Schmidt & Schmidt bietet konsularische Legalisation von Urkunden aus der Türkischen Republik Nordzypern an.
Die Türkische Republik Nordzypern (Nordzypern) ist ein teilweise anerkannter Staat und unterhält offizielle diplomatische Beziehungen ausschließlich mit der Türkei. Außerdem pflegt Nordzypern inoffizielle Beziehungen mit einer Reihe von Staaten durch ein System der Repräsentanzen.
Aufgrund ihres internationalen Status nimmt die Türkische Republik Nordzypern an dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 nicht teil, das vereinfachte Legalisationsverfahren der öffentlichen Unterlagen durch deren Apostillierung eingeführt hat.
Daher können Unterlagen aus Nordzypern für deren Gebrauch auf dem Territorium der Republik hypothetisch nur konsularisch legalisiert werden.
Zuständige Legalisierung-Behörden in Nordzypern

Die größten Schwierigkeiten sind mit der Anerkennung der Unterlagen verbunden, die in Nordzypern ausgestellt worden sind. Nominal beglaubigt das Ministerium für Inneres der Türkischen Republik Nordzypern alle auf dem Territorium der Republik ausgestellten Unterlagen für deren weitere konsularische Legalisation, dennoch können in der Praxis einige Probleme entstehen, die mit der Nichtanerkennung der Staatlichkeit Nordzyperns verbunden sind.
Faktisch existiert die Gefahr einer Absage seitens der offiziellen Behörden, die in der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellten Unterlagen in anderen Ländern und in der Türkei anzuerkennen. Obwohl in einzelnen Fällen diese Unterlagen anerkannt werden können, kann man die Möglichkeit deren Verwendung nicht eindeutig voraussagen).
Viele Menschen, die Unterlagen (z.B. Heiratsurkunden) in der Türkischen Republik Nordzypern eingeholt haben, sind gezwungen, ihre weitere Legalisation in der Türkei vorzunehmen und danach einen neuen Dokumentensatz mit einer Apostille zu beglaubigen.
Konsularische Legalisation von Urkunden aus Nordzypern zur Verwendung in Deutschland
Seit 1974 ist Zypern faktisch geteilt. Die international anerkannte Republik Zypern übt die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus, nicht hingegen im Nordteil, der durch eine Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) vom Südteil abgegrenzt ist. Nur die Türkei erkennt den von ihr besetzten Nordteil als eigenständigen Staat („Türkische Republik Nordzypern“) an. Nordzypern wird von Deutschland also nicht als Staat anerkannt, was entsprechend auch für deren Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Organe gilt. Eine direkte Kommunikation mit den dortigen Behörden ist offiziell nicht möglich.
Aufgrund der völkerrechtlichen Nichtanerkennung der Türkischen Republik Nordzypern („TRNZ“) werden Dokumente, die von dortigen „Behörden“ ausgestellt wurden (z.B. Heiratsurkunden), nicht durch die Botschaft legalisiert oder anderweitig anerkannt.
Das im Weiteren erläuterte Apostille-Verfahren gilt nur für Urkunden, die in der Republik Zypern ausgestellt wurden und nicht für Dokumente aus dem unter türkisch-zyprischer Verwaltung stehenden Teil Zyperns. In Einzelfällen wird geraten, sich mit der Deutschen Botschaft in Verbindung zu setzen.
Die Anbringung der Apostille erfolgt ausschließlich durch das Justizministerium in Nikosia.
Legalisierung von Bildungsdokumenten aus Nordzypern

Die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) nimmt international eine besondere Rechtsstellung ein: Sie wird weltweit ausschließlich von der Türkei anerkannt. Dies hat unmittelbare Konsequenzen für die rechtliche Verwertbarkeit von Bildungsdokumenten nordsyprischer Einrichtungen im Ausland.
Da die TRNZ der Haager Apostille-Konvention nicht beigetreten ist, können nordsyprische Bildungsdokumente – wie Hochschuldiplome, Zeugnisse und Immatrikulationsbescheinigungen – nicht direkt mit einer Apostille versehen werden. Der in der Praxis etablierte Weg für die internationale Nutzung solcher Dokumente führt über die Türkei und umfasst in der Regel folgende Schritte:
- Beglaubigung durch das Bildungsministerium der TRNZ (YÖDAK);
- Übersetzung durch einen in der Türkei vereidigten Übersetzer und notarielle Beglaubigung durch einen türkischen Notar;
- Anerkennung durch den türkischen Hochschulrat (YÖK), sofern eine Gleichwertigkeit mit türkischen Abschlüssen erforderlich ist;
- Beglaubigung durch das türkische Außenministerium;
- Je nach Zielland: Apostillierung in der Türkei (für Haager-Konvention-Mitglieder) oder konsularische Legalisation über die zuständige Botschaft.
Für Deutschland gilt: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) führt Nordzypern in der anabin-Datenbank als eigenständigen Eintrag, getrennt von der Republik Zypern, da sich die Bildungssysteme erheblich unterscheiden. Die Anerkennung nordsyprischer Hochschulabschlüsse in Deutschland wird im Einzelfall geprüft und hängt unter anderem davon ab, ob die jeweilige Hochschule in anabin mit dem Status H+ bewertet ist.
Konsularische Legalisation von deutschen Urkunden zur Verwendung in Nordzypern
In Deutschland sind für die Bestätigung der Echtheit deutscher Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, neben den Landesjustizverwaltungen, die Präsidenten der Landgerichte, für öffentliche Urkunden aus der allgemeinen Verwaltung (einschließlich Personenstandswesen) die Regierungspräsidenten bzw. die Innensenatoren (der Stadtstaaten) zuständig.
Bei uns können Sie auch die Übersetzung bestellen. Der Preis hängt vom Umfang des Dokuments an.
Beschaffung von Urkunden aus Nordzypern
Wenn die wichtigen Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien der Dokumente benötigt werden, ist die Neuausstellung der Dokumente erforderlich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen außerhalb Nordzypern im Ausland auf Schwierigkeiten stoßen, neue Dokumente zu erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen bei der Fernbeschaffung neuer Dokumente aus Nordzypern und wir können den Versand Ihrer Dokumente per Kurier in die ganze Welt veranlassen.
Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus Nordzypern
Kopien und Abschriften von Personenstandsurkunden können von einem vereidigten Übersetzer in Zypern in jede beliebige Sprache übersetzt werden oder die Übersetzung kann im Zielland angefertigt werden. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden mit weiterer Beglaubigung an. Die Kosten für die Arbeit werden nach dem Umfang des betreffenden Dokuments berechnet.