundregister auch digital geführt und unterteilt sich in fünf Bereiche: Standort, Grenzen und Fläche eines Objekts, Eigentümer, Belege der Eigentumsrechte und Belastungen/Beschränkungen der Rechte.

Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich, jedoch sind die persönlichen Daten der jeweiligen Eigentümer ähnlich wie im Kataster nicht für jedermann verfügbar.

Außer diesen beiden Systemen gibt es noch die 1985 gegründete Grundstücksdatenbank (GDB). Sie wird vom Staatlichen Computerzentrum verwaltet und enthält eine Vielzahl von zusätzlichen Informationen über Grundstücke (z.B. Bodenqualität). Die Grundinformationen werden direkt vom Justizministerium und dem Staatlichen Service für Metrologie und Geodäsie zur Verfügung gestellt, der Zugriff ist durch einen der wenigen Betreiber oder durch ein staatliches Netzwerk möglich.

Außerdem existieren noch verschiedene Geoinformationssysteme und private Kataster in Österreich.

Grundbuchauszüge und dem Kataster können entweder in elektronischer Form oder in Papierform mit Apostille erworben werden.

Ein Auszug aus dem Grundbuch Österreichs kann benutzt werden für:

  • Bestätigung eines Rechtstitels
  • Informationsgewinn über einen Immobilienbesitz
  • Schuldeneintreibung
  • Preisanalyse einer Immobilie
  • weitere kommerzielle und analytische Zwecke

Ein Auszug aus dem Grundbuch enthält:

  • Registernummer
  • Standort
  • Grundstücksgrenzen
  • Grundfläche
  • Daten über die Eigentümer
  • Belegdokumente der Eigentumsrechte
  • Informationen über Belastungen
  • Informationen über Verpfändungen

Eine Katasterkarte enthält Informationen über:

  • Standort
  • Grundstücksgrenzen

Die Suche nach Einträgen ist möglich nach folgenden Kriterien:

  • Vollständige Adresse
  • Registernummer
  • Exakter Standort

*manche Daten sind nicht oder nur gegen Zahlung einer Gebühr erhältlich.

Die Dauer der Informationsbeschaffung variiert und muss individuell festgestellt werden

Grundbuchauszüge Österreichs unterliegen der österreichischen Gesetzgebung und dem Datenschutzgesetz.

Außerdem können sie eine beglaubigte Übersetzung ihrer Dokumente auf Deutsch oder in jede beliebige Fremdsprache beantragen.

Kurierdienstleistungen werden gesondert nach Tarifen des Kurierdienstes berechnet und in Rechnung gestellt.

Apostille aus Österreich

Österreich ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 14. November 1967 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 13. Januar 1968 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Österreich ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisierungsverfahren - der Apostillierung.

Anfragen werden üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages verarbeitet.


Dienstleistung Preis mit MwSt. 19% Preis ohne MwSt.
Preis für einen elektronischen Grundbuchauszug aus Österreich ab 59,50 € ab 50,00 €
Preis für die Übersetzung eines Grundbuchauszugs aus Österreich ab 41,65 € ab 35,00 €
Preis für einen Grundbuchauszug aus Österreich mit Apostille ohne internationalen Versand ab 238,00 € ab 200,00 €
Grundbuchauszug beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/TGEE7wNzwTjh9EmEA
Nik…

5Star

22 Mai 2025

Amazing quality of service – quick, professional.

https://maps.app.goo.gl/rxWmZWVhSaffbt1X7
Vy…

5Star

21 Mai 2025
Sehr schnell und Professionell
https://maps.app.goo.gl/fpwrpkxL9fkqRjSy7
Duh…

5Star

21 Mai 2025
Excellent and Reliable Legalization Service I had a great experience with Schmidt & Schmidt. Their team is highly professional, responsive, and efficient. They handled the legalization of my documents quickly and kept me informed at every step. I especially appreciated their clarity in communication and transparent pricing. I would highly recommend their services to anyone needing international document legalization or apostille services. Thank you for making the process so smooth!

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Was ist ein Grundbuch?

In unserem Video erklären wir was ein Grundbuch oder Immobilienregister ist, welchem Zweck es dient, welche Informationen darin enthalten sind und wie es in Gerichtsverfahren verwendet werden kann.

Schmidt&Schmidt unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung der unbeweglichen Besitztümer einer anderen Person oder Firma.

Wir bieten Auszüge aus dem Grundbuch von mehr als 60 Ländern weltweit. Wir können Ihnen den Auszug als PDF-Datei per E-Mail oder als Original per Post schicken. Außerdem bieten wir die Legalisierung von Grundbuchauszügen per Apostille an.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Kunden uns wählen:

Elektronischer Handelsregisterauszug

Innerhalb von 24 Stunden bekommen Sie den Handelsregisterauszug als PDF-Datei per E-Mail

Kein Abonnement

Bestellen ohne Registrierung oder Abonnement

Einfache und bequeme Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal bezahlen

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Kunden aus EU-Ausland bekommen eine Rechnung ohne MwSt. mit Angabe von USt-IdNr.

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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Unser Team

Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
Andrej Schmidt

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Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
Olga Kylina

Dr. Olga Kylina, LL.M.

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Marina Weger

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Valeria Nikolaeva

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